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Ausschreibung: Deutschland  Dachdeckarbeiten  Grundschule 19, Erweiterung -Dacharbeiten - DEU-Erfurt
Dachdeckarbeiten
Dokument Nr...: 252554-2024 (ID: 2024042901240440067)
Veröffentlicht: 29.04.2024
*
  DEU-Erfurt: Deutschland  Dachdeckarbeiten  Grundschule 19, Erweiterung
-Dacharbeiten
   2024/S 84/2024 252554
   Deutschland  Dachdeckarbeiten  Grundschule 19, Erweiterung - Dacharbeiten
   OJ S 84/2024 29/04/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-
	    Verdingungsstelle
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Grundschule 19, Erweiterung - Dacharbeiten
            Beschreibung: Dacharbeiten - Gefälledämmungen und Dachabdichtung, Kunststoff, auf
            erdberührten Bodenplatten, ca 120 m² - Dachabdichtung aus Kunststoffdachbahnen,
            Zweifeldhallendecke inkl. Herstellung Stahltrapezblechdecke, ca 1000 m² - Wärmedämmung
            Hallendach mit 140 mm starker EPS-Wärmedämmung, ca. 1000 m² - Wärmedämmung
            Schulgebäudedach mit 240 mm starker EPS-Wärmedämmung, ca. 600 m² - Metallfassaden
	    Titanzink, als Kassettenmontage, ca 50 m2 - Attikaabdeckungen Titanzink, ca. 250 m -
	    Montage und Inbetriebnahme von 8 Dachkuppel mit RWA Funktion
	    Kennung des Verfahrens: 9a9569c4-c199-4daa-87a7-193fd3ddf65c
	    Interne Kennung: OVB 335/24-23
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45261210 Dachdeckarbeiten
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe:
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: - § 129 des Strafgesetzbuchs
            (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer
            Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - §
	    89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
	    wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
	    finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
            eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche;
              Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich
              die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
              von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB
              (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
              oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
              werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a
              und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB
              (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB
              (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
              (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
              internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
              internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis
	      233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
	      Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) - RUS-Sanktionen: Umsetzung von
	      Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der
              Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 / Angabe mittels Eigenerklärung (siehe
              Vergabeunterlagen) - Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1
              Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und keine Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG
              Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die
              Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Grundschule 19, Erweiterung - Dacharbeiten
            Beschreibung: Dacharbeiten - Gefälledämmungen und Dachabdichtung, Kunststoff, auf
            erdberührten Bodenplatten, ca 120 m² - Dachabdichtung aus Kunststoffdachbahnen,
            Zweifeldhallendecke inkl. Herstellung Stahltrapezblechdecke, ca 1000 m² - Wärmedämmung
            Hallendach mit 140 mm starker EPS-Wärmedämmung, ca. 1000 m² - Wärmedämmung
            Schulgebäudedach mit 240 mm starker EPS-Wärmedämmung, ca. 600 m² - Metallfassaden
	    Titanzink, als Kassettenmontage, ca 50 m2 - Attikaabdeckungen Titanzink, ca. 250 m -
	    Montage und Inbetriebnahme von 8 Dachkuppel mit RWA Funktion
	    Interne Kennung: OVB 335/24-23
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45261210 Dachdeckarbeiten
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Im Gebreite 34
	    Stadt: Erfurt
	    Postleitzahl: 99094
	    Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 22/07/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 29/11/2024
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
            Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
            (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
            Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
            Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung
            mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei
            Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für
            diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
            unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
            (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
            die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
            Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
            Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
            eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Nicht präqualifizierte Unternehmen
            müssen zur Bestätigungen der Eigenerklärungen die Nachweise vorlegen. -
	    Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
            (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Eigenerklärungen sind mit dem
            Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die jeweils
            genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigener-klärungen auf gesondertes Verlangen
	    der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden. Das
            Angebot wird ansonsten ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb
            dieser Frist vorgelegt werden. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten
            Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden
	    Nachweise mit dem Angebot vorlegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
              Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
              Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
              Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung
              mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei
              Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für
              diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
              unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
              (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
              die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
              Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
              Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
              eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Eigenerklärungen sind ausreichend für
              folgende Eignungsanforderungen: - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den
              letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
	      Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss
              des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Angabe,
              dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
              Bieter in Frage stellt - Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. -
              Das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu
              einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als
              drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von
              mehr als 2.500 Euro belegt worden sind. - Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund
              gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. - Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund
              gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur
              Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit
              wiederhergestellt wurde. - Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
              gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
              Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
              Liquidation befindet. - keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1
	      Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer
              Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG Euro belegt worden sind Nicht präqualifizierte Unternehmen
              müssen zur Bestätigungen der Eigenerklärungen die Nachweise vorlegen. - rechtskräftig
              bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen
	      Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
	      Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des
	      Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche
              Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz -
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Eigenerklärungen sind mit dem Angebot
              einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die jeweils genannten
              Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der
	      Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden. Das Angebot
              wird ansonsten ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist
              vorgelegt werden. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen
              nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem
	      Angebot vorlegen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
              Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
              Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
              Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung
              mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei
              Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für
              diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
              unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
              (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
              die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
              Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
              Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
              eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Nicht präqualifizierte Unternehmen
              müssen zur Bestätigungen der Eigenerklärungen die Nachweise vorlegen. - drei
              Referenznachweise aus den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen - Erklärung
	      zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
              beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem
              Leitungspersonal - Haftpflicht für Personen- und Sachschäden Eigenerklärungen sind mit dem
              Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die jeweils
              genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen
	      der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden. Das
              Angebot wird ansonsten ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb
              dieser Frist vorgelegt werden. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten
              Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden
	      Nachweise mit dem Angebot vorlegen
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
	    html?id=654807
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=654807
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 28/05/2024 10:30:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nicht nachgefordert wird das Angebotsschreiben. Im Weiteren
            gelten die Bestimmungen des § 16a EU VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die
            für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
            der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
            unternehmensbezogene Unterlagen  insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise 
            nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
            leistungsbezogene Unterlagen  insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben
            oder Nachweise  nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Fehlende
            Preisangaben dürfen nicht nachge-fordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen
	    lediglich in unwesentlichen Posi-tionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die
            Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht
            beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten
	    Wettbewerbspreis.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 28/05/2024 10:31:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1)
              Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
              jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
              und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
	      Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
	      behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
              droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
              Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
              gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
              der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer,
	    Vergabeangelegenheiten
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt Erfurt,
            Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-
	    Verdingungsstelle
	    Registrierungsnummer: Leitweg-ID 16051000-0001-83
	    Postanschrift: Fischmarkt 1
	    Stadt: Erfurt
	    Postleitzahl: 99084
	    Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de
	    Telefon: +49 361 6551284
	    Fax: +49 361 6551289
	    Internetadresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf /ausschreibungen/index.html
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer,
	    Vergabeangelegenheiten
	    Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 16900334-0001-29
	    Abteilung: Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
            Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
	    Stadt: Weimar
	    Postleitzahl: 99423
	    Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
	    Telefon: 000
	    Fax: +49 361 573321059
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 06560af9-ccea-4f63-9472-af696dbd4358 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 84/2024
            Datum der Veröffentlichung: 29/04/2024
Referenzen:
https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=654807
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=654807
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-252554-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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