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Ausschreibung: Deutschland  Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung  FE 82.0828 /2023 -Evaluierung vorhandener und Entwicklung zukünftiger Vorschriften für bestimmte Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen - DEU-Bergisch
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 233114-2024 (ID: 2024041901261219919)
Veröffentlicht: 19.04.2024
*
  DEU-Bergisch: Deutschland  Forschungs- und Entwicklungsdienste und
zugehörige Beratung  FE 82.0828 /2023 -Evaluierung vorhandener und
Entwicklung zukünftiger Vorschriften für bestimmte Lichttechnische
Einrichtungen an Kraftfahrzeugen
   2024/S 78/2024 233114
   Deutschland  Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung  FE 82.0828
   /2023 -  Evaluierung vorhandener und Entwicklung zukünftiger Vorschriften für bestimmte
   Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen
   OJ S 78/2024 19/04/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen
            Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: FE 82.0828/2023 -  Evaluierung vorhandener und Entwicklung zukünftiger Vorschriften
            für bestimmte Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen
	    Beschreibung: Problem/ Ausgangslage: Scheinwerfer in Kraftfahrzeugen unterliegen im
	    Allgemeinen internationalen Vorschriften, deren technische Rahmenbedingungen in den
            UNECE Regelungen festgelegt sind. Scheinwerfer für Abblendlicht und Fernlicht werden im
            Genehmigungsverfahren einzeln im Messlabor auf einem Prüfstand bezüglich ihrer Lichtwerte
	    vermessen und dann entsprechend den vorgeschriebenen Anbaubedingungen am Fahrzeug
	    angebaut. Es gibt verschiedene Scheinwerferaufbauarten mit unterschiedlichen
	    Leuchtquellen. Im Allgemeinen findet bei den im Fahrzeug verbauten Scheinwerfern keine
            dynamische Nachregelung der Hell-Dunkel-Grenze in den verschiedenen Fahrzuständen des
	    Fahrzeugs statt. Eine kurzzeitige Blendung des Gegenverkehrs durch Fahrbahnunebenheiten
            oder Kurvenfahrt ist daher bei allen Scheinwerferarten immer möglich. Für diesen Fall steht
	    die Frage im Raum, ob die immer mehr verbauten LED-Scheinwerfer mehr blenden und
            irritieren als die bisherigen Scheinwerfer mit Glühlampen oder Gasentladungs-lampen.
	    Warnleuchten werden im Genehmigungsverfahren jeweils nur als Einzeleinheiten
            lichttechnisch auf hinreichende Bauart, Wirksamkeit und Blendvermeidung geprüft. Weder im
            nationalen noch im internationalen Regelungstext bestehen Vorschriften über die
            höchstzulässige Anzahl, die maximale Gesamtleistung, die Schaltung sowie die Anbauhöhe
            von Warnleuchten. Dies führt inzwischen besonders bei blauen Warnleuchten zu einer
            subjektiv wahrgenommenen Übersignalisierung vieler Einsatzfahrzeuge durch zu viele
	    Leuchten in alle Richtungen mit teilweise zwei oder mehr Systemen im selben
	    Abstrahlbereich. Auch wenn die verbauten Warnleuchten intermittierend betrieben werden, ist
	    durch deren Vielzahl eine quasikontinuierliche Lichtabstrahlung vorhanden. Dies kann auch zu
            einer möglichen Verunsicherung anderer Verkehrsteilnehmer in ihrem Verhalten führen. Ziel/
	    Nutzen: Im Rahmen des Projekts ist eine Zusammenstellung der aktuell verbauten
            Technologien in modernen Kraftfahrzeugscheinwerfern, den zugehörigen gesetzlichen
            Anforderungen und möglichen Blend- und Schädigungsmechanismen und -grenzwerten für
            das menschliche Auge durchzuführen. Hierbei sind insbesondere unter Worst-Case
	    Bedingungen die Einhaltung der Expositionsgrenzwerte der OstrV- bzw. der Richtlinie 2006/25
            /EG zu berücksichtigen bzw. zu überprüfen. Bei möglichen Überschreitungen sind
            photometrische, produktspezifische sichere Größen zu definieren. Daraus sind dann mögliche
              photometrische Grenzwerte und Änderungsvorschläge für die bestehenden UNECE
              Regelungen für Kraftfahrzeugscheinwerfer zu erarbeiten, um für zukünftige
              Scheinwerferentwicklungen die Problematik zu entschärfen. Hier sind Möglichkeiten wie
              beispielsweise Vorschriften für maximale Leuchtdichten bzw. Mindestflächen für den
              Lichtaustritt für Abblendlicht und Fernlicht, eventuell frequenzabhängige Lichtgrenzwerte oder
              die Notwendigkeit von Änderungen der Lichtfarbe zu betrachten und entsprechende
              Empfehlungen zu erarbeiten und wissenschaftlich zu begründen. Zur Vermeidung der
              beschriebenen Probleme bei Warnleuchten sind genauere Vorschriften zur höchstzulässigen
              Anzahl, zu Wirkrichtungen von Warnleuchten und zu zulässigen Schaltungen in der StVZO
              erforderlich, um die gewünschte Warnwirkung ohne eine gleichzeitige Übersignalisierung zu
              erhalten. Ein vom BMDV vorgestellter Ent¬wurf der Richtlinie Anforderungen an die
              geometrische Sichtbarkeit zu § 52 Absatz 3 und 4 StVZO: Warnleuchten für blaues und für
              gelbes Blinklicht  geometrische Sichtbarkeit ist im Rahmen des Projektes zu evaluieren.
