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Ausschreibung: Betreibung GU Ludwigsfelde LISUM - DE-Ludwigfelde
Dienstleistungen des Sozialwesens
Dokument Nr...: 903588-2024 (ID: 2024041807153718509)
Veröffentlicht: 18.04.2024
*
  Betreibung GU Ludwigsfelde LISUM
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Landkreis Teltow-Fläming
Kontaktstelle Sozialamt
Zu Händen Herrn Erik Dilling
Postanschrift Am Nuthefließ 2
Ort 14943 Luckenwalde
Telefon +4933716083300
Fax +49 3371-608 9210
E-Mail erik.dilling@teltow-flaeming.de
URL www.teltow-flaeming.de
UST.-ID DE 162693698
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y526UU7
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y526UU7/
documents
Art und Umfang der Leistung
1. Vertragsgegenstand:
Gegenstand des Auftrages ist die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende und Geflüchtete am Standort
 Ludwigsfelde-Struveshof
2. Vertragslaufzeit:
Der Vertrag beginnt am 01.07.2024 und hat eine Laufzeit von 6 Monaten. Er endet damit regelmäßig am 31.12.2024. Danach
 besteht für den Auftraggeber die Option zur Verlängerung bis zu weitere 12 Monate zu den Angebotskonditionen. Die Option muß
 der Auftraggeber bis spätestens 15.11.2024, 24 Uhr ausüben.
Die Übernahme der Betreibung erfolgt am 01.07.2024.
3. Umfang der Leistung:
Derzeit handelt es sich bei der Einrichtung um eine Einrichtung der vorläufigen Unterbringung ausschließlich für
 ukrainische Flüchtlinge und Spätaussiedler. Dennoch soll sich die Betreuung in diesem Objekt an den Vorgaben des
 Landesaufnahmegesetzes orientieren.
Gemäß  1 Absatz 1 des Landesaufnahmegesetzes (LaufnG) sind die Aufnahme und die vorläufige Unterbringung von
 Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
öffentliche
 Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden.
Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gemäß  2 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der
 Gemeinschaftsunterkunft, i. d. R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gemäß  2 LAufnG in Einrichtungen der
 vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen ( 4 Absatz 1 LAufnG).
Der Landkreis Teltow-Fläming ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung
 (Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnungsverbünde und Übergangswohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung
 des in  2 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten ( 4 Absatz 2 LAufnG).
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50.3-VV 2/2024: Betreibung GU Ludwigsfelde LISUM
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Gemäß  1 Absatz 3 LAufnG wirken die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden für den
 Personenkreis des  2 Nr. 1 und 2 LAufnG im Benehmen mit den anderen Trägern von Eingliederungsmaßnahmen und - hilfen
 zugleich im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben auf eine zügige Versorgung mit Wohnraum und sonstige Eingliederung hin.
Gemäß  4 Absatz 3 LAufnG können die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Betreibung von Übergangswohnheimen und der
 Betreuung und sozialen Beratung der Personen nach  2 LAufnG auch Dritte beauftragen.
Der Landkreis Teltow-Fläming stellt in der Stadt Ludwigsfelde zwei Gebäude zur zentralen Unterbringung von Geflüchteten und
 Spätaussiedlern zur gemeinschaftlichen Unterbringung zur Verfügung. Die Gebäude sind in einzelne Räume mit jeweils eigenen
 Sanitärbereiche aufgeteilt. Es handelte sich ursprünglich um ein Gästehaus. Beide Häuser verfügen jeweils über eine
Grundfläche
 von 641qm, zusammen also 1282qm.
Eine gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten erfolgt bei Waschräumen, Küchen, Fluren und Treppen, sowie bei Waschküche und
 Gemeinschaftsraum.
Im Gebäude können nach den Vorschriften des  11 und der Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz
 (LAufnGDV) derzeit bis zu 97 Personen untergebracht werden.
Der Auftrag ergeht über die Gesamtbetreibung dieser Gemeinschaftsunterkunft.
Das Gebäude wird vom Landkreis Teltow-Fläming in dem nach  11 und der Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum
 Landesaufnahmegesetz (LAufnGDV) gefordertem Standard zur Verfügung gestellt und ist vollständig mit notwendigem Mobiliar
 ausgestattet.
