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Ausschreibung: Deutschland  Bauleistungen im Hochbau  Los 1.2  Rohbau; Neustadt-Forum Nikolai Ostrowski  OSSI  Hoyerswerda Umfassende Sanierung und Erweiterung des Kinder-, Jugend- , Familien-, Begegnungs- und Bildungszentrums - DEU-Hoyerswerda
Bauleistungen im Hochbau
Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
Freizeiteinrichtungen
Rohbauarbeiten
Betonarbeiten
Stahlbetonarbeiten
Mauerarbeiten
Dokument Nr...: 255701-2024 (ID: 2024043001181543329)
Veröffentlicht: 30.04.2024
*
  DEU-Hoyerswerda: Deutschland  Bauleistungen im Hochbau  Los 1.2 
Rohbau; Neustadt-Forum Nikolai Ostrowski  OSSI  Hoyerswerda
Umfassende Sanierung und Erweiterung des Kinder-, Jugend- , Familien-,
Begegnungs- und Bildungszentrums
   2024/S 85/2024 255701
   Deutschland  Bauleistungen im Hochbau  Los 1.2  Rohbau; Neustadt-Forum Nikolai
   Ostrowski  OSSI  Hoyerswerda Umfassende Sanierung und Erweiterung des Kinder-, Jugend-
   , Familien-, Begegnungs- und Bildungszentrums
   OJ S 85/2024 30/04/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Hoyerswerda
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Los 1.2  Rohbau; Neustadt-Forum Nikolai Ostrowski  OSSI  Hoyerswerda
	    Umfassende Sanierung und Erweiterung des Kinder-, Jugend-, Familien-, Begegnungs- und
	    Bildungszentrums
            Beschreibung: Los 1.2  Rohbau; Neustadt-Forum Nikolai Ostrowski  OSSI  Hoyerswerda
	    Umfassende Sanierung und Erweiterung des Kinder-, Jugend-, Familien-, Begegnungs- und
	    Bildungszentrums
	    Kennung des Verfahrens: 018f1920-e55a-4bd2-a928-460f57f19538
	    Interne Kennung: OB/02.01/24/08-VOB
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45212000
            Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung
	    und Verpflegung dienen
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Liselotte-Herrmann-Straße 1
	    Stadt: Hoyerswerda
	    Postleitzahl: D-02977
	    Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
              vob-a-eu - § 3 EU Nr. 1 VOB/A: Es erfolgt ein offenes Verfahren. Das offene Verfahren ist ein
              Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen
              öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Jedes interessierte Unternehmen kann ein
	      Angebot abgeben.
              Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
     2.1.6. Ausschlussgründe:
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung des Bieters, dass keine
            schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames
            Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame
            Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB,
            rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre wegen Terrorismusfinanzierung, oder
	    wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
	    finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
            verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
            StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e
            StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
            ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
            Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a
            StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB),
            Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB),
            Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche
            (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b
            StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer
            Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff.
            StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
            Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB),
            Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB),
            unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
            Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe
            von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer
            Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften
            stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren
            Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung des Bieters, dass er in den letzten zwei Jahren
            nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
            Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
            einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 
            belegt worden ist. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
            und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
            Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
              Titel: Neustadt-Forum Nikolai Ostrowski  OSSI  Hoyerswerda Umfassende Sanierung und
              Erweiterung des Kinder-, Jugend-, Familien-, Begegnungs- und Bildungszentrums Los 1.2 
	      Rohbau; Vergabe-Nr. OB/02.01/24/08-VOB
              Beschreibung: Die Baumaßnahme umfasst den Umbau des ehemaligen Jugendklubhauses
              (Saal mit Sozialanbau) sowie die Erweiterung dieses vorhandenen Gebäudebestandes um
              Anbauten in Pavillonform für die Kinder- und Jugendarbeit und Flächen für Beratung und
              Verwaltung der Einrichtung. Weiterhin wird für das im Stadtraum umzusetzende Planetarium
              ein Neubau an zentraler Stelle errichtet. Der Freiraum wird in Teilflächen aufgewertet. Die
	      ausgeschriebene Leistung des Loses 1.2 umfasst Rohbauarbeiten Mauerwerk, Beton,
	      Stahlbeton und in Teilen Holz an Bestands- und Neubauteilen. Das Los Rohbau beinhaltet
              auch die Baustelleneinrichtung und einige geringe Abbrucharbeiten. In Bestandsgebäuden
              (eingeschossig mit Teilunterkellerung) erfolgen das Herstellen bzw. Verschließen von
              Öffnungen an tragen und nichttragenden Bauteilen sowie Abbruch und / oder Ersatz
              nichttragender und tragender Bauteile. Des Weiteren sind die Außenwände abzudichten. Bei
	      den Neubauten (ein- bzw. zweigeschossig) erfolgt die Errichtung des zweigeschossigen
              Bürotraktes und der eingeschossigen Bauteile für das Planetarium und den Kinder- und
              Jugendbereich. Die Gründung erfolgt weitestgehend über Streifenfundamente, Wänden aus
              KS-Mauerwerk und Deckenabschlüssen Stahlbeton. Die Erdarbeiten werden über ein
              separates Los ausgeführt. Für die Außenwände ist in einem separaten Los ein WDVS geplant.
