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Ausschreibung, Auftragsbekanntmachung: Direktmarketing - D-Köln
Datenbereitstellung
Direktmarketing
Dokument Nr...: 71053-2009
Veröffentlicht: 12.03.2009
*
  BEKANNTMACHUNG
  Lieferauftrag
  ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
  I.1)	NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Öffentlich-rechtliche
  Rundfunkanstalten der BRD, ZDF, Deutschlandradio vertreten durch die
  Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Freimersdorfer Weg 6,
  z. Hd. von Herrn Messedat, D-50829 Köln. E-Mail: vergabe@gez.de. Fax +49
  22150612801.
  Internet-Adresse(n):
  Hauptadresse des Auftraggebers: www.gez.de.
  Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
  Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
  Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
  Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten
  Kontaktstellen.
  Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Öffentlich-rechtliche
  Rundfunkanstalten der BRD, ZDF, Deutschlandradio vertreten durch die
  Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Freimersdorfer Weg 6,
  z. Hd. von Abteilung VRP, Sekretariat, D-50829 Köln.
  I.2)	ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
  Einrichtung des öffentlichen Rechts.
  Sonstiges: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.
  Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
  Auftraggeber: Nein.
  ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
  II.1)  BESCHREIBUNG
  II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: BW 03/09: Miete
  von Anschriftenlisten.
  II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
  Dienstleistung: Lieferung.
  Miete.
  Hauptlieferort: Köln-Bocklemünd.
  NUTS-Code: DEA2.
  II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung: Abschluss einer
  Rahmenvereinbarung.
  II.1.4)  Angaben zur Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit mehreren
  Wirtschaftsteilnehmern.
  Maximale Anzahl der Teilnehmer für das geplante Rahmenabkommen: 5.
  II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
  Beschaffungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß §
  3a Nr. 4 Abs. 6 lit. b VOL/A mit mind. 3 und max. 5 Bietern.
  Vertragsinhalt ist die Lieferung dublettenfreier Anschriftenlisten je
  Einzelauftrag, die den von der GEZ vorgegebenen Eigenschaften entsprechen
  (bspw. TV-Zeitschriftenleser, Haushalte mit Kabelanschluss,
  ISDN-Teilnehmer, Haushalte mit DSL-Anschlüssen, junge Erwachsene (18
  bis 29 Jahre)).
  Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe muss jeder Rahmenvereinbarungspartner in
  der Regel dazu in der Lage sein, der GEZ eine dublettenfreien
  Anschriftenliste mit der Eigenschaft junge Erwachsene (von 18 bis 29
  Jahre) mit einem Umfang von mindestens 5 000 000 Anschriften in
  Deutschland zu liefern.
  Darüber hinaus setzt die GEZ voraus, dass jeder Rahmenvereinbarungspartner
  im Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens 5 dublettenfreie Listen mit
  einer Mindestmenge von je 100 000 Anschriften von Privatpersonen in
  Deutschland (nur Personen ab 18 Jahre) liefern kann, die dem Profil eines
  Rundfunkteilnehmers entsprechen.
  Die GEZ legt im Wettbewerb für den jeweiligen Einzelauftrag fest, in
  welcher Form die Anmietung der angebotenen Anschriftenlisten erfolgt.
  Es sind folgende Festlegungen möglich:
  (1) die Anmietung der gesamten Anschriftenliste zur Durchführung von
  Mailingmaßnahmen ode;
  (2) die Anmietung einer repräsentativen Teilmenge zur Durchführung eines
  Kaltabgleichs und erste Option für die GEZ zur anschließenden Anmietung
  dieser repräsentativen Teilmenge zur Durchführung von Mailingmaßnahmen
  sowie zweite Option für die GEZ, zu einem späteren Zeitpunkt die restliche
  Anschriftenliste anzumieten (Hinweis: beide Optionen können nur
  nacheinander ausgeübt werden; es besteht keine Verpflichtung der GEZ zur
  Ausübung der Optionen).
  Hinweis zur zweiten Variante:
  Anmietung einer repräsentativen Teilmenge zur Durchführung eines
  Kaltabgleichs: Zahlung nur der angefallenen technischen Kosten, sofern die
  GEZ keine Option(en) ausübt.
  Die GEZ führt parallel zu diesem Vergabeverfahren bereits den ersten
  Wettbewerb gemäß § 3a Nr. 4 Abs. 6 lit. b, Abs. 7 VOL/A durch. Inhalt
  dieses Wettbewerbs ist der Abschluss eines Einzelauftrags über die
  Lieferung bzw. Anmietung einer dublettenfreien Anschriftenliste mit der
  Eigenschaft junge Erwachsene (von 18 bis 29 Jahre) mit einem Umfang von
  mindestens 5 000 000 Anschriften in Deutschland. Einzelheiten sind den
  Vergabeunterlagen zu entnehmen.