Die Leistung umfasst folgende Teilleistungen:
a. Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft, insbesondere
- Leitung und Verwaltung der Gemeinschaftsunterkunft
- laufende Unterhaltung der Gebäude und der Einrichtung inklusive Reparaturen und Ersatzausstattung entsprechend des
 Mietvertrages, inklusive ggf. Bekämpfung von Schädlingsbefall, jedenfalls laufende Überwachung
- Beauftragung von Wartungs- und Sicherheitsprüfleistungen nach Bedarf
- Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in der Gemeinschaftsunterkunft
b. Unterbringung der vom Landkreis Teltow-Fläming zugewiesenen Asylsuchenden und Geflüchteten
c. Soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen (Zeitumfang 4 Stunden täglich von montags bis freitags, außer
 feiertags, im Zeitrahmen zwischen 09:00 bis 16:00 Uhr, Flexibilisierung innerhalb des Rahmens möglich), entsprechend 0,5 VZÄ.
d. Wahrnehmung der Wartungsdienste durch einen Hausmeister mit einem Zeitanteil von 0,25 VZÄ.
e. Durchgehende Bewachung und Sicherung der Gemeinschaftsunterkunft durch ein erfahrenes und geeignetes
 Wachschutzunternehmen, demnach an sieben Tagen in der Woche, rund um die Uhr mit mindestens einer Person (168 Stunden/
Woche)
f. regelmäßige Gebäude-, Glas- und ggf. Wäschereinigung als Unterhaltsreinigung, inklusive ggf. Winterdienst. Die
 Unterhaltsreinigung muß mindestens zweimal wöchentlich durchgeführt werden. Für diese Aufgabe soll ggf. gemeinnützige
Arbeit
 gefördert werden.
4. Qualität der Leistung:
Für den Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft und die Beratung und Betreuung der zugewiesenen Asylsuchenden
 und ausländischen Geflüchteten aus verschiedenen Ländern stellen die Mindestbedingungen für den Betrieb von
 Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz in der
 geltenden Fassung die rechtsverbindliche Grundlage des mindestens notwendigen Qualitätsstandards dar.
Für die Beratung und Betreuung der Asylsuchenden und Geflüchteten hält der Betreiber ausreichend geeignetes Fachpersonal
 entsprechend den Vorgaben der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung
 der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz in der geltenden Fassung vor.
Dieses Fachpersonal beherrscht die deutsche Sprache fließend und verfügt neben Kenntnissen der englischen sowie erweiterten
 Grundkenntnissen der russischen Sprache und über die Fähigkeit über Empathie und Sensibilität, eine Betreuung nach den
 Grundsätzen der Sozialen Arbeit durchzuführen. Das Personal ist ebenfalls für die Absicherung der Versorgung der Bewohner
 verantwortlich, soweit diese wegen einer behördlichen Maßnahme nicht durch die Bewohner selbst abgesichert werden kann.
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50.3-VV 2/2024: Betreibung GU Ludwigsfelde LISUM
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Überdies stellt der Betreiber den laufenden Betrieb und die organisatorische Leitung der Gemeinschaftsunterkunft durch
geeignetes
 sonstiges Personal sicher.
Ferner sind für die Unterhaltungsmaßnahmen am Gebäude Personalanteile in Höhe von 0,25 Stellenanteile vorzusehen.
Der Betreiber verfügt über entsprechende Erfahrungen mit Gemeinschaftsunterkünften aus mindestens drei belegbaren
 Referenzobjekten.
Der Betreiber verfügt über entsprechende Erfahrungen mit Gemeinschaftsunterkünften aus mindestens drei belegbaren
 Referenzobjekten.
Der Betreiber ist ebenfalls für die Absicherung der Bewachung der Einrichtung verantwortlich und setzt dafür ein geeignetes
 Wachschutzunternehmen ein. Die Zusammenarbeit mit den lokalen Ordnungsbehörden und der Polizei ist für das eingesetzte
 Wachschutzunternehmen keine neue Herausforderung. Das Wachschutzunternehmen hält hierfür geeignetes und erfahrenes
 Personal vor. Das eingesetzte Personal verfügt über fließende Deutschkenntnisse.