              GROBMENGEN: BE-Einrichtung mit Sanitär,- Bauberatungscontainer, Bauzäunen; ca. 15
              Öffnungen im Bestand; ca. 150m² Abdichtungen, z.T. mit Dämmung erdberührt; ca. 750 m²
              Bodenplatten gedämmt; ca. 620 m² Stahlbetondecken bzw. Flachdachdecken; ca. 40 t
              Bewehrungen; ca. 1.000 m² Außenwände; ca. 300 m² Innenwände
	      Interne Kennung: LOT-0001
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45212100 Freizeiteinrichtungen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223220 Rohbauarbeiten, 45262520 Mauerarbeiten, 45262300
	    Betonarbeiten, 45262310 Stahlbetonarbeiten
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Liselotte-Herrmann-Straße 1
	    Stadt: Hoyerswerda
	    Postleitzahl: D-02977
	    Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 02/09/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 08/09/2025
	    Laufzeit: 1 Jahr
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.8. Zugänglichkeitskriterien
            Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Beschreibung: Angaben zur Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister bzw. der
	    Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (bei Sitz oder Wohnsitz in Deutschland gilt dabei:
	    Soweit Eintragungspflicht in die Handwerksrolle besteht, ist eine Kopie der Handwerksrolle
	    vorzulegen. Besteht keine Eintragungspflicht in die Handwerksrolle, ist ein
            Handelsregisterauszug einzureichen.) Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die
            zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
            Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
	    auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf
            gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
            für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
            Einzelnachweise. Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
            Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot,  entweder die ausgefüllte
            Eigenerklärung zur Eignung, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
            Einzelnachweise,  oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei
            Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes
            Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte
            auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die
            Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
            Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch
	    geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
            sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes
            Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten
            Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
            Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3
	      abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
              Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
              jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
              ausgewiesenem Leitungspersonal; Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung,
              welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des
              Auftrags verfügt; Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als
              Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Erklärung zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3
              abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die
	      mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei
              gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
              Beschreibung: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Erklärung des Bieters,
              dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B.
              wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO),
              wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB,
              rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre wegen Terrorismusfinanzierung, oder
	      wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
	      finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
              verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
              StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e
              StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
              ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
              Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a
              StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB),
              Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB),
              Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche
              (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b
              StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer
              Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff.
              StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
              Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB),
              Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB),
              unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
              Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe
              von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer
              Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften
              stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren
              Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung des Bieters, dass er in den letzten zwei Jahren
              nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
              Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
              einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 
              belegt worden ist. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
              Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Beschreibung: 100 %
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/018f1920-e55a-
	    4bd2-a928-460f57f19538/zustellweg-auswaehlen
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/018f1920-e55a-4bd2-a928-
	    460f57f19538/zustellweg-auswaehlen
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
            Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der
            Auftragssumme; Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme
            Frist für den Eingang der Angebote: 27/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 35 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden unter
            Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufgefordert, fehlende,
            unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere
            Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
            korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere
            Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu
            vervollständigen (Nachforderung). Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die bereits mit
	    dem Angebot vorzulegen waren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den
            öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten
            Frist vorzulegen. Die Frist wird sechs Kalendertage nicht überschreiten. Werden die
	    nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot
	    ausgeschlossen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 27/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Stadt Hoyerswerda, Neues Rathaus, S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda, Zimmer
	    2.07
            Zusätzliche Informationen: Eine Teilnahme von Bietern am Öffnungsverfahren ist bei diesem
            Verfahren entsprechend § 14 EU VOB/A nicht vorgesehen.
	    Auftragsbedingungen:
	    Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 16 VOB/B sowie den
            Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein
            Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei
            der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB.
            Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes
            Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und
            eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
            Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass
	    dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
              entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160
              Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
              Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
              Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
              Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
              aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
              Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
              Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
              oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
              Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	      wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
              des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB
               Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht
              aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags,
	      durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise
	      erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung
              vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Landesdirektion Sachsen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
	    Hoyerswerda
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt
	    Hoyerswerda
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Hoyerswerda
	    Registrierungsnummer: 14625240-SV01-03
	    Postanschrift: S.-G.-Frentzel-Str. 1
	    Stadt: Hoyerswerda
	    Postleitzahl: 02977
	    Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
	    E-Mail: vergabestelle@hoyerswerda-stadt.de
	    Telefon: +49 3571 456549
	    Internetadresse: https://www.hoyerswerda.de
	    Profil des Erwerbers: https://www.evergabe.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Federführendes Mitglied
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
	      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen
	    Registrierungsnummer: USt.-ID DE287064009
	    Postanschrift: PF 10 13 64
	    Stadt: Leipzig
	    Postleitzahl: D-04013
	    Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Referat 38 - 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
	    Landesdirektion Sachsen
	    E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
	    Telefon: +49 341 977 3800
	    Fax: +49 341 977 1049
	    Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 018f1937-2a05-4f86-8c05-1928a40ba4e8 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/04/2024 22:29:45 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 85/2024
            Datum der Veröffentlichung: 30/04/2024
Referenzen:
https://www.hoyerswerda.de
https://www.lds.sachsen.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-255701-2024-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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