              Bezüglich der Blendungsgrenz¬werte sollen anwendungsbezogene, physiologische und
	      psychologische Grenzwerte in Anlehnung an Forschungen der BAuA definiert werden. Hierbei
              sind insbesondere zeitlich, orts- und geschwindigkeitsabhängig bedingte Einflüsse zu
              berücksichtigen.
	      Kennung des Verfahrens: f6b271af-f06e-4a68-8eaf-46aa1eb5101f
	      Interne Kennung: Z2mg-FE 82.0828/2023
	      Verfahrensart: Offenes Verfahren
	      Das Verfahren wird beschleunigt: nein
              Zentrale Elemente des Verfahrens: Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten
	      Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 73000000
            Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Bergisch Gladbach
	    Postleitzahl: 51427
	    Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
	    Land: Deutschland
     2.1.3. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 462 184,87 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
     2.1.6. Ausschlussgründe:
              Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB
              genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind
              nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl.
	      Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: FE 82.0828/2023 -  Evaluierung vorhandener und Entwicklung zukünftiger Vorschriften
            für bestimmte Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen
	    Beschreibung: Problem/ Ausgangslage: Scheinwerfer in Kraftfahrzeugen unterliegen im
	    Allgemeinen internationalen Vorschriften, deren technische Rahmenbedingungen in den
            UNECE Regelungen festgelegt sind. Scheinwerfer für Abblendlicht und Fernlicht werden im
            Genehmigungsverfahren einzeln im Messlabor auf einem Prüfstand bezüglich ihrer Lichtwerte
	    vermessen und dann entsprechend den vorgeschriebenen Anbaubedingungen am Fahrzeug
	    angebaut. Es gibt verschiedene Scheinwerferaufbauarten mit unterschiedlichen
	    Leuchtquellen. Im Allgemeinen findet bei den im Fahrzeug verbauten Scheinwerfern keine
            dynamische Nachregelung der Hell-Dunkel-Grenze in den verschiedenen Fahrzuständen des
	    Fahrzeugs statt. Eine kurzzeitige Blendung des Gegenverkehrs durch Fahrbahnunebenheiten
            oder Kurvenfahrt ist daher bei allen Scheinwerferarten immer möglich. Für diesen Fall steht
	    die Frage im Raum, ob die immer mehr verbauten LED-Scheinwerfer mehr blenden und
            irritieren als die bisherigen Scheinwerfer mit Glühlampen oder Gasentladungs-lampen.
	    Warnleuchten werden im Genehmigungsverfahren jeweils nur als Einzeleinheiten
            lichttechnisch auf hinreichende Bauart, Wirksamkeit und Blendvermeidung geprüft. Weder im
            nationalen noch im internationalen Regelungstext bestehen Vorschriften über die
            höchstzulässige Anzahl, die maximale Gesamtleistung, die Schaltung sowie die Anbauhöhe
            von Warnleuchten. Dies führt inzwischen besonders bei blauen Warnleuchten zu einer
            subjektiv wahrgenommenen Übersignalisierung vieler Einsatzfahrzeuge durch zu viele
	    Leuchten in alle Richtungen mit teilweise zwei oder mehr Systemen im selben
	    Abstrahlbereich. Auch wenn die verbauten Warnleuchten intermittierend betrieben werden, ist
	    durch deren Vielzahl eine quasikontinuierliche Lichtabstrahlung vorhanden. Dies kann auch zu
            einer möglichen Verunsicherung anderer Verkehrsteilnehmer in ihrem Verhalten führen. Ziel/
	    Nutzen: Im Rahmen des Projekts ist eine Zusammenstellung der aktuell verbauten
            Technologien in modernen Kraftfahrzeugscheinwerfern, den zugehörigen gesetzlichen
            Anforderungen und möglichen Blend- und Schädigungsmechanismen und -grenzwerten für
            das menschliche Auge durchzuführen. Hierbei sind insbesondere unter Worst-Case
	    Bedingungen die Einhaltung der Expositionsgrenzwerte der OstrV- bzw. der Richtlinie 2006/25
            /EG zu berücksichtigen bzw. zu überprüfen. Bei möglichen Überschreitungen sind
            photometrische, produktspezifische sichere Größen zu definieren. Daraus sind dann mögliche
            photometrische Grenzwerte und Änderungsvorschläge für die bestehenden UNECE
            Regelungen für Kraftfahrzeugscheinwerfer zu erarbeiten, um für zukünftige
            Scheinwerferentwicklungen die Problematik zu entschärfen. Hier sind Möglichkeiten wie
            beispielsweise Vorschriften für maximale Leuchtdichten bzw. Mindestflächen für den
            Lichtaustritt für Abblendlicht und Fernlicht, eventuell frequenzabhängige Lichtgrenzwerte oder
            die Notwendigkeit von Änderungen der Lichtfarbe zu betrachten und entsprechende
            Empfehlungen zu erarbeiten und wissenschaftlich zu begründen. Zur Vermeidung der
            beschriebenen Probleme bei Warnleuchten sind genauere Vorschriften zur höchstzulässigen
            Anzahl, zu Wirkrichtungen von Warnleuchten und zu zulässigen Schaltungen in der StVZO
            erforderlich, um die gewünschte Warnwirkung ohne eine gleichzeitige Übersignalisierung zu
            erhalten. Ein vom BMDV vorgestellter Ent¬wurf der Richtlinie Anforderungen an die
              geometrische Sichtbarkeit zu § 52 Absatz 3 und 4 StVZO: Warnleuchten für blaues und für
              gelbes Blinklicht  geometrische Sichtbarkeit ist im Rahmen des Projektes zu evaluieren.
              Bezüglich der Blendungsgrenz¬werte sollen anwendungsbezogene, physiologische und
	      psychologische Grenzwerte in Anlehnung an Forschungen der BAuA definiert werden. Hierbei
