Ausschreibung, Auftragsbekanntmachung: Direktmarketing - D-Köln
Datenbereitstellung
Direktmarketing
Dokument Nr...: 71053-2009
Veröffentlicht: 12.03.2009
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BEKANNTMACHUNG
Lieferauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Öffentlich-rechtliche
Rundfunkanstalten der BRD, ZDF, Deutschlandradio vertreten durch die
Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Freimersdorfer Weg 6,
z. Hd. von Herrn Messedat, D-50829 Köln. E-Mail: vergabe@gez.de. Fax +49
22150612801.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.gez.de.
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten
Kontaktstellen.
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Öffentlich-rechtliche
Rundfunkanstalten der BRD, ZDF, Deutschlandradio vertreten durch die
Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Freimersdorfer Weg 6,
z. Hd. von Abteilung VRP, Sekretariat, D-50829 Köln.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Einrichtung des öffentlichen Rechts.
Sonstiges: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: BW 03/09: Miete
von Anschriftenlisten.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung: Lieferung.
Miete.
Hauptlieferort: Köln-Bocklemünd.
NUTS-Code: DEA2.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Abschluss einer
Rahmenvereinbarung.
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit mehreren
Wirtschaftsteilnehmern.
Maximale Anzahl der Teilnehmer für das geplante Rahmenabkommen: 5.
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Beschaffungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß §
3a Nr. 4 Abs. 6 lit. b VOL/A mit mind. 3 und max. 5 Bietern.
Vertragsinhalt ist die Lieferung dublettenfreier Anschriftenlisten je
Einzelauftrag, die den von der GEZ vorgegebenen Eigenschaften entsprechen
(bspw. TV-Zeitschriftenleser, Haushalte mit Kabelanschluss,
ISDN-Teilnehmer, Haushalte mit DSL-Anschlüssen, junge Erwachsene (18
bis 29 Jahre)).
Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe muss jeder Rahmenvereinbarungspartner in
der Regel dazu in der Lage sein, der GEZ eine dublettenfreien
Anschriftenliste mit der Eigenschaft junge Erwachsene (von 18 bis 29
Jahre) mit einem Umfang von mindestens 5 000 000 Anschriften in
Deutschland zu liefern.
Darüber hinaus setzt die GEZ voraus, dass jeder Rahmenvereinbarungspartner
im Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens 5 dublettenfreie Listen mit
einer Mindestmenge von je 100 000 Anschriften von Privatpersonen in
Deutschland (nur Personen ab 18 Jahre) liefern kann, die dem Profil eines
Rundfunkteilnehmers entsprechen.
Die GEZ legt im Wettbewerb für den jeweiligen Einzelauftrag fest, in
welcher Form die Anmietung der angebotenen Anschriftenlisten erfolgt.
Es sind folgende Festlegungen möglich:
(1) die Anmietung der gesamten Anschriftenliste zur Durchführung von
Mailingmaßnahmen ode;
(2) die Anmietung einer repräsentativen Teilmenge zur Durchführung eines
Kaltabgleichs und erste Option für die GEZ zur anschließenden Anmietung
dieser repräsentativen Teilmenge zur Durchführung von Mailingmaßnahmen
sowie zweite Option für die GEZ, zu einem späteren Zeitpunkt die restliche
Anschriftenliste anzumieten (Hinweis: beide Optionen können nur
nacheinander ausgeübt werden; es besteht keine Verpflichtung der GEZ zur
Ausübung der Optionen).
Hinweis zur zweiten Variante:
Anmietung einer repräsentativen Teilmenge zur Durchführung eines
Kaltabgleichs: Zahlung nur der angefallenen technischen Kosten, sofern die
GEZ keine Option(en) ausübt.
