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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Eisenberg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 43586-2023 (ID: 2023012309123260489)
Veröffentlicht: 23.01.2023
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DE-Eisenberg: Arzneimittel
2023/S 16/2023 43586
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die
Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [6]am_vertraege@rps.aok.de
Telefon: +49 6351403591
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[8]www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/i
ndex.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die
Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Ort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Nadja Leier
Telefon: +49 6351403591
E-Mail: [9]am_vertraege@rps.aok.de
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[10]www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/
index.html
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c
Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Dasatinib (L01EA02) im
Rahmen eines Open-House-Modells.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c
Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Dasatinib (L01EA02)
innerhalb des Zeitraumes vom 01.03.2023 bis zum 28.02.2025 mit
jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
NUTS-Code: DEC Saarland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen
interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung
Rabattverträge mit dem Wirkstoff Dasatinib (L01EA02) an. Die
Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines Open House-Modells. Die
angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen
Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK
Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open
House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen.
Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich
individuelle Verhandlungen werden nicht geführt.
Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste
Vertragsbeginn ist der 01.03.2023. Alle Verträge enden spätestens 24
Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum
des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss
kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines
jeden Monats erfolgen.
Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs Wochen zum Monatsende nach
Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den
Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich
vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten
Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge
durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten
ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open
House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h.
die Open House-Verträge enden automatisch.
Interessierte pharmazeutische Unternehmen können bei der unter I.1)
genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie die
Vertragsunterlagen anfordern. Verträge zu dem Wirkstoff Dasatinib
(L01EA02) werden erstmalig mit Wirkung zum 01.03.2023 abgeschlossen.
Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten,
haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 31.01.2023 bei der
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es
kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die
Gesundheitskasse an.
Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10
Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung im
Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der
vierundzwanzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats
möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner
werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich
der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des
gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei
Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden
mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden
Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die
beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren, sind
einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen,
soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
nicht verbunden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2023
Ende: 28/02/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Verfahrensnummer: AOK23005-991
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Im Rahmen dieses Vertrages dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in
Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden. Sofern ein
Arzneimittel in der Lauer-Taxe als verkehrsfähig gelistet ist, gilt
dieser Umstand als nachgewiesen.
Falls ein Arzneimittel, das Bestandteil dieses Vertrages werden soll,
zu dem Zeitpunkt, zu dem der pharmazeutische Unternehmer die
unterzeichneten Vertragsunterlagen an die AOK übersendet, noch nicht in
der Lauer-Taxe gelistet ist oder der Eintrag noch nicht angezeigt wird,
gelten die nachfolgenden Regelungen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der
Absendung der Unterlagen, bei vorheriger elektronischer Übermittlung
der Unterlagen gilt der Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung als
maßgeblich. In den vorgenannten Fällen hat der Vertragspartner der AOK
bereits bei Übermittlung der Unterlagen einen Auszug aus dem
Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank, des
Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für
medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die
vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die der Vertragspartner zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Vertrieb hat, zur Verfügung zu
stellen. Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen
zur aktuellen Zulassungssituation aller vertragsgegenständlichen
Arzneimittel ergeben:
a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
b. Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem
Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten
pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des
Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm
angebotenen Arzneimittel und der Grund dafür nachgewiesen werden
müssen,
c. Darreichungsform,
d. Wirkstoff,
e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit
Soweit bei einem Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche
Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen
Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank bei
Vertragsschluss verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der
kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem
Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e
erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der
Vertragspartner den aktuellen Stand und/oder die fehlenden
Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B.
Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen,
eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem
Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank glaubhaft zu machen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/12/2024
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/01/2025
Ortszeit: 08:00
Ort:
Bei dem unter Punkt IV.2.7) eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es
sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeit nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das
letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen
daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine
Unterwerfung untervergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht
verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die
folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB):
"§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
"§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/01/2023
References
6. mailto:am_vertraege@rps.aok.de?subject=TED
7. http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
8. http://www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/index.html
9. mailto:am_vertraege@rps.aok.de?subject=TED
10. http://www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/index.html
11. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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