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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Gelsenkirchen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 322010-2021 (ID: 2021062509324533276)
Veröffentlicht: 25.06.2021
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DE-Gelsenkirchen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2021/S 121/2021 322010
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr,
vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe
von Behörden nach Art.2 lit.b VO EG Nr.1370/2007, zugleich handelnd für
die Stadt Hagen sowie die nachfolgend genannten mitbedienten
Aufgabenträger.
Postanschrift: Augustastraße 1
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
E-Mail: [5]OePNV_Finanzierung@vrr.de
Telefon: +49 2091584-314
Fax: +49 2091584123-314
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]www.vrr.de
Adresse des Beschafferprofils: [7]https://www.hagen.de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hagen
Postanschrift: Rathausstraße 11
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58095
Land: Deutschland
E-Mail: [8]OePNV_Finanzierung@vrr.de
Telefon: +49 2091584-314
Fax: +49 2091584123-314
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]www.hagen.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Dortmund
Postanschrift: Südwall 2-4
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44137
Land: Deutschland
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ennepe-Ruhr-Kreis
Postanschrift: Hauptstraße 92
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Märkischer Kreis
Postanschrift: Heedfelder Straße 45
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58509
Land: Deutschland
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Die zuständige Behörde beschafft im Auftrag anderer zuständiger
Behörden.
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Direktvergabe eines öffentl. Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 2
VO (EG) Nr. 1370/2007 über Verkehrsleistungen im öffentlichen
Personennahverkehr mit Bussen auf dem Gebiet der AG gem Ziff. I.1)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Stadt Hagen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach
Art. 2 lit. b) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für die
Stadt Hagen, vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach
Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 auf dem Gebiet der Stadt Hagen
sowie mitbedienter Aufgabenträger gem. Ziffer II.1.1. Es ist
Beschlusslage innerhalb des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr,
dass der Verkehrsverbund im Außenverhältnis:
im eigenen Namen für die Finanzierung, und
im fremden Namen für die Abwicklung der Betrauung zuständig ist und
handelt. Im Innenverhältnis verbleibt es bei der Zuständigkeit der
Aufgabenträger für die Betrauung. Näheres zum Verhältnis des
Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr zu den ihm angehörenden
Zweckverbandsmitgliedern unter Ziffer VI.1) dieser Vorabbekanntmachung.
Von der beabsichtigten Direktvergabe sind die Verkehrsleistungen des
internen Betreibers, der Hagener Straßenbahn AG (HST), in Form von
insgesamt 9,01 Mio. Nutzwagen-km erfasst. Hinzu kommen alternative
Bedienungsformen.
Der Betreiber wird mit der Verwaltung und Erbringung der
Verkehrsdienste nach Maßgabe des zu vergebenden öffentlichen
Dienstleistungsauftrags betraut. Hierzu gehören neben der Durchführung
der Fahrleistungen auch die Vorhaltung von Betriebsmitteln, der Betrieb
der Infrastruktur, der Vertrieb unter Anwendung des VRR-Tarifs und die
Kundenbetreuung.
Die Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan,
Beförderungsentgelt und Standards sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V.
m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG in dem Nahverkehrsplan der Stadt
Hagen geregelt. Die Einzelheiten des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags sind in dem Dokument Ergänzendes Dokument zur
Vorabbekanntmachung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags der
Stadt Hagen im TED (Anforderungen an die Leistungserbringung) und dem
Nahverkehrsplan der Stadt Hagen in der jeweils geltenden Fassung
enthalten. Die aktuelle Fassung vom August 2020 ist unter
[10]https://www.hagen.de/irj/portal/FB-61-1004 abrufbar.
Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können
sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der
sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten
Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller
Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans.
In derartigen Fällen können die Aufgabenträger eine entsprechende
Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr- und
Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der
Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
Die Ausgleichsleistungen erfolgen auf der Grundlage des
VRR-Finanzierungssystems und des Einnahmenaufteilungsvertrages in
seiner jeweils gültigen Fassung (derzeit Richtlinie zur Finanzierung
des ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr [Finanzierungsrichtlinie];
diese ist unter
[11]https://www.vrr.de/de/der-vrr/der-verbund/ einsehbar).
Die Stadt Hagen beabsichtigt die Vergabe eines ausschließlichen Rechtes
im Sinne des Art. 2 lit. f) VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 8
PBefG zum Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des
öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind. Ausgeschlossen werden sollen
dadurch lediglich neu beantragte, wegen ihrer Verkehrsfunktion oder
ihrer räumlichen und zeitlichen Lage gleichartige Verkehrsleistungen,
die das Fahrgastpotenzial der Linien, die Gegenstand des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags sind, nicht nur unerheblich beeinträchtigen.