Die GEZ führt parallel zu diesem Vergabeverfahren bereits den ersten
Wettbewerb gemäß § 3a Nr. 4 Abs. 6 lit. b, Abs. 7 VOL/A durch. Inhalt
dieses Wettbewerbs ist der Abschluss eines Einzelauftrags über die
Lieferung bzw. Anmietung einer dublettenfreien Anschriftenliste mit der
Eigenschaft junge Erwachsene (von 18 bis 29 Jahre) mit einem Umfang von
mindestens 5 000 000 Anschriften in Deutschland. Einzelheiten sind den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Bieter, die den Zuschlag für die Rahmenvereinbarung erhalten, müssen
bei einer Zuschlagserteilung bis Ende Mai 2009 für die Rahmenvereinbarung
und im parallel zu diesem Vergabeverfahren stattfindenden Wettbewerb für
den Einzelauftrag die Anschriftenliste mit der Eigenschaft junge
Erwachsene (18 bis 29 Jahre) bis spätestens zum 30.6.2009 an die GEZ
liefern.
Sofern und soweit die Rahmenvereinbarungspartner nicht über eigene
Anschriftenlisten mit den vorgegebenen Eigenschaften verfügen, sind diese
berechtigt, die zu liefernden Anschriftenlisten bei Dritten anzumieten. In
diesem Fall kommt zwischen dem Rahmenvereinbarungspartner und dem
jeweiligen Dritten ein Vertrag über die Anmietung der Anschriftenliste
zustande. Vertragsinhalt ist die Weitergabe der gemieteten
Anschriftenliste an die GEZ.
Zwischen der GEZ und dem jeweiligen Dritten kommt kein Vertrag zustande.
Die Weitergabe der gemieteten Anschriftenliste an die GEZ durch den
Rahmenvereinbarungspartner erfolgt auf Grundlage des bestehenden
Vertragsverhältnisses zwischen der GEZ und dem Rahmenvereinbarungspartner.
Sofern und soweit der Rahmenvereinbarungspartner berechtigt ist, der GEZ
die Identität des Dritten bekannt zu geben, erfolgt eine Offenlegung.
Andernfalls ist der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet, der GEZ
zumindest allgemein die Quelle der Anschriften zu nennen (bspw. Abonnenten
von Fernsehzeitschriften, Mobilfunkkunden).
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 79342100,
72319000.
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.
II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein.
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird: Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist freigestellt sofern diese
eine gesamtschuldnerische Haftung sicherstellt und ein bevollmächtigter
Vertreter benannt wird.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Abgabe der Eigenerklärungen gemäß nachfolgender Angaben (vgl.
auch Angaben in den Formblättern der vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellten Vergabeunterlagen). Dazu gehören: Erklärung (nicht älter als 3
Monate), - dass keine strafrechtlichen Verurteilungen der verantwortlichen
Mitarbeiter wegen eines in § 7a Nr. 2 VOL/A genannten Tatbestands bekannt
sind, - dass der Bieter im vorliegenden Vergabeverfahren keine
unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat, - dass der Bieter
Mitglied im Deutschen Direktmarketing Verband oder einer vergleichbaren
Institution des Mitgliedstaates ist, im dem er seinen Firmensitz hat und -
dass der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist,
sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist,
vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen
gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist. Generelle Hinweise zu
Ziffer III.2): I. Für Bietergemeinschaften gilt: Zum Nachweis der
Zuverlässigkeit ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft die Vorlage der verlangten Eigenerklärung erforderlich.
Im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei
Bietergemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärung über die Fachkunde und
Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft für die
jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung. Alternativ können
Bietergemeinschaften eine einheitliche Eigenerklärung für die gesamte
Bietergemeinschaft zum Nachweis von Fachkunde und Leistungsfähigkeit
vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärung durch jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft ist daher nicht notwendig. II. Änderungen während des
Vergabeverfahrens: Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an der
vom Bieter erbrachten Eigenerklärung ergeben, ist der Bieter verpflichtet,
den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und
gegebenenfalls eine aktualisierte Eigenerklärung abzugeben. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der
Eignung des Bieters zu berücksichtigen. III. Unvollständige
Eignungsnachweise Angebote von Bietern, die die geforderten
Eigenerklärungen nicht oder unvollständig vorgelegt haben, werden
ausgeschlossen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Abgabe der Eigenerklärungen gemäß nachfolgender Angaben (vgl.
