Ausschreibung: Deutschland Postdienste Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen -Los 10 (LR 48/49) - DEU-Hannover Postbeförderung auf der Straße Postdienste Briefpostdienste Dienste im Zusammenhang mit postlagernden Sendungen Postzustellung Dokument Nr...: 717102-2026 (ID: 2026101601071943156) Veröffentlicht: 16.10.2026 * DEU-Hannover: Deutschland Postdienste Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen -Los 10 (LR 48/49) 2026/S 201/2026 717102 Deutschland Postdienste Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen - Los 10 (LR 48/49) OJ S 201/2026 16/10/2026 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover E-Mail: michelle.silhavy@lzn.de Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen - Los 10 (LR 48/49) Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 48/49 in insgesamt einem Los aus (§ 21 VgV) Kennung des Verfahrens: 1ee7dcf0-911d-4710-8174-177c39cae4b8 Interne Kennung: 057-RV-PDL/2026-03.362 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 64110000 Postdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121100 Postzustellung, 64112000 Briefpostdienste, 64116000 Dienste im Zusammenhang mit postlagernden Sendungen, 60160000 Postbeförderung auf der Straße 2.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland 2.1.3. Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 430 000,00 EUR Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 145 000,00 EUR 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRSGD# Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.6. Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrug: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen - Los 10 (LR 48/49) Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbe-hörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich- rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 48/49 in insgesamt einem Los aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind dem Angebotsvordruck zu entnehmen. Der Auftraggeber wird über die im Angebotsvordruck genannten Sendungsarten hinaus auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) unter 1000 g, das sogenannte Randsortiment , über den Rahmenvertragspartner beauftragen. Hierzu ist den Ange- botsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Sendungsarten bis 1000 g, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und Nettopreisen bei-zufügen. Anpassungen dieses Rahmensortiments während der Vertragslaufzeit müssen zwingend mit dem Auftraggeber vorab besprochen werden. Das Randsortiment des Auftragnehmers wird zu dem von ihm angebotenen Konditionen Vertragsbestandteil. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage Übersicht Abholstellen ) beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Interne Kennung: 057-RV-PDL/2026-03.362 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 64110000 Postdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121100 Postzustellung, 64112000 Briefpostdienste, 64116000 Dienste im Zusammenhang mit postlagernden Sendungen, 60160000 Postbeförderung auf der Straße 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Laufzeit: 24 Monate 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur einmaligen Verlängerung des Vertrages um höchstens 6 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragneh-mer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich mitgeteilt. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung spätestens zum 30. Juni 2029. 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge CVD)) Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zum Umsatz und Referenzen enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Postsendungen (Brief- oder sonstige Postsendungen, keine Paket- oder Kurierdienst-leistungen). Referenzen, die vor 2025 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter hat zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in EUR netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags aus den vergangenen drei Jahren von 1.370.000,00 EUR nachzuweisen. Hierfür hat der Bieter die Angaben im Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil unter der Ziffer VI b zu machen. Aus den abgefragten drei Jahren wird ein Durchschnitt gebildet, welcher den vorgegebenen Mindestumsatz von 1.370.000,00 EUR nicht unterschreiten darf. Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung des Eignungskriteriums: Für den Bereich der aufgrund des Postgesetzes zu erbringenden Postdienstleistungen müssen die Bieter sowie insoweit ggf. vorgesehene Unterauftragnehmer nach § 4 des PostG (Postgesetz) im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingetragen sein und ggf. Inhaber einer Entgeltgenehmigung nach §§ 42 ff. PostG der Bundesnetzagentur (BNetzA) sein, soweit der Auftrag für sie ent- geltgenehmigungspflichtige Leistungen enthält. Dem Auftraggeber ist ein Nachweis über die Eintragung sowie Entgeltgenehmigung nach §§ 42 ff. PostG der BNetzA zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Entgeltgenehmigung von jedem Mitglied der Bieterge-meinschaft vorgelegt werden, welches nach dem Angebot entgeltgenehmigungspflichtige Leistungen ausführen soll. 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Gesamtsumme (netto) Beschreibung: Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Eine Gewichtung innerhalb des Preiskriteriums ist nicht erforderlich, da die wirtschaftlichen Unterschiede der Angebote bereits durch die Rangfolgenbildung hinreichend und transparent abgebildet werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice /CXQ6YYHRSGD/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRSGD 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice /CXQ6YYHRSGD Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 16/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 45 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV). Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 16/11/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions- Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Höchstzahl der Teilnehmer: 1 Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover Registrierungsnummer: 03-7075700000-96 Postanschrift: Podbielskistraße 166 Stadt: Hannover Postleitzahl: 30177 Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland E-Mail: michelle.silhavy@lzn.de Telefon: +49 51189848102 Fax: +49 51189848199 Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/ Rollen dieser Organisation: Beschaffer Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Registrierungsnummer: t:04131153308 Postanschrift: Auf der Hude 2 Stadt: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 4131153308 Fax: +49 4131152943 Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht /vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 488c4cfa-17c7-4b8b-bace-28802c4d6399 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/10/2026 12:33:18 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 201/2026 Datum der Veröffentlichung: 16/10/2026 Referenzen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRSGD https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRSGD/documents https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach sen-144803.html http://www.lzn.niedersachsen.de/ http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-717102-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de