  Die Bieter, die den Zuschlag für die Rahmenvereinbarung erhalten, müssen
  bei einer Zuschlagserteilung bis Ende Mai 2009 für die Rahmenvereinbarung
  und im parallel zu diesem Vergabeverfahren stattfindenden Wettbewerb für
  den Einzelauftrag die Anschriftenliste mit der Eigenschaft junge
  Erwachsene (18 bis 29 Jahre) bis spätestens zum 30.6.2009 an die GEZ
  liefern.
  Sofern und soweit die Rahmenvereinbarungspartner nicht über eigene
  Anschriftenlisten mit den vorgegebenen Eigenschaften verfügen, sind diese
  berechtigt, die zu liefernden Anschriftenlisten bei Dritten anzumieten. In
  diesem Fall kommt zwischen dem Rahmenvereinbarungspartner und dem
  jeweiligen Dritten ein Vertrag über die Anmietung der Anschriftenliste
  zustande. Vertragsinhalt ist die Weitergabe der gemieteten
  Anschriftenliste an die GEZ.
  Zwischen der GEZ und dem jeweiligen Dritten kommt kein Vertrag zustande.
  Die Weitergabe der gemieteten Anschriftenliste an die GEZ durch den
  Rahmenvereinbarungspartner erfolgt auf Grundlage des bestehenden
  Vertragsverhältnisses zwischen der GEZ und dem Rahmenvereinbarungspartner.
  Sofern und soweit der Rahmenvereinbarungspartner berechtigt ist, der GEZ
  die Identität des Dritten bekannt zu geben, erfolgt eine Offenlegung.
  Andernfalls ist der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet, der GEZ
  zumindest allgemein die Quelle der Anschriften zu nennen (bspw. Abonnenten
  von Fernsehzeitschriften, Mobilfunkkunden).
  II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 79342100,
  72319000.
  II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.
  II.1.8)  Aufteilung in Lose: Nein.
  II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
  ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
  INFORMATIONEN
  III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
  III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
  wird: Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist freigestellt sofern diese
  eine gesamtschuldnerische Haftung sicherstellt und ein bevollmächtigter
  Vertreter benannt wird.
  III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
  III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
  III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
  hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
  und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
  überprüfen: Abgabe der Eigenerklärungen gemäß nachfolgender Angaben (vgl.
  auch Angaben in den Formblättern der vom Auftraggeber zur Verfügung
  gestellten Vergabeunterlagen). Dazu gehören: Erklärung (nicht älter als 3
  Monate), - dass keine strafrechtlichen Verurteilungen der verantwortlichen
  Mitarbeiter wegen eines in § 7a Nr. 2 VOL/A genannten Tatbestands bekannt
  sind, - dass der Bieter im vorliegenden Vergabeverfahren keine
  unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
  Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat, - dass der Bieter
  Mitglied im Deutschen Direktmarketing Verband oder einer vergleichbaren
  Institution des Mitgliedstaates ist, im dem er seinen Firmensitz hat und -
  dass der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist,
  sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist,
  vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder
  Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen
  gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist. Generelle Hinweise zu
  Ziffer III.2): I. Für Bietergemeinschaften gilt: Zum Nachweis der
  Zuverlässigkeit ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der
  Bietergemeinschaft die Vorlage der verlangten Eigenerklärung erforderlich.
  Im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei
  Bietergemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärung über die Fachkunde und
  Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft für die
  jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung. Alternativ können
  Bietergemeinschaften eine einheitliche Eigenerklärung für die gesamte
  Bietergemeinschaft zum Nachweis von Fachkunde und Leistungsfähigkeit
  vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärung durch jedes Mitglied der
  Bietergemeinschaft ist daher nicht notwendig. II. Änderungen während des
  Vergabeverfahrens: Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an der
  vom Bieter erbrachten Eigenerklärung ergeben, ist der Bieter verpflichtet,
  den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und
  gegebenenfalls eine aktualisierte Eigenerklärung abzugeben. Der
  Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der
  Eignung des Bieters zu berücksichtigen. III. Unvollständige
  Eignungsnachweise Angebote von Bietern, die die geforderten
  Eigenerklärungen nicht oder unvollständig vorgelegt haben, werden
  ausgeschlossen.
