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Ausschreibung: Deutschland  Rechtsberatung  2427/Z24-4 Rahmenvereinbarung Rechtliche Beratung und Vertretung -Los 4 - Informationstechnologie- und Urheberrecht - DEU-Berlin
Rechtsberatung
Dokument Nr...: 254783-2024 (ID: 2024042901580642639)
Veröffentlicht: 29.04.2024
*
  DEU-Berlin: Deutschland  Rechtsberatung  2427/Z24-4 Rahmenvereinbarung
Rechtliche Beratung und Vertretung -Los 4 - Informationstechnologie- und
Urheberrecht
   2024/S 84/2024 254783
   Deutschland  Rechtsberatung  2427/Z24-4 Rahmenvereinbarung Rechtliche Beratung und
   Vertretung - Los 4 - Informationstechnologie- und Urheberrecht
   OJ S 84/2024 29/04/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe
	    Leistungen, Servicestelle-Vergabe
            Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: 2427/Z24-4 Rahmenvereinbarung Rechtliche Beratung und Vertretung - Los 4 -
	    Informationstechnologie- und Urheberrecht
	    Beschreibung: Zu sieben Rechtsgebieten, die in Fachlosen aufgegliedert werden, soll durch
            den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die Grundlage für den Bezug von
	    Rechtsberatungsleistungen geschaffen werden. Diese umfassen die rechtliche Beratung
	    (insbesondere Beratungsleistungen und Gutachtenerstellungen) und die Vertretung ohne
            Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben
            a) und b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Im Verhältnis zu den
	    Auftragnehmern wird das BMDV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, im Einzelfall auf
	    Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen zu beziehen. Der Auftraggeber sichert kein
	    Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die Abnahme von
	    Leistungen. Der Umfang der Rahmenvereinbarungen nach den Nummern 1 der Lose 1 bis 7
            wird auf insgesamt 1.250.000 EUR netto begrenzt; dabei entfallen auf Los 1: Öffentliches
            Dienstrecht 140.000  Los 2: Verfassungs- und Verwaltungsrecht 330.000  Los 3:
            Gewerblicher Rechtsschutz 100.000  Los 4: Informationstechnologie- und Urheberrecht
            160.000  Los 5: Zivilrecht 220.000  Los 6: Steuerrecht 120.000  Los 7: Handels- und
            Gesellschaftsrecht 180.000  Etwaige Auftragsänderungen gemäß § 132 Absatz 3 in
            Verbindung mit § 130 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben
            davon unberührt. Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem nachstehend genannten
            Rechtsgebiet auch Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a)
            und b) GWB (im Weiteren abgekürzt als Prozessvertretung bezeichnet) an die
	    Auftragnehmer vergeben. Ausgenommen ist jeweils die Vertretung vor dem
	    Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Eine konkrete Angabe dieses
            (zusätzlichen) Aufwands für die Prozessvertretung ist aufgrund der in der Natur der Sache
            liegenden Unvorhersehbarkeit nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden,
	    dass diese Leistungen der Prozessvertretung in einem vergleichbaren Umfang wie die
            vorgenannten Rechtsberatungsleistungen abgerufen werden. Auch für diese
	    Rechtsdienstleistungen sichert der Auftraggeber kein Mindestabrufvolumen zu. Die
	    Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf derartige Mandatierungen. Die zu vergebende
            Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus
            technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die
              Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose
              jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene
	      Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz
	      handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2427/Z24 um ein
              einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Die Verfahren für die übrigen Lose sind auf
              der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt Ausschreibungssuche und Eingabe des
              Suchbegriffs 2427/Z24 zu erreichen. . Abweichend zu anderslautenden Angaben im
              Abschnitt 5.1 gilt daher: - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja - Angebote sind möglich für alle
	      Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 7
	      Kennung des Verfahrens: cef2b76c-0a57-4d00-b21f-6666bfc68ceb
	      Interne Kennung: 2427/Z24-4
	      Verfahrensart: Offenes Verfahren
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79111000 Rechtsberatung
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des
            Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem
	    Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
     2.1.3. Wert
            Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 160 000,00 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-
            Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von
	    Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der
            Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-
            Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.
            evergabe-online.info . Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des
	    Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen
            veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen,
            sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als
	    registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden
	    gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht
	    bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter
            Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der
            Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch
            machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder
            Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren
            Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
            eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
            Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere
	    Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen
            Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen
            Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement
            zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung
              der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend.
              Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen -
              unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die
              Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des
	      Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des
              genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform
              einzureichen, b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei
              beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von
	      Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen, c) Die geforderten Eignungsnachweise
              beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher
              darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende
              Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister,
              Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe:
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Ausschlusskriterium Nr.1: Eigenerklärung des Bieters,
	    etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
            über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen; Ausschlusskriterium Nr.2: Eigenerklärung des Bieters über das
	    Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2022
            /576 xxxxx Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 Erklärung zum Unternehmen
            (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
	    (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-
	    internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in
	    Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten
            Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-
            /Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung
            Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach
	    Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine
            entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer
            sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA Verzeichnis der
            benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer  anzuführen. xxxxx Die Einzelheiten sind den
	    elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: 2427/Z24-4 Rahmenvereinbarung Rechtliche Beratung und Vertretung - Los 4 -
	    Informationstechnologie- und Urheberrecht
	    Beschreibung: Zu sieben Rechtsgebieten, die in Fachlosen aufgegliedert werden, soll durch
            den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die Grundlage für den Bezug von
	    Rechtsberatungsleistungen geschaffen werden. Diese umfassen die rechtliche Beratung
	    (insbesondere Beratungsleistungen und Gutachtenerstellungen) und die Vertretung ohne
            Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben
            a) und b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Im Verhältnis zu den
	    Auftragnehmern wird das BMDV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, im Einzelfall auf
	    Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen zu beziehen. Der Auftraggeber sichert kein
	      Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die Abnahme von
	      Leistungen. Der Umfang der Rahmenvereinbarungen nach den Nummern 1 der Lose 1 bis 7
              wird auf insgesamt 1.250.000 EUR netto begrenzt; dabei entfallen auf Los 1: Öffentliches
              Dienstrecht 140.000  Los 2: Verfassungs- und Verwaltungsrecht 330.000  Los 3:
              Gewerblicher Rechtsschutz 100.000  Los 4: Informationstechnologie- und Urheberrecht
              160.000  Los 5: Zivilrecht 220.000  Los 6: Steuerrecht 120.000  Los 7: Handels- und
              Gesellschaftsrecht 180.000  Etwaige Auftragsänderungen gemäß § 132 Absatz 3 in
              Verbindung mit § 130 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben
              davon unberührt. Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem nachstehend genannten
              Rechtsgebiet auch Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a)
              und b) GWB (im Weiteren abgekürzt als Prozessvertretung bezeichnet) an die
	      Auftragnehmer vergeben. Ausgenommen ist jeweils die Vertretung vor dem
	      Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Eine konkrete Angabe dieses
              (zusätzlichen) Aufwands für die Prozessvertretung ist aufgrund der in der Natur der Sache
              liegenden Unvorhersehbarkeit nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden,
	      dass diese Leistungen der Prozessvertretung in einem vergleichbaren Umfang wie die
              vorgenannten Rechtsberatungsleistungen abgerufen werden. Auch für diese
	      Rechtsdienstleistungen sichert der Auftraggeber kein Mindestabrufvolumen zu. Die
	      Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf derartige Mandatierungen.
	      Interne Kennung: 2427/Z24-4
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79111000 Rechtsberatung
	    Optionen:
	    Beschreibung der Optionen: Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige
            empfangsbedürftige Erklärung zu gleich bleibenden Konditionen zweimal um jeweils zwölf
            Monate zu verlängern. xxxxx Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines
            Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze bis in doppelter Höhe nach den
	    folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen,
            rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig
            erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gemäß 11 Abs. (7)
            dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und
            durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach
            Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich
            erwarteten Auf-wand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem
	    Ver-tragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter
            angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße
            Leistungserbringung erforderlich ge-wordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer
            zwischen den Vertragspart-nern abgestimmten realistischen Prognose des für eine
            mangelfreie Erfüllung voraus-sichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen
            (angepassten) Ver-gütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der
            im Preis-blatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. d) Im Übrigen
            gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Formerfordernis des § 18 Abs. (4)
            dieses Vertrages. xxxxx Für den Fall einer Kündigung gemäß § 17 Abs. (1) Buchstabe a) behält
            sich der AG vor, die gemäß diesem Vertrag verbleibenden Leistungen demjenigen
            Wirtschaftsteilnehmer anzutragen, zu dem die im ursprünglichen Angebot benannte
            hauptverantwortliche Person gewechselt ist und diesen ohne Durchführung eines neuen
	    Vergabeverfahrens zu beauftragen, wenn a) der Wirtschaftsteilnehmer ebenfalls alle
            Eignungskriterien, die für die Auswahl des ursprünglichen AN galten, erfüllt, b) der
              Wirtschaftsteilnehmer alle Leistungen zu den Preisen des ursprünglichen AN erbringt, c) die
              im ursprünglichen Angebot benannte hauptverantwortliche Person die ver-bleibenden
              Leistungen für den Wirtschaftsteilnehmer weiterhin erbringen wird, d) der
              Wirtschaftsteilnehmer dem AG für die zu ihm gewechselte hauptverantwort-liche Person eine
	      /n geeignete Vertreter/in benennt und e) durch den Ersatz des AN die Regelungen zur
              Vertragslaufzeit gemäß § 3 Abs. (2) und (3) und zur Vergütungsobergrenze gemäß § 11 Abs.
