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Ausschreibung: Deutschland  Verpflegungsdienste für Schulen  Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen- CPV-Code 55524000-9 - DEU-Berlin
Verpflegungsdienste für Schulen
Dokument Nr...: 255858-2024 (ID: 2024043001200043488)
Veröffentlicht: 30.04.2024
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  DEU-Berlin: Deutschland  Verpflegungsdienste für Schulen  Herstellung,
Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen- CPV-Code 55524000-9
   2024/S 85/2024 255858
   Deutschland  Verpflegungsdienste für Schulen  Herstellung, Lieferung und Ausgabe von
   Schulmittagessen- CPV-Code 55524000-9
   OJ S 85/2024 30/04/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen- CPV-Code 55524000-9
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume,
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Kennung des Verfahrens: 585ff7ba-b3db-48c3-a77f-80d223cb902f
	    Interne Kennung: 24-0751
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
	    Zentrale Elemente des Verfahrens: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen
            Los 01 bis Los 35 Kostenbeteiligungsfreies Mittagessen der Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis
            6: Für die Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer in Abhängigkeit des bei
	    Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes pro Portion eine
            Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von 4,64 Euro (inkl. 7%
            USt) bzw. 5,16 Euro (inkl. 19% USt) Für den gesonderten Fall des Verpflegungssystems
            Mischküche (Produktion in der Einrichtung, Cook & Serve) gilt in Abhängigkeit des bei
	    Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes folgender
	    Festpreis: 5,69 Euro (inkl. 7% USt) 6,33 Euro (inkl. 19% USt) Nicht kostenbeteiligungsfreies
            Mittagessen der Schüler der Jahrgangsstufe 7 bis 13 (gilt nur bei Doppelstandort): Der Preis
            laut Angebot des Auftragnehmers gilt als vereinbart. Der Auftragnehmer kann Schülern der
	    Jahrgangsstufen 7 bis 13 auf dessen Wunsch eine kleinere Portion, als die in Ziffer 1.5 der
            Leistungsbeschreibung beschriebene, zu einem geminderten Preis anbieten. Dies gilt nicht für
            berechtigte Schüler der Sekundarstufe nach dem Bildungspaket Bildungs- und
            Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Bildungs- und
            Teilhabepaket (BuT)) in seiner jeweils gültigen Fassung. Die Preise des Cafeteria-Angebots,
	    soweit eine Cafeteria zugelassen ist, bestimmen sich nach den Angaben im Angebot des
	    Auftragnehmers (in der vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zum Angebot; vgl.
	    losbezogene Unterlage Doppelstandort, Register Speisekarte vegetarische Gerichte, Zellen
	    A27:B27 und A28:B28). Es handelt sich dabei um Bruttopreise, also inkl. Umsatzsteuer.
     2.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Dienstleistungen
              Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     2.1.3. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 49 335 924,26 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Der Bieter kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose
            einreichen. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: Wirt124 EU oder Europäische
            Eigenerklärung EEE oder die genannten Ersatzbescheinigungen, Eigenerklärung zur Eignung,
	    Wirt235 (ggf.), Wirt238 (ggf.) Wirt2141, Wirt213.3, losbezogene Unterlage & losbezogene
	    Unterlage Doppelstandort inkl. Preisblatt. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem
	    Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die
            Abgabe von Erklärungen. In Bezug auf Zuschlagskriterium Nr. 10 behält sich die
            ausschreibende Stelle vor, Gerichte, die gegen Vorgaben gemäß Anlage Erläuterung zum
            Wertungsprozedere  verstoßen, zu streichen. Fehlende Angaben zu den vegetarischen
	    Gerichten werden nicht nachgefordert. Jedes gestrichene und/oder fehlende Gericht wird zum
	    Nachteil des Bieters ausgelegt und mit 0 Punkten bewertet. Vorsorglich wird darauf
            hingewiesen, dass ein Bieter, der den Zuschlag für ein oder mehrere Los(e) bekommt und ein
            oder mehrere dieser Verträge dann nicht erfüllen kann, weil er sich auf mehr Lose beworben
            hat, als er bei unterstellter Zuschlagserteilung überhaupt erfüllen konnte, sich
            schadenersatzpflichtig gegenüber dem Auftraggeber machen kann. Regelung für den Fall des
            Ausfalls des Auftragnehmers infolge der Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher
            Vertragsaufhebung oder Insolvenz durch den Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4
            a) i. V. m. § 132 Abs. 2 Nummer 1 GWB. Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor
            vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher
            Vertragsaufhebung oder Insolvenz ausfällt, ist der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2
            Nr. 4 a) GWB berechtigt, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Bietern in der
	    Reihenfolge des Ergebnisses der Bewertung der Angebote in diesem Vergabeverfahren,
	    beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 35
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 35
     2.1.6. Ausschlussgründe:
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Angebote können ausschließlich von registrierten
            Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender
	    elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt124 EU
              (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob
              Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung
              oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. §
	      19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
              Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt
              worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein
              öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)
              verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im
	      Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben
	      beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt124.1 (Hinweise restriktiver
              Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch
              für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. In Bezug auf die losbezogenen
	      Unterlage des Doppelstandortes: Sollte der von Ihnen angegebene Preis den vorgenannten
              Höchstpreis überschreiten, wird Ihr Angebot ausgeschlossen. Gleiches gilt, sofern Sie gar
	      keine Preisangabe machen.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: G01 Spreewald-GS
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 279
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 770 390,23 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
              Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	      eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
              Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 279683
	      Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
            Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
            Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	    BieterBewerbergemeinschaft	(Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
            (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	    ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	    Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	    ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
            /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	    Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
             Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	    erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
            nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
            Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
            seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	    erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	    jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
            angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
            durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
            Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
            ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
            verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
            entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
            und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
            soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
            ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
            vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
            anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
            losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
            § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	      Ort: Zentrale Vergabestelle
	      Auftragsbedingungen:
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	      aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
              Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
              Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
              nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0002
	    Titel: G02 Finow-GS
              Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
              eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
              ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
              sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	      Festpreis.
	      Interne Kennung: 2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 339 698
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 150 285,18 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 339698
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
              aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
              Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	      Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
              Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
              Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
              (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	      zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
              ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
              Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
              Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	      BieterBewerbergemeinschaft  (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
              (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	      ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	      Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	      ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
              /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	      Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
               Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
              BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
              Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
              Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	      Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
              Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
              jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
              ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	      erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
              nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
              Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
              seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	      erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	      jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
              angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
              durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
              Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
              ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
              verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
              entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
              und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	    aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
            spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
            Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
            Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
            Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
            stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
            nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
            Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
            ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	    Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
            Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0003
	    Titel: G03 Werbellin-GS
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 3
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 267
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 693 219,61 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 267491
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
            Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
            Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	    BieterBewerbergemeinschaft	(Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
            (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	    ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	    Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	    ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
            /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	    Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
             Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	    erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
            nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
            Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
            seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	    erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	    jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
            angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
            durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
            Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
            ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
            verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
            entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
            und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	      Ort: Zentrale Vergabestelle
	      Auftragsbedingungen:
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	      aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
              Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
              Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
              nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
              Tempelhof-Schöneberg von Berlin
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	      Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0004
	    Titel: G05 Havelland-GS
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 4
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 274
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 413 904,50 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 274013
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
              Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
              (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	      einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
              bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
              Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
              gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
              kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
              aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
              Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	      Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
              Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
              Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
              (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	      zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
              ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
              Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
              Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	      BieterBewerbergemeinschaft  (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
              (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	      ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	      Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	      ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
              /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	      Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
               Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
              Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	      Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	      unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	      Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	      erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
              um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
              losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
              BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
              Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
              Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	      Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
              Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
              jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
              ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	      erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
              nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
              Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
              seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	      erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	      jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
              angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
              durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
              Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
              ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
              verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
              entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
              und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 0 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	    aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
            spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
            Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
            Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
              nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0005
	    Titel: G07 Lindenhof-GS
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 5
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 125
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 646 851,15 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 125359
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
            Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
            Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	    BieterBewerbergemeinschaft	(Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
            (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	    ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	    Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	    ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
              /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	      Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
               Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	    erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
            nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
            Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
            seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	      erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	      jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
              angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
              durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
              Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
              ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
              verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
              entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
              und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 0 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	    aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
            spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
            Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
            Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
            Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
            stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
            nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
            Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
            ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	    Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
            Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	    aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
            der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
            endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
            Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0006
	    Titel: G10 Teltow-GS
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 6
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 315
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 629 637,65 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 315821
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
            Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
            Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	    BieterBewerbergemeinschaft	(Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
            (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	    ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	    Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	    ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
            /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	    Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
             Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	    erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
            nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
            Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
            seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	    erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	    jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
            angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
            durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
            Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
            ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
            verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
            entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
            und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
            soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
            ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
            vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
            anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
            losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
            § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
            unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	    Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
            Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
            Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
            und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	    losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	    Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	      aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
              Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
              Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
              nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0007
            Titel: G12 Scharmützelsee-GS
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 7
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
              Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	      Menge: 239
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 235 961,90 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 239528
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
              Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
              Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	      BieterBewerbergemeinschaft  (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
              (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	      ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	      Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	      ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
              /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	      Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
               Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	      erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
              nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
              Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
              seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	      erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	      jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
              angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
              durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
              Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
              ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
              verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
              entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
              und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	      /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	      URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	    aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
            spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
            Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
            Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
            Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
            stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
            nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
            Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
            ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	    Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
            Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	    aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0008
	    Titel: G13 Neumark-GS
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 8
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 249
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 288 110,15 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
              Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	      eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
              Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 249634
	      Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
            Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
            Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	    BieterBewerbergemeinschaft	(Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
            (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	    ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	    Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	    ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
            /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	    Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
             Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	    erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
            nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
            Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
            seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	    erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	    jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
            angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
            durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
            Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
            ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
            verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
            entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
            und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
            soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
            ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
            vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
            anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
            losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
            § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	      Ort: Zentrale Vergabestelle
	      Auftragsbedingungen:
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	      aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
              Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
              Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
              nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0009
            Titel: G14 Löcknitz-GS
              Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
              eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
              ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
              sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	      Festpreis.
	      Interne Kennung: 9
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 238
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 229 208,75 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 238219
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
              aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
              Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	      Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
              Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
              Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
              (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	      zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
              ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
              Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
              Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	      BieterBewerbergemeinschaft  (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
              (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	      ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	      Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	      ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
              /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	      Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
               Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
              BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
              Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
              Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	      Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
              Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
              jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
              ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	      erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
              nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
              Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
              seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	      erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	      jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
              angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
              durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
              Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
              ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
              verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
              entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
              und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	    aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
            spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
            Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
            Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
            Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
            stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
            nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
            Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
            ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	    Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
            Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0010
	    Titel: G16 Ruppin-GS
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 10
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 377
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 948 893,30 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 377693
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
            Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
            Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	    BieterBewerbergemeinschaft	(Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
            (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	    ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	    Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	    ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
            /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	    Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
             Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	    erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
            nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
            Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
            seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	    erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	    jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
            angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
            durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
            Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
            ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
            verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
            entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
            und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	      Ort: Zentrale Vergabestelle
	      Auftragsbedingungen:
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	      aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
              Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
              Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
              nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
              Tempelhof-Schöneberg von Berlin
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	      Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0011
	    Titel: G17 Stechlinsee-GS
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 11
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 95
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 492 999,30 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
              bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
              Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
              gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
              kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
              aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
              Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	      Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
              Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
              Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
              (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	      zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
              ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
              Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
              Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	      BieterBewerbergemeinschaft  (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
              (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	      ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	      Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	      ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
              /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	      Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
               Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	      Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	      erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
              um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
              losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
              BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
              Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
              Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	      Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
              Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
              jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
              ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	      erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
              nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
              Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
              seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	      erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	      jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
              angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
              durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
              Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
              ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
              verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
              entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
              und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	    aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
            spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
            Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
            Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
            Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
            stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
            nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0012
	    Titel: G19 Paul-Simmel-GS
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 12
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 350
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	      Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 805 993,55 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 349999
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
            Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
            Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	    BieterBewerbergemeinschaft	(Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
            (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	    ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	    Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	    ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
            /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	    Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
             Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	    erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
            nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
            Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
            seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	    erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	    jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
            angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
            durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
            Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
              ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
              verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
              entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
              und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
              Bedingungen für die Einreichung:
	      Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	      Ort: Zentrale Vergabestelle
	      Auftragsbedingungen:
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	      aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
              Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
              Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
              nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
              Tempelhof-Schöneberg von Berlin
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	      Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0013
	    Titel: G21 GS auf dem Tempelhofer Feld
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 13
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 350
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 805 993,55 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 381029
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
              Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
              deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
              Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
              (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	      einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
              bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
              Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
              gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
              kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
              aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
              Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	      Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
              Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
              Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
              (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	      zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
              ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
              Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
              Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	      BieterBewerbergemeinschaft  (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
              (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	      ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	      Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	      ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
              /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	      Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
               Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	      Kriterium:
              Art: Qualität
              Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	      Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	      unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	      Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	      erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
              um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
              losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
              BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
              Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
              Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	      Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
              Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
              jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
              ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	      erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
              nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
              Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
              seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	      erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	      jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
              angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
              durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
              Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
              ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
              verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
              entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
              und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	    aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
            spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
              Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
              Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
              nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0014
            Titel: G23 Schätzelberg-GS
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 14
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 260
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	      Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	      Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 344 631,50 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 260588
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
            Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
            Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	    BieterBewerbergemeinschaft	(Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
            (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	    ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	      Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	      ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
              /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	      Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
               Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	    erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
            nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
            Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
            seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	      erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	      jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
              angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
              durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
              Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
              ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
              verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
              entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
              und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	    aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
            spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
            Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
            Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
            Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
            stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
            nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
            Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
            ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	    Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
            Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	    aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
            der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
            endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
            Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0015
	    Titel: G24 Tempelherren-GS
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 15
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 225
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 161 328,95 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 225064
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
            Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
            Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	    BieterBewerbergemeinschaft	(Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
            (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	    ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	    Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	    ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
            /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	    Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
             Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	    erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
            nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
            Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
            seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	    erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	    jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
            angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
            durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
            Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
            ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
            verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
            entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
            und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
            soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
            ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
            vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
            anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
            losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
            § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
            unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	    Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
            Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
            Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
            und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	    losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	    Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	      aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
              Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
              Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
              nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0016
	    Titel: G26 GS im Taunusviertel
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 16
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
              Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	      Menge: 194
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 002 310,65 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 194246
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
              Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
              Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	      BieterBewerbergemeinschaft  (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
              (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	      ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	      Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	      ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
              /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	      Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
               Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	      erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
              nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
              Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
              seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	      erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	      jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
              angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
              durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
              Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
              ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
              verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
              entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
              und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	      /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	      URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	    aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
            spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
            Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
            Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
            Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
            stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
            nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
            Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
            ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	    Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
            Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	    aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0017
	    Titel: G27 -Schule- Rudolf-Hildebrandt-GS
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 17
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 107
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 554 493,60 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
              Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	      eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
              Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 107460
	      Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
            Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
            Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	    BieterBewerbergemeinschaft	(Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
            (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	    ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	    Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	    ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
            /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	    Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
             Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	    erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
            nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
            Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
            seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	    erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	    jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
            angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
            durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
            Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
            ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
            verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
            entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
            und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
            soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
            ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
            vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
            anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
            losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
            § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 0 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	      Ort: Zentrale Vergabestelle
	      Auftragsbedingungen:
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	      aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
              Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
              Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
              nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0018
	    Titel: G27 -Hort- Rudolf-Hildebrandt-GS
              Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
              eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
              ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
              sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	      Festpreis.
