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Ausschreibung: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Vergabe Linienbündel Rheinpfalz - DEU-Mannheim
Elektrobusse
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 253614-2024 (ID: 2024042901365041101)
Veröffentlicht: 29.04.2024
*
  DEU-Mannheim: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Vergabe
Linienbündel Rheinpfalz
   2024/S 84/2024 253614
   Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Vergabe Linienbündel Rheinpfalz
   OJ S 84/2024 29/04/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Landkreis Bad Dürkheim
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Landkreis Germersheim
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Speyer
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigshafen
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Stadt Neustadt an der Weinstraße
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Vergabe Linienbündel Rheinpfalz
            Beschreibung: Der Rhein-Pfalz-Kreis, der Landkreis Bad Dürkheim, der Landkreis
	    Germersheim, die Stadt Speyer, die Stadt Neustadt sowie die Stadt Ludwigshafen
              beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs.
              1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 15.06.2025 für das VRN Linienbündel
              Rheinpfalz einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit
	      einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Juni 2040 zu vergeben. Der
              Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund
              Rhein-Neckar GmbH  beide B1 3-5, 68159 Mannheim  führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10
	      Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch.
	      Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der
              Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der
	      Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen
              Vorderpfalz und Rheinhessen wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur
              Sicherung einer aus-reichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der
              Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen
              festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten
	      Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter: https://lsjv.rlp.de/de
              /unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte
	      Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch
              erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von
	      Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu
              garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für
	      alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen
	      und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und
              Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die
	      Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze
              überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte,
              nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige
	      Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters
              oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die
              Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die
              Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme
              sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung:
	      Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen
              Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des
              Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum
              Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen
              können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage
              des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die
              übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten
              Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die
              Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit
              abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die
              Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und
              Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet
	      wird.
	      Kennung des Verfahrens: 416b661a-b9b2-4ac9-8042-5c00f2da0a1a
	      Interne Kennung: E88832556
	      Verfahrensart: Offenes Verfahren
	      Das Verfahren wird beschleunigt: nein
	      Zentrale Elemente des Verfahrens: Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung
              beabsichtigen der Rhein-Pfalz-Kreis, der Landkreis Bad Dürkheim, der Landkreis
	      Germersheim, die Stadt Speyer, die Stadt Neustadt sowie die Stadt Ludwigshafen handelnd
	      durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten
              durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, für das in den beiliegenden
              Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im
              Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im
              Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007
	      (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben.
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144910 Elektrobusse
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rhein-Pfalz-Kreis, im Rahmen des
            Linienbündels Rheinpfalz.
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV in Ludwigshafen, im Rahmen des
            Linienbündels Rheinpfalz.
     2.1.2. Erfüllungsort
            Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt (DEB36)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Gebiet der Stadt Neustadt a.d.W., im
            Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Speyer, Kreisfreie Stadt (DEB38)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV in Speyer, im Rahmen des Linienbündels
	    Rheinpfalz.
     2.1.2. Erfüllungsort
            Land, Gliederung (NUTS): Bad Dürkheim (DEB3C)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Landkreis Bad Dürkheim, im Rahmen
            des Linienbündels Rheinpfalz.
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Germersheim (DEB3E)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Landkreis Germersheim, im Rahmen
            des Linienbündels Rheinpfalz.