Weitere Einzelheiten regelt im Fall der Erteilung der öffentliche
Dienstleistungsauftrag.
Vergabe von Unteraufträgen: Der interne Betreiber darf Leistungen an
einen oder mehrere Unterauftragnehmer unter Beachtung des Gebots der
überwiegenden Selbsterbringung Art. 5 Abs. 2 lit. e Verordnung (EG) Nr.
1370/2007 vergeben. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von
Bedürfnissen und Anforderungen).
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/01/2023
Laufzeit in Monaten: 120
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Direkte Vergabe an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A) VRR:
Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (kurz VRR), handelnd als Gruppe von
Behörden im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 1 und nach Art. 2 lit. b VO
(EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für die Stadt Hagen,
beabsichtigt, mit Wirkung zum 1.1.2023 die Direktvergabe der oben
genannten öffentlichen Personenverkehrsdienste im Rahmen von Art. 5
Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 vorzunehmen.
Die Verbandsmitglieder haben sich im Zweckverband VRR zu einer Gruppe
von Behörden i. S. d. Art. 2 lit. b), Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO (EG) Nr.
1370/2007 zusammengeschlossen. Die Gruppe von Behörden stellt
integrierte Verkehrsdienste im Sinne von Art. 2 lit. m) VO (EG) Nr.
1370/2007 sicher.
Die Stadt Hagen ist Verbandsmitglied. Sie ist nach § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW
als Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des
ÖPNV verantwortlich und zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr.
1370/2007. Die Stadt Hagen legt - in Abstimmung mit den mitbedienten
Aufgabenträgern - die von dem Betreiber zu erbringenden Leistungen und
die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im öffentlichen
Dienstleistungsauftrag fest.
Zudem führt der VRR sowohl als Gruppe von Behörden als auch im Namen
und im Auftrag der jeweils zuständigen Zweckverbandsmitglieder das
Verfahren der Direktvergabe durch. In diesem Rahmen stellt der VRR
gegenüber dem ausgewählten Betreiber fest, dass eine Betrauung vorliegt
und erlässt einen Finanzierungsbescheid gemäß der
Finanzierungsrichtlinie des VRR.
B) Vergabe als Gesamtleistung:
Die Vergabe der Verkehrsleistung erfolgt als Gesamtleistung (vgl. § 8a
Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG).
C) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge:
Sämtliche dieser Vorabbekanntmachung zugrundeliegenden Dokumente
enthalten wesentliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff.
PBefG. Eigenwirtschaftliche Anträge, die von diesen Anforderungen
abweichen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer
Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen,
Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach
dieser Vorabbekanntmachung zu stellen.
Eigenwirtschaftliche Anträge können sich nur auf die Gesamtleistung,
nicht aber auf Teilleistungen, beziehen (vgl. § 13 Abs. 2a Satz 2
PBefG).
D) Sozialstandards:
Gemäß Art. 4 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 wird der öffentliche
Dienstleistungsauftrag vorgeben, dass der Betreiber seinen mit der
Ausführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags befassten
Beschäftigten (ohne Auszubildenden) mindestens das in
Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem der einschlägigen und
repräsentativen, mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten
Tarifverträge im Sinne von § 2 Abs. 2 TVgG NRW vorgesehene Entgelt nach
den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zahlt und während der
Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollzieht sowie die Anforderungen in
§ 2 TVgG NRW beachtet. Hierbei wird auf die Verordnung zur
Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich
Des öffentlichen Personennahverkehrs (Repräsentative Tarifverträge
Verordnung RepTVVO) in der jeweils aktuellen Fassung verwiesen.
E) Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Rechtsbehelfe und
Nachprüfungsanträge bzw. Fragen zu diesen Verfahren können bei
folgender Stelle eingereicht werden: Vergabekammer Westfalen,
Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster, E-Mail:
[12]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de, Telefon: +49 2514111691, Fax:
+49 2514112165
Internet-Adresse:
[13]https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsi
cht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
Die Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ergeben
sich aus den §§ 135 und 160 GWB, die auch bei Vergaben nach Art. 5 Abs.
2 bis 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar sind (vgl. § 8 Abs. 7 Satz
1 PBefG).
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/06/2021
References
5. mailto:OePNV_Finanzierung@vrr.de?subject=TED
6. http://www.vrr.de/
7. https://www.hagen.de/
8. mailto:OePNV_Finanzierung@vrr.de?subject=TED
9. http://www.hagen.de/
10. https://www.hagen.de/irj/portal/FB-61-1004
11. https://www.vrr.de/de/der-vrr/der-verbund/
12. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
13. https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/in
dex.html
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