auch Angaben in den Formblättern der Vergabeunterlagen). Dazu gehören:
Erklärung (nicht älter als 3 Monate), - dass über sein Vermögen weder ein
Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist oder sofern ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bieters
eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder
dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, Erklärung, dass
zusätzliche Nachweise beigefügt sind, welche die Zuverlässigkeit des
Bieters belegen, - dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
und - dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungs- und
fristgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er ansässig ist,
regelmäßig nachkommt und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung
keine fälligen Rückstände bestehen.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Abgabe
der Eigenerklärungen gemäß nachfolgender Angaben (vgl. auch Angaben in den
Formblättern der Vergabeunterlagen). Dazu gehören: Erklärung, - dass der
Bieter, sofern er den Zuschlag für die Rahmenvereinbarung erhält, bei
einer Zuschlagserteilung bis Ende Mai 2009 im parallel zu diesem
Vergabeverfahren stattfindenden Wettbewerb für den Einzelauftrag die
Anschriftenliste mit der Eigenschaft junge Erwachsene (18 bis 29 Jahre)
bis spätestens zum 30.6.2009 an die GEZ liefern kann.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der
Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der
Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: BW 03/09.
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Schlusstermin für die
Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 14.4.2009 - 12:00.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
24.4.2009 - 12:00.
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können: Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots: Bis: 30.9.2009.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Das Angebot ist in dreifacher Ausfertigung
(1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenen
Umschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen
gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen: Nicht öffnen Angebot
zum offenen Verfahren Miete von Anschriftenlisten Az. BW 03/09" Das
Angebot kann entweder per Post an die in I.1) Ziffer III. dieser
Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der
GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ-Gebäude auf dem Gelände in
Köln-Bocklemünd (nicht beim Schrankenhäuschen) abgegeben werden.
Hinweis: Die Bieter werden gebeten, Fragen zur Bekanntmachung und/oder zum
Vergabeverfahren möglichst bis spätestens zum 17.4.2009 per Post, E-Mail
oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte
Kontaktstelle zu richten. Sofern und soweit die Lieferung der im
Wettbewerb für den Einzelauftrag ausgeschriebenen Anschriftenlisten durch
den Bieter während der vorgesehenen Vertragslaufzeit ganz oder teilweise
wegen der geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes unmöglich
werden sollte, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu, welches
mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende ausgeübt werden kann.
Einzelheiten hierzu sind dem 5. Formblatt Rahmenvereinbarung inkl. Muster
für den Einzelauftrag (Vergabeunterlagen, Teil C., 5.) zu entnehmen.
Zusätzlicher Hinweis: Angesichts der Tatsache, dass im Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung für die Rahmenvereinbarung noch nicht feststeht, welche
Anschriftenlisten mit welchen Eigenschaften von der GEZ im Rahmen von
Einzelaufträgen im Wettbewerb vergeben und angemietet werden, können die
Bieter in ihrem Angebot für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung noch
keine Preise angeben. Daher erfolgt die Zuschlagserteilung bzgl. der
Rahmenvereinbarung ausschließlich auf Grundlage des Zuschlagskriteriums
Qualität. Bei der Vergabe der Einzelaufträge im Wettbewerb gemäß § 3a Nr.
4 Abs. 6 lit. b) und Abs. 7 VOL/A wird der Zuschlag auf Grundlage der
Zuschlagskriterien Preis und Qualität erteilt. Einzelheiten hierzu sind
den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Köln,
Blumenthalstr. 33, D-50670 Köln. Tel. +49 2217740439. Fax +49 2217740197.
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind: Vergabekammer Köln, Blumenthalstr. 33, D-50670 Köln. Tel.
+49 2217740439. Fax +49 2217740197.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 10.3.2009.
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