              (7) unberührt bleiben. xxxxx Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
	      Vergabeunterlagen zu entnehmen.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
	    Vergabeunterlagen zu entnehmen.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/08/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
     5.1.5. Wert
            Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 160 000,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen,
	    Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels
            des Formblattes F1 Erklärung zum Unternehmen (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine
            Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de
	    /gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist
	    beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu
            erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind
	    im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter
            für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte
            Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a)
            genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung)
	    vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im
            Formblatt F-UA Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer  anzuführen.
            xxxxx Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise
	    sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Eignungskriterium Nr. 2.1: Nachweis eines Mindestjahresumsatzes,
              einschließlich eines Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereiches des Auftrags aus den
	      vergangenen drei Jahren
	      Beschreibung: Gefordert wird ein Jahresmindestumsatz im Bereich der Beratung und
              Vertretung auf dem Gebiet des Informationstechnologie- und Urheberrechts in Höhe von
              mindestens 160.000 EUR/ Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. xxxxx
              Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des
              hierfür benannten anderen Unternehmens), über den Gesamtjahresumsatz sowie den Umsatz
	      im Bereich der Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Informationstechnologie- und
              Urheberrechts für die vergangengen drei Jahre (Formblatt F-EK 2.1) sofern diese Angaben
              verfügbar sind xxxxx Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes
              Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten
	      Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das
              andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung
	      vorzulegen. xxxxx Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu
	      entnehmen
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Erfahrungen und Fachkenntnisse der verantwortlich eingesetzten Person im
	    Bereich des Urheber- und Medienrechts
	    Beschreibung: Mindestanforderungen Benennung der verantwortlichen Person und eines
            Vertreters. Jede benannte Person muss Fachanwalt für Informationstechnologierecht oder
            Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht oder Rechtsanwalt sein. Für jede benannte Person
	    ist der Nachweis ihrer Erfahrungen und Fachkenntnisse wahlweise aus den folgenden
            Rechtsgebieten durch die Angabe von geeigneten Referenzen über seit 2020 ausgeführte
            Aufträge (Referenzprojekte) zu führen: Vertragsrecht der Informationstechnologien,
            einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB, Recht des elektronischen
            Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und
            Nutzungsbedingungen, Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der
            Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht, Recht
            des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich
            Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten, das Recht
            der Kommunikationsnetze und -dienste, öffentliche Vergabe von Leistungen der
            Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und
            deutschen Kartellrecht, Urheberrecht nach dem Urheberrechtsgesetz einschließlich des
	    Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht,
	    internationale Urheberrechtsabkommen, Mediendienste-, Teledienste- und
            Telekommunikationsrechts. Für jede benannte Person sind mindestens fünf verschiedene
	    Referenzprojekte nachzuweisen.Eine Referenz bzw. ein Referenzprojekt gilt als geeignet,
	    wenn sich die erbrachten Leistungen auf den vorgenannten Themenbereich beziehen und
            Komplexität und Schwierigkeitsgrad der zu vergebenden Leistung entsprechen bzw. ihr nahe
            kommen oder ähneln.
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
	      Kriterium:
	      Art: Preis
	      Bezeichnung: Angebotspreis (inkl. MwSt.)
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
	      Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
              ausgedrückt werden kann: siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/05/2024 13:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
	    html?id=654942
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 28/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 79 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 28/05/2024 10:01:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
            Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
            gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www. gesetze-im- internet.de
            /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
            das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
            Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
            Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
            Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften (3) Der Antrag ist
            unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
            Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
            Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
            Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
            aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
            Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
            Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
            oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15
            Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	    wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
              des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
              Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www. gesetze-im-internet.de/gwb
              /__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
              Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher
	      Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg
              oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§
	      134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
	      durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
              kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesministerium für Digitales und
            Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
            Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
            Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe
	    Leistungen, Servicestelle-Vergabe
	    Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
	    Postanschrift: Invalidenstr.44
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10115
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de
	    Telefon: 000
	    Fax: +4930183008071490
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
	    Organisation, die Angebote bearbeitet
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
	    Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
	    Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53113
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	      E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	      Telefon: +49 228-94990
	      Fax: +49 49228-9499163
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cac257a4-a23b-4189-bcc8-6a588c735d89 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 84/2024
            Datum der Veröffentlichung: 29/04/2024
Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=654942
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-254783-2024-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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