     2.1.4. Allgemeine Informationen
              Zusätzliche Informationen: Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: TED-
              Veröffentlichungsnummer: 2023/S 080-242173 Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte
              Informationen Beschreibung Berichtigung der ursprünglichen Bekanntmachung: Ziffer 3.1.3
              Dauer: Verlängerung der ursprünglich bekanntgemachten Laufzeit von 10 Jahren auf 15
	      Jahre; Datum des Beginns: 15.06.2025 Enddatum: 09.06.2040.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
              other - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1
              Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m dem 4. Teil des GWB für das Linienbündel Rheinpfalz
              Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
	      Beschreibung: -
     2.1.6. Ausschlussgründe:
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (zwingender
	    Ausschlussgrund)
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
	    123 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Absatz 1 Ziffer 2 und 3 GWB (zwingende
            Ausschlussgründe)
            Betrugsbekämpfung: § 123 Absatz 1 Ziffer 4 und 5 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
            Korruption: § 123 Absatz 1 Ziffer 6,7,8,9 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
            Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Absatz 1 Ziffer 10 GWB
	    (zwingender Ausschlussgrund)
            Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: § 123 Absatz 4 Ziffer 1 GWB (zwingender
	    Ausschlussgrund)
            Entrichtung von Steuern: § 123 Absatz 4 Ziffer 1 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer
	    Ausschlussgrund)
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer
	    Ausschlussgrund)
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer
	    Ausschlussgrund)
            Zahlungsunfähigkeit: § 124 Absatz 1 Ziffer 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: § 124 Absatz 1 Ziffer 3 GWB
	    (fakultativer Ausschlussgrund)
            Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124
	    Absatz 1 Ziffer 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
            Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Absatz 1 Ziffer
	    5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
            Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Absatz 1
	    Ziffer 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
            Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Absatz
	    1 Ziffer 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
	    Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
            Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
            § 124 Absatz 1 Ziffer 8,9 GWB (fakultative Ausschlussgründe)
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0000
              Titel: Gemeinwirtschaftliche Busverkehrsleistungen - Vergabe Linienbündel Rheinpfalz
	      Beschreibung: Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden
	      Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr
              (BPNV) im Zuständigkeitsbereich der Konzessionsgeber. Die zu vergebenden Leistungen sind
	      auf folgenden Linien zu erbringen. Leistungsbaustein A1 (Grundangebot, konventioneller
              Antrieb [Diesel]): Linie 482 Erpolzheim/ Freinsheim/ Gerolsheim  Lambsheim  Maxdorf Linie
              483 Bad Dürkheim  Wachenheim  Ellerstadt  Birkenheide Linie 570 (Ludwigshafen )
              Rheingönheim  Altrip Linie 571 Ludwigshafen  Mutterstadt  Dannstadt  Hochdorf 
              Meckenheim  Haßloch Linie 572 (Ludwigshafen ) Rheingönheim  Neuhofen  Waldsee 
              Speyer Linie 573 Speyer  Mechtersheim  Heiligenstein  Berghausen  Dudenhofen 
              Iggelheim  Böhl  Haßloch Linie 574 (Geinsheim ) Haßloch  Meckenheim  Deidesheim/
              Forst Linie 580 Ludwigshafen  Dannstadt  Assenheim  Rödersheim  Meckenheim 
              Deidesheim - Ruppertsberg Linie 581 Ludwigshafen  Mutterstadt - Limburgerhof Linie 582
              (Ludwigshafen ) Rheingönheim  Neuhofen  Limburgerhof Linie 583 Schifferstadt/
              Mutterstadt  Dannstadt  Maxdorf Linie 585 (Oggersheim ) Mutterstadt  Limburgerhof 
              Schifferstadt/ Ludwigshafen Linie 586 Schifferstadt  Iggelheim  Böhl  Hochdorf 
              Assenheim  Gronau  Rödersheim  Meckenheim Leistungsbaustein D1 (vollständige
	      Umstellung auf batteriebetriebene Elektrofahrzeuge ab Betriebsbeginn zum
              Sommerfahrplanwechsel 2025): Linie 484 Maxdorf  Birkenheide Linie 575 Gönnheim 
              Rödersheim  Gronau  Assenheim  Hochdorf  Böhl Linie 584 Schifferstadt  Dannstadt 
              Schauernheim  Maxdorf Linie 587 Limburgerhof  Mutterstadt  Oggersheim
              Interne Kennung: Linienbündel Rheinpfalz
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144910 Elektrobusse
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
     5.1.2. Erfüllungsort
            Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt (DEB36)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Speyer, Kreisfreie Stadt (DEB38)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
     5.1.2. Erfüllungsort
            Land, Gliederung (NUTS): Bad Dürkheim (DEB3C)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Germersheim (DEB3E)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 15/06/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 09/06/2040
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
            Beschreibung: Folgeausschreibung des Linienbündels Rheinpfalz in 15 Jahre geplant.
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Informationen über frühere Bekanntmachungen:
	    Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 4e04bfe6-47ad-42e2-943c-9aa8d08b166c-01
            Zusätzliche Informationen: Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im
	    Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift)finden Sie unter: https://www.vrn.de
	    /mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-
	    satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.1.2023.pdf Auf die Fristsetzung des
            § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen, als dass Anträge bei der zuständigen
            Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden.
            Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist
            sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die
	    Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung
            des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen
            und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das
	    Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des
	    Landes Rheinland-Pfalz unter https://lsjv.rlp.de/themen/arbeit/landestariftreue-nach-dem-lttg
            Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes
	    dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der
            Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes
	    Rheinland-Pfalz (LTTG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte
	    Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
            Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
            vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle
	    Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die
            Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der
            Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt,
            vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung
            erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher
            die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der
            Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische
            Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und
            Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den
	      Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der
              ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1
	      der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der
	      Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer
	      eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren.
              Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über
              Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über
	      das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine
	      Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind
              in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende
	      Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
	    Innovatives Ziel:
            Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter sind im Vergleich zu
            anderen bereits auf dem Markt verfügbaren Bauleistungen, Dienstleistungen oder Gütern
	    neuartig.
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.8. Zugänglichkeitskriterien
            Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung
	    Beschreibung: a.) Angaben zur Person des Bieters, bzw. bei einer Bietergemeinschaft
            Bietergemeinschaftserklärung. b.)Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, nicht älter
            als 6 Monate (Stichtag: Schlusstermin für die Einreichung der Angebote). c.)Eigenerklärung
            gemäß Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen als Beleg, dass die
            nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters, dass
            keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen,
            die zu einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei Vorliegen
            eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene
            Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen. 2 .Erklärung des
            Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1
            Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen. 3. Erklärung des Bieters, dass die
            Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
            (AEntG) nicht vorliegen. 4. Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen
            Ausschluss nach § 98 c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vorliegen. d.)
            Eigenerklärung des Bieters zur Verordnung EU 2022/576 Russland. e.) Im Falle einer
            Eignungsleihe: Verfügbarkeitsnachweis des Dritten.
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
              Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
	      eingeladen werden sollen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Nachweise zur Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: 1. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Absatz 1
              Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen
              wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des hiesigen Auftrags verfügt
	      und in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 2. Der Bieter weist
              seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten
              folgenden Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach: a)
              Eigenerklärung zum Gesamtumsatz Page 6/11 und zum Umsatz mit vergleichbaren
              Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. b) Vorlage des geprüften
              Jahresabschlusses der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre (falls deren
              Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen
              ansässig ist, vorgeschrieben ist). c) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung
              mit Angaben zur Deckungssumme. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden,
	      dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im
              Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Mindestanforderung: Mindest-
              Deckungssumme für Personen- und Sachschäden 7,5 Millionen Euro. d) Vorlage einer
              Bankauskunft, mit der seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf
              ausreichend verfügbare Finanzmittel bestätigt werden, um die gegebenenfalls mit diesem
              Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und
              Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den
	      laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten. 3. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner
              wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der
              Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der
              verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter nachzuweisen,
              dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden,
              indem er mit dem Teilnahmeantrag einen Verfügbarkeitsnachweis einreicht, z.B. über eine
              Verpflichtungserklärung des Dritten. Zusätzlich hat sich der Dritte zu Gunsten des
              Auftraggebers zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem
              Auftrag gesamtschuldnerisch mit dem Bieter einzustehen (vgl. § 47 Absatz 3 VgV); diese
              Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen. Die vorgenannten
              Verpflichtungen der Dritten darf für die Dauer des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ohne
              Einverständnis des Auftraggebers nicht aufgelöst / widerrufen werden können. 4. Bei der
              Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft
              ist es ausreichend, wenn sie in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
              Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
	      eingeladen werden sollen
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: 1. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die
              Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im BPNV in
              angemessener Qualität erforderlich sind. 2. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner
              technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (Eignungsleihe), so
              hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage
              der in verlangten Nachweisen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit
              Abgabe des Angebots etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des
              Dritten gem. Formblatt 4 nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen
              Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann und dass das Personal des Dritten,
              welches über die mit den Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, bei der hiesigen Leistung
              eingesetzt wird, vgl. § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer
	      des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers
              aufgelöst / widerrufen werden können. 3. Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in
              der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche
              Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen
	      zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied /
              diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die
              Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit
              dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne
              Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. 4. Folgende Erklärungen und Nachweise
              sind mit dem Angebot einzureichen: a.) Bescheinigung der Genehmigungsbehörde über die
	      Bestellung eines Betriebsleiters nach BOKraft oder vergleichbar. b.) Kopie einer zum Zeitpunkt
              der Angebotsabgabe gültigen Bescheinigung über die fachliche Eignung oder Kopie einer
              Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG) bzw. 
              bei ausländischen Bietern  eine Kopie einer EU-Lizenz (vgl. Anhang II der Verordnung (EG)
              Nr. 1073/2009). c.) Referenzen über durchgeführte Verkehrsdienstleistungen im ÖPNV
	      zwischen dem 01.01.2018 und dem Schluss der Frist zur Einreichung der Angebote.
