Ausschreibung, Auftragsbekanntmachung: Direktmarketing - D-Köln Datenbereitstellung Direktmarketing Dokument Nr...: 71053-2009 Veröffentlicht: 12.03.2009 * BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten der BRD, ZDF, Deutschlandradio vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Freimersdorfer Weg 6, z. Hd. von Herrn Messedat, D-50829 Köln. E-Mail: vergabe@gez.de. Fax +49 22150612801. Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: www.gez.de. Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen. Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen. Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten der BRD, ZDF, Deutschlandradio vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Freimersdorfer Weg 6, z. Hd. von Abteilung VRP, Sekretariat, D-50829 Köln. I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Einrichtung des öffentlichen Rechts. Sonstiges: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein. ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: BW 03/09: Miete von Anschriftenlisten. II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung: Lieferung. Miete. Hauptlieferort: Köln-Bocklemünd. NUTS-Code: DEA2. II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung. II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Maximale Anzahl der Teilnehmer für das geplante Rahmenabkommen: 5. II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Beschaffungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 3a Nr. 4 Abs. 6 lit. b VOL/A mit mind. 3 und max. 5 Bietern. Vertragsinhalt ist die Lieferung dublettenfreier Anschriftenlisten je Einzelauftrag, die den von der GEZ vorgegebenen Eigenschaften entsprechen (bspw. TV-Zeitschriftenleser, Haushalte mit Kabelanschluss, ISDN-Teilnehmer, Haushalte mit DSL-Anschlüssen, junge Erwachsene (18 bis 29 Jahre)). Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe muss jeder Rahmenvereinbarungspartner in der Regel dazu in der Lage sein, der GEZ eine dublettenfreien Anschriftenliste mit der Eigenschaft junge Erwachsene (von 18 bis 29 Jahre) mit einem Umfang von mindestens 5 000 000 Anschriften in Deutschland zu liefern. Darüber hinaus setzt die GEZ voraus, dass jeder Rahmenvereinbarungspartner im Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens 5 dublettenfreie Listen mit einer Mindestmenge von je 100 000 Anschriften von Privatpersonen in Deutschland (nur Personen ab 18 Jahre) liefern kann, die dem Profil eines Rundfunkteilnehmers entsprechen. Die GEZ legt im Wettbewerb für den jeweiligen Einzelauftrag fest, in welcher Form die Anmietung der angebotenen Anschriftenlisten erfolgt. Es sind folgende Festlegungen möglich: (1) die Anmietung der gesamten Anschriftenliste zur Durchführung von Mailingmaßnahmen ode; (2) die Anmietung einer repräsentativen Teilmenge zur Durchführung eines Kaltabgleichs und erste Option für die GEZ zur anschließenden Anmietung dieser repräsentativen Teilmenge zur Durchführung von Mailingmaßnahmen sowie zweite Option für die GEZ, zu einem späteren Zeitpunkt die restliche Anschriftenliste anzumieten (Hinweis: beide Optionen können nur nacheinander ausgeübt werden; es besteht keine Verpflichtung der GEZ zur Ausübung der Optionen). Hinweis zur zweiten Variante: Anmietung einer repräsentativen Teilmenge zur Durchführung eines Kaltabgleichs: Zahlung nur der angefallenen technischen Kosten, sofern die GEZ keine Option(en) ausübt. Die GEZ führt parallel zu diesem Vergabeverfahren bereits den ersten Wettbewerb gemäß § 3a Nr. 4 Abs. 6 lit. b, Abs. 7 VOL/A durch. Inhalt dieses Wettbewerbs ist der Abschluss eines Einzelauftrags über die Lieferung bzw. Anmietung einer dublettenfreien Anschriftenliste mit der Eigenschaft junge Erwachsene (von 18 bis 29 Jahre) mit einem Umfang von mindestens 5 000 000 Anschriften in Deutschland. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Bieter, die den Zuschlag für die Rahmenvereinbarung erhalten, müssen bei einer Zuschlagserteilung bis Ende Mai 2009 für die Rahmenvereinbarung und im parallel zu diesem Vergabeverfahren stattfindenden Wettbewerb für den Einzelauftrag die Anschriftenliste mit der Eigenschaft junge Erwachsene (18 bis 29 Jahre) bis spätestens zum 30.6.2009 an die GEZ liefern. Sofern und soweit die Rahmenvereinbarungspartner nicht über eigene Anschriftenlisten mit den vorgegebenen Eigenschaften verfügen, sind diese berechtigt, die zu liefernden Anschriftenlisten bei Dritten anzumieten. In diesem Fall kommt zwischen dem Rahmenvereinbarungspartner und dem jeweiligen Dritten ein Vertrag über die Anmietung der Anschriftenliste zustande. Vertragsinhalt ist die Weitergabe der gemieteten Anschriftenliste an die GEZ. Zwischen der GEZ und dem jeweiligen Dritten kommt kein Vertrag zustande. Die Weitergabe der gemieteten Anschriftenliste an die GEZ durch den Rahmenvereinbarungspartner erfolgt auf Grundlage des bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen der GEZ und dem Rahmenvereinbarungspartner. Sofern und soweit der Rahmenvereinbarungspartner berechtigt ist, der GEZ die Identität des Dritten bekannt zu geben, erfolgt eine Offenlegung. Andernfalls ist der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet, der GEZ zumindest allgemein die Quelle der Anschriften zu nennen (bspw. Abonnenten von Fernsehzeitschriften, Mobilfunkkunden). II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 79342100, 72319000. II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja. II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein. II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein. ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist freigestellt sofern diese eine gesamtschuldnerische Haftung sicherstellt und ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein. III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Abgabe der Eigenerklärungen gemäß nachfolgender Angaben (vgl. auch Angaben in den Formblättern der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen). Dazu gehören: Erklärung (nicht älter als 3 Monate), - dass keine strafrechtlichen Verurteilungen der verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines in § 7a Nr. 2 VOL/A genannten Tatbestands bekannt sind, - dass der Bieter im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat, - dass der Bieter Mitglied im Deutschen Direktmarketing Verband oder einer vergleichbaren Institution des Mitgliedstaates ist, im dem er seinen Firmensitz hat und - dass der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist. Generelle Hinweise zu Ziffer III.2): I. Für Bietergemeinschaften gilt: Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Vorlage der verlangten Eigenerklärung erforderlich. Im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei Bietergemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärung über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft für die jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung. Alternativ können Bietergemeinschaften eine einheitliche Eigenerklärung für die gesamte Bietergemeinschaft zum Nachweis von Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist daher nicht notwendig. II. Änderungen während des Vergabeverfahrens: Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an der vom Bieter erbrachten Eigenerklärung ergeben, ist der Bieter verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls eine aktualisierte Eigenerklärung abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bieters zu berücksichtigen. III. Unvollständige Eignungsnachweise Angebote von Bietern, die die geforderten Eigenerklärungen nicht oder unvollständig vorgelegt haben, werden ausgeschlossen. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Abgabe der Eigenerklärungen gemäß nachfolgender Angaben (vgl. auch Angaben in den Formblättern der Vergabeunterlagen). Dazu gehören: Erklärung (nicht älter als 3 Monate), - dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bieters eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, Erklärung, dass zusätzliche Nachweise beigefügt sind, welche die Zuverlässigkeit des Bieters belegen, - dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet und - dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er ansässig ist, regelmäßig nachkommt und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Abgabe der Eigenerklärungen gemäß nachfolgender Angaben (vgl. auch Angaben in den Formblättern der Vergabeunterlagen). Dazu gehören: Erklärung, - dass der Bieter, sofern er den Zuschlag für die Rahmenvereinbarung erhält, bei einer Zuschlagserteilung bis Ende Mai 2009 im parallel zu diesem Vergabeverfahren stattfindenden Wettbewerb für den Einzelauftrag die Anschriftenliste mit der Eigenschaft junge Erwachsene (18 bis 29 Jahre) bis spätestens zum 30.6.2009 an die GEZ liefern kann. III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein. ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind. IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein. IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: BW 03/09. IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein. IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 14.4.2009 - 12:00. Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 24.4.2009 - 12:00. IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots: Bis: 30.9.2009. ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein. VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein. VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Das Angebot ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen: Nicht öffnen Angebot zum offenen Verfahren Miete von Anschriftenlisten Az. BW 03/09" Das Angebot kann entweder per Post an die in I.1) Ziffer III. dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ-Gebäude auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim Schrankenhäuschen) abgegeben werden. Hinweis: Die Bieter werden gebeten, Fragen zur Bekanntmachung und/oder zum Vergabeverfahren möglichst bis spätestens zum 17.4.2009 per Post, E-Mail oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Sofern und soweit die Lieferung der im Wettbewerb für den Einzelauftrag ausgeschriebenen Anschriftenlisten durch den Bieter während der vorgesehenen Vertragslaufzeit ganz oder teilweise wegen der geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes unmöglich werden sollte, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu, welches mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende ausgeübt werden kann. Einzelheiten hierzu sind dem 5. Formblatt Rahmenvereinbarung inkl. Muster für den Einzelauftrag (Vergabeunterlagen, Teil C., 5.) zu entnehmen. Zusätzlicher Hinweis: Angesichts der Tatsache, dass im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung für die Rahmenvereinbarung noch nicht feststeht, welche Anschriftenlisten mit welchen Eigenschaften von der GEZ im Rahmen von Einzelaufträgen im Wettbewerb vergeben und angemietet werden, können die Bieter in ihrem Angebot für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung noch keine Preise angeben. Daher erfolgt die Zuschlagserteilung bzgl. der Rahmenvereinbarung ausschließlich auf Grundlage des Zuschlagskriteriums Qualität. Bei der Vergabe der Einzelaufträge im Wettbewerb gemäß § 3a Nr. 4 Abs. 6 lit. b) und Abs. 7 VOL/A wird der Zuschlag auf Grundlage der Zuschlagskriterien Preis und Qualität erteilt. Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Köln, Blumenthalstr. 33, D-50670 Köln. Tel. +49 2217740439. Fax +49 2217740197. VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind: Vergabekammer Köln, Blumenthalstr. 33, D-50670 Köln. Tel. +49 2217740439. Fax +49 2217740197. VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 10.3.2009. -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de