Der Betreiber sichert die Entlohnung der eingesetzten eigenen Mitarbeiter sowie die Mitarbeiter beauftragter Dritter nach den
 Vorschriften des Brandenburgischen Vergabegesetzes und weist diese auf Verlangen nach. Ebenso überwacht er, daß das
 Personal die Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgabe erfüllt.
Das eingesetzte Personal ist zusätzlich zu den reinen Bewachungsaufgaben in den Abwesenheitszeiten der Ort tätigen
 Sozialarbeiter der erste Ansprechpartner für dringende Probleme der Asylsuchenden und ausländischen Geflüchteten. Ebenso
 unterstützt es Maßnahmen der Versorgung in außergewöhnlichen Lagen.
Das Wachschutzunternehmen verfügt über entsprechende Erfahrungen mit Gemeinschaftsunterkünften aus mindestens drei
 nachgewiesenen Referenzobjekten.
Der Betreiber wirkt im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben in den örtlichen fachspezifischen Netzwerken als Partner mit und
 bindet die Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende und Geflüchtete durch breite sozialräumliche Handlungsansätze vor Ort
in
 die bestehenden Gemeindestrukturen umfassend ein.
Ein ausführlicher Nachweis der Qualifikation ist entbehrlich, sofern sich der Bieter an einem Vergabeverfahren des Sozialamts
des
 Landkreises Teltow-Fläming innerhalb der zurückliegenden 24 Monate beteiligt und entsprechende Nachweise erbracht hat oder
 mit dem Landkreis in einer laufenden Vertragsbeziehung für eine der Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung befindet.
5. Preisgestaltung:
Der Preis für die Betreibung der Verbundwohnungen wird in Form einer Grundpauschale für die belegungsunabhängige Betreibung
 und eines Kostensatzes pro untergebrachtem Asylsuchenden bzw. Geflüchteten pro Monat angeboten. In den Kostensatz ist im
 Angebot die Umsatzsteuer einzuberechnen und ein Gesamtpreis anzugeben.
Die notwendigen Mietkosten, die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenumlageverordnung werden vom Landkreis TeltowFläming
getragen.
Alle anderen anfallenden Kosten, insbesondere die Aufwendungen für notwendige Ersatzbeschaffungen und Reparaturen
 des von Landkreis gestellten Inventars, die Kosten für Werterhaltung, Schönheitsreparaturen und Reparaturen in Folge
 von unsachgemäßer Nutzung bzw. Beschädigung, die Kosten für Reinigung der Gemeinschaftsräume und -flächen
 sowie der Außenanlagen, ggf. notwendiger Schädlingsbekämpfung, allgemeine Sach- und Verwaltungskosten, dem
 notwendigen qualifizierten Wachschutz und alle weiteren notwendigen Betreibungsaufwendungen sind in diesen Kostensätzen
 mitberücksichtigt.
Mit der Grundpauschale und den belegungsabhängigen Kostensätzen sind sämtliche Aufwendungen des Trägers für die
 Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben in der geforderten Qualität abgegolten.
Haupterfüllungsort
Bezeichnung GU Ludwigsfelde, LISUM
Postanschrift Struveweg 1
Ort 14974 Ludwigfelde
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50.3-VV 2/2024: Betreibung GU Ludwigsfelde LISUM
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
Die Einrichtung befindet sich auf dem Campus des LISUM, einer Bildungsanstalt mit
entsprechendem Lehrbetrieb. Zwei der ehemaligen Gästehäuser werden derzeit zur
Unterbringung ausschließlich ukrainischer Flüchtlinge sowie für Spätaussiedler genutzt.
Ausführungsfristen
Laufzeit bzw. Dauer
Beginn 01.07.2024
Ende 31.12.2024
Zuschlagskriterien
Kriterium Gewichtung
niedrigster Preis 60 v. H,
Qualität der Leistung 40 v. H.
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 16.05.2024 um 13:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 30.06.2024
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y526UU7
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-bb/2024/04/205743.html
Data Acquisition via: p8000001
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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