              Mindestanforderung: Mindestens eine Referenz über die Erbringung von ÖPNV-
	      Verkehrsdienstleistungen im Linienverkehr im Zeitraum von mind. 5 Jahren entweder als
	      Konzessionsnehmer oder als Subunternehmer im Linienverkehr.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
              Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
	      eingeladen werden sollen
              Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
              Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote
	      ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Beschreibung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 22 der
	    Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems.
	    Gewichtung (Punkte, genau): 100
	      Kriterium:
              Art: Qualität
              Beschreibung: Den Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die
              Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel für solche vom Bieter über
              die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B.
              bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein
	      (s. Angebotsbedingungen Ziff. 22.2). Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte
              aus der Qualitätswertung hinzuaddiert. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält
	      den Zuschlag.
	      Gewichtung (Punkte, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergaben.vrn.de/E88832556
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: Vergabeplattform (Subreport)
	    URL: https://vergaben.vrn.de/E88832556
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergaben.vrn.de/E88832556
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 110 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die VRN Vergabestelle behält sich gemäß §56 Absatz 2 VgV
	    (Nachforderungsrecht) das Recht vor, unzureichende Unterlagen nachzufordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 12/06/2024 10:15:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
	    Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein
            Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
            Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
            Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
	    Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	    Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
            unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
            Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
            Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
            Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
            aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
            Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
            Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
            oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15
            Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	    wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
            des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161
            GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
              begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder
              gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat
              einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die
              Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten
              Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
              Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt
	      ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
	    Vergabekammer Rheinland-Pfalz
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt:
	    Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
	    (VRN)
	    Organisation, die Angebote bearbeitet: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
	    Registrierungsnummer: USt-ID.DE143845578
	    Postanschrift: B1 3-5
	    Stadt: Mannheim
	    Postleitzahl: 68159
	    Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: VRN Vergabestelle
	    E-Mail: vergabestelle@vrn.de
	    Telefon: 000
	    Internetadresse: https://www.vrn.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffungsdienstleister
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
	    Organisation, die Angebote bearbeitet
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis
	    Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE149137931
	    Postanschrift: Europaplatz 5
	    Stadt: Ludwigshafen am Rhein
	      Postleitzahl: 67063
	      Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabestelle@vrn.de
	      Telefon: 000
	      Internetadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Federführendes Mitglied
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Landkreis Bad Dürkheim
	    Registrierungsnummer: USt-IdNR:DE149370186
	    Postanschrift: Philipp-Fauth-Str. 11
            Stadt: Bad Dürkheim
	    Postleitzahl: 67098
            Land, Gliederung (NUTS): Bad Dürkheim (DEB3C)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle@vrn.de
	    Telefon: 000
	    Internetadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0004
	    Offizielle Bezeichnung: Landkreis Germersheim
	    Registrierungsnummer: 07334
            Postanschrift: Landkreis Germersheim Luipoldstraße 1
	    Stadt: Germersheim
	    Postleitzahl: 76726
	    Land, Gliederung (NUTS): Germersheim (DEB3E)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle@vrn.de
	    Telefon: 000
	    Internetadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0005
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Speyer
	    Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE149689876
            Postanschrift: Große Himmelsgasse 10
	    Stadt: Speyer
	    Postleitzahl: 67346
	    Land, Gliederung (NUTS): Speyer, Kreisfreie Stadt (DEB38)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle@vrn.de
	    Telefon: 000
	    Internetadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
	    Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
       8.1. ORG-0006
            Offizielle Bezeichnung: Stadt Neustadt an der Weinstraße
	    Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE149390961
            Postanschrift: Amalienstraße 6
            Stadt: Neustadt an der Weinstraße
	    Postleitzahl: 67343
            Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt (DEB36)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle@vrn.de
	    Telefon: 000
	    Internetadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0007
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigshafen
	    Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE149137907
	    Postanschrift: Rathausplatz 20
	    Stadt: Ludwigshafen am Rhein
	    Postleitzahl: 67059
	    Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle@vrn.de
	    Telefon: 000
	    Internetadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0008
            Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
	    Vergabekammer Rheinland-Pfalz
	    Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE355604198
            Postanschrift: Stiftsstraße 9
	    Stadt: Mainz
	    Postleitzahl: 55116
	    Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
	    Telefon: 06131162234
	    Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0009
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 86177529-d11c-4235-b42b-b6b1c3c39291 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 84/2024
            Datum der Veröffentlichung: 29/04/2024
Referenzen:
https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer
https://vergaben.vrn.de/E88832556
https://www.vrn.de
http://www.vrn.de/vergabestelle
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-253614-2024-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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