              sind insbesondere zeitlich, orts- und geschwindigkeitsabhängig bedingte Einflüsse zu
              berücksichtigen.
	      Interne Kennung: Z2mg-FE 82.0828/2023
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 73000000
            Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Bergisch Gladbach
	    Postleitzahl: 51427
	    Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
	    Land: Deutschland
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: . - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach
            Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle
            Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über
            eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und
            Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder
            eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung
	    dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne
            abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des
            öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Die
            aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Kenntnisse und Erfahrungen in der Bewertung der Wahrnehmbarkeit von
	      lichttechnischen Einrichtungen
	      Beschreibung: Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
              - einzutragen in die Referenzliste Nr. 1. Die aufgeführten Anforderungen sind
	      Mindestanforderungen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der physiologischen und
              psychologischen Wirkungs- und Schädigungsmechanismen von Licht auf das menschliche
	      Auge bzw. auf den Menschen
	      Beschreibung: Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
              - einzutragen in die Referenzliste Nr. 2. Die aufgeführten Anforderungen sind
	      Mindestanforderungen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Erfahrungen mit der Durchführung und Auswertung von Probandenversuchen
	      Beschreibung: Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
	      - einzutragen in die Referenzliste Nr. 3.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Der Forschungsnehmer muss über die Ausstattung zur Durchführung der
              Laborversuche verfügen und die Ausstattung in der angebotenen Projektlaufzeit für die
	      angebotene Projektbearbeitung einsetzen.
              Beschreibung: Eigenerklärung über Verfügbarkeit der Ausstattung (formlos)
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Bezeichnung: Qualität
	    Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien,
	    Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen,
	    Nr. 8.
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
	      Kriterium:
	      Art: Preis
	      Bezeichnung: Preis
	      Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien,
	      Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen,
	      Nr. 8.
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
	    html?id=646958
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
              Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/2024 06:00:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 13 Woche
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 12/06/2024 09:00:00 (UTC+2)
              Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
	      Auftragsbedingungen:
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten
              folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, §
	      160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des
              Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
              Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. -
	      Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen
              nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber
              über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach
              Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	      Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
              Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesanstalt für Straßenwesen
            Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesanstalt für Straßenwesen
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen
	    Registrierungsnummer: 991-00122FUE-48
            Postanschrift: Brüderstraße 53
	    Stadt: Bergisch Gladbach
	    Postleitzahl: 51427
	    Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
	    E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
	      Telefon: 000
	      Internetadresse: https://www.bast.de
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Federführendes Mitglied
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
	      Organisation, die Angebote bearbeitet
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
	    Registrierungsnummer: -
	    Abteilung: Vergabekammer des Bundes
            Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53113
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: +49 228 9499 0
	    Fax: +49 228 9499163
	    Internetadresse: https://bundeskartellamt.bund.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ecb31e85-c9a3-4b63-b697-e8e28332460f - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 78/2024
            Datum der Veröffentlichung: 19/04/2024
Referenzen:
https://bundeskartellamt.bund.de
https://www.bast.de
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=646958
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-233114-2024-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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