  III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
  Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
  überprüfen: Abgabe der Eigenerklärungen gemäß nachfolgender Angaben (vgl.
  auch Angaben in den Formblättern der Vergabeunterlagen). Dazu gehören:
  Erklärung (nicht älter als 3 Monate), - dass über sein Vermögen weder ein
  Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
  eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
  abgelehnt worden ist oder sofern ein Insolvenzverfahren oder ein
  vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bieters
  eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder
  dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, Erklärung, dass
  zusätzliche Nachweise beigefügt sind, welche die Zuverlässigkeit des
  Bieters belegen, - dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
  und - dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungs- und
  fristgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß
  den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er ansässig ist,
  regelmäßig nachkommt und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung
  keine fälligen Rückstände bestehen.
  III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
  erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Abgabe
  der Eigenerklärungen gemäß nachfolgender Angaben (vgl. auch Angaben in den
  Formblättern der Vergabeunterlagen). Dazu gehören: Erklärung, - dass der
  Bieter, sofern er den Zuschlag für die Rahmenvereinbarung erhält, bei
  einer Zuschlagserteilung bis Ende Mai 2009 im parallel zu diesem
  Vergabeverfahren stattfindenden Wettbewerb für den Einzelauftrag die
  Anschriftenliste mit der Eigenschaft junge Erwachsene (18 bis 29 Jahre)
  bis spätestens zum 30.6.2009 an die GEZ liefern kann.
  III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge: Nein.
  ABSCHNITT IV: VERFAHREN
  IV.1)  VERFAHRENSART
  IV.1.1)  Verfahrensart: Offenes Verfahren.
  IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
  IV.2.1)  Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
  auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der
  Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der
  Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
  IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
  IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
  IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: BW 03/09.
  IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
  IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
  ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Schlusstermin für die
  Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 14.4.2009 - 12:00.
  Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
  IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
  24.4.2009 - 12:00.
  IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
  verfasst werden können: Deutsch.
  IV.3.7)  Bindefrist des Angebots: Bis: 30.9.2009.
  ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
  VI.1)  DAUERAUFTRAG: Nein.
  VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
  GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
  VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN: Das Angebot ist in dreifacher Ausfertigung
  (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenen
  Umschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen
  gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen: Nicht öffnen	Angebot
  zum offenen Verfahren Miete von Anschriftenlisten Az. BW 03/09" Das
  Angebot kann entweder per Post an die in I.1) Ziffer III. dieser
  Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der
  GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ-Gebäude auf dem Gelände in
  Köln-Bocklemünd (nicht beim Schrankenhäuschen) abgegeben werden.
  Hinweis: Die Bieter werden gebeten, Fragen zur Bekanntmachung und/oder zum
  Vergabeverfahren möglichst bis spätestens zum 17.4.2009 per Post, E-Mail
  oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte
  Kontaktstelle zu richten. Sofern und soweit die Lieferung der im
  Wettbewerb für den Einzelauftrag ausgeschriebenen Anschriftenlisten durch
  den Bieter während der vorgesehenen Vertragslaufzeit ganz oder teilweise
  wegen der geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes unmöglich
  werden sollte, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu, welches
  mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende ausgeübt werden kann.
  Einzelheiten hierzu sind dem 5. Formblatt Rahmenvereinbarung inkl. Muster
  für den Einzelauftrag (Vergabeunterlagen, Teil C., 5.) zu entnehmen.
  Zusätzlicher Hinweis: Angesichts der Tatsache, dass im Zeitpunkt der
  Zuschlagserteilung für die Rahmenvereinbarung noch nicht feststeht, welche
  Anschriftenlisten mit welchen Eigenschaften von der GEZ im Rahmen von
  Einzelaufträgen im Wettbewerb vergeben und angemietet werden, können die
  Bieter in ihrem Angebot für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung noch
  keine Preise angeben. Daher erfolgt die Zuschlagserteilung bzgl. der
  Rahmenvereinbarung ausschließlich auf Grundlage des Zuschlagskriteriums
  Qualität. Bei der Vergabe der Einzelaufträge im Wettbewerb gemäß § 3a Nr.
  4 Abs. 6 lit. b) und Abs. 7 VOL/A wird der Zuschlag auf Grundlage der
  Zuschlagskriterien Preis und Qualität erteilt. Einzelheiten hierzu sind
  den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
  VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
  VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Köln,
  Blumenthalstr. 33, D-50670 Köln. Tel. +49 2217740439. Fax +49 2217740197.
  VI.4.3)  Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
  erhältlich sind: Vergabekammer Köln, Blumenthalstr. 33, D-50670 Köln. Tel.
  +49 2217740439. Fax +49 2217740197.
  VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 10.3.2009.
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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