	      Interne Kennung: 18
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 151
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 780 791,85 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 151316
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
              aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
              Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	      Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
              Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
              Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
              (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	      zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
              ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
              Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
              Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	      BieterBewerbergemeinschaft  (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
              (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	      ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	      Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	      ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
              /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	      Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
               Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
              BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
              Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
              Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	      Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
              Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
              jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
              ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	      erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
              nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
              Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
              seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	      erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	      jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
              angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
              durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
              Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
              ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
              verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
              entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
              und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	    aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
            spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
            Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
            Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
            Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
            stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
            nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
            Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
            ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	    Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
            Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0019
            Titel: G29 Käthe-Kollwitz-GS
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 19
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 149
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 770 246,10 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 149273
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
            Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
            Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	    BieterBewerbergemeinschaft	(Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
            (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	    ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	    Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	    ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
            /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	    Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
             Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	    erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
            nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
            Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
            seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	    erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	    jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
            angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
            durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
            Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
            ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
            verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
            entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
            und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	      Ort: Zentrale Vergabestelle
	      Auftragsbedingungen:
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	      aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
              Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
              Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
              nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
              Tempelhof-Schöneberg von Berlin
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	      Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0020
	    Titel: G30 Annedore-Leber-GS
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 20
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 461
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 379 585,60 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 461160
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
              Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
              (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	      einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
              bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
              Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
              gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
              kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
              aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
              Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	      Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
              Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
              Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
              (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	      zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
              ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
              Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
              Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	      BieterBewerbergemeinschaft  (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
              (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	      ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	      Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	      ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
              /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	      Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
               Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
              Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	      Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	      unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	      Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	      erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
              um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
              losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
              BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
              Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
              Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	      Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
              Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
              jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
              ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	      erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
              nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
              Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
              seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	      erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	      jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
              angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
              durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
              Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
              ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
              verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
              entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
              und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	    aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
            spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
            Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
            Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
              nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0021
	    Titel: G31 Carl-Sonnenschein-GS
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 21
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 294
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 517 601,15 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 294109
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
            Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
            Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	    BieterBewerbergemeinschaft	(Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
            (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	    ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	    Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	    ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
              /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	      Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
               Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	    erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
            nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
            Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
            seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	      erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	      jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
              angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
              durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
              Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
              ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
              verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
              entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
              und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	    aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
            spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
            Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
            Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
            Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
            stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
            nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
            Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
            ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	    Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
            Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	    aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
            der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
            endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
            Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0022
            Titel: G32 Bruno-H-Bürgel-GS
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 22
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 482
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 491 235,10 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 482798
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
            Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
            Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	    BieterBewerbergemeinschaft	(Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
            (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	    ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	    Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	    ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
            /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	    Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
             Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	    erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
            nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
            Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
            seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	    erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	    jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
            angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
            durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
            Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
            ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
            verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
            entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
            und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
            soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
            ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
            vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
            anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
            losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
            § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
            unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	    Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
            Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
            Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
            und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	    losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	    Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	      aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
              Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
              Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
              nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0023
	    Titel: G06 Sternberg-GS
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 23
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
              Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	      Menge: 156
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 809 255,70 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 156833
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
              Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
              Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	      BieterBewerbergemeinschaft  (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
              (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	      ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	      Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	      ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
              /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	      Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
               Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	      erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
              nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
              Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
              seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	      erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	      jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
              angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
              durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
              Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
              ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
              verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
              entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
              und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	      /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	      URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	    aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
            spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
            Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
            Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
            Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
            stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
            nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
            Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
            ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	    Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
            Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	    aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0024
	    Titel: G35 Nahariya-GS
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 24
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 450
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 323 857,60 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
              Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	      eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
              Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 450360
	      Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
            Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
            Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	    BieterBewerbergemeinschaft	(Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
            (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	    ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	    Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	    ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
            /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	    Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
             Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	    erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
            nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
            Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
            seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	    erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	    jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
            angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
            durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
            Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
            ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
            verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
            entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
            und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
            soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
            ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
            vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
            anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
            losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
            § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	      Ort: Zentrale Vergabestelle
	      Auftragsbedingungen:
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	      aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
              Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
              Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
              nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0025
	    Titel: G36 GS am Dielingsgrund
              Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
              eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
              ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
              sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	      Festpreis.
	      Interne Kennung: 25
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 326
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 685 365,65 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 326621
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
              aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
              Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	      Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
              Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
              Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
              (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	      zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
              ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
              Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
              Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	      BieterBewerbergemeinschaft  (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
              (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	      ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	      Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	      ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
              /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	      Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
               Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
              BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
              Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
              Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	      Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
              Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
              jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
              ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	      erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
              nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
              Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
              seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	      erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	      jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
              angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
              durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
              Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
              ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
              verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
              entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
              und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	    aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
            spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
            Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
            Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
            Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
            stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
            nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
            Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
            ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	    Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
            Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0026
	    Titel: G37 Ikarus-GS
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 26
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 371
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 916 443,35 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 371404
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
            Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
            Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	    BieterBewerbergemeinschaft	(Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
            (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	    ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	    Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	    ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
            /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	    Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
             Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	    erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
            nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
            Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
            seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	    erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	    jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
            angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
            durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
            Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
            ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
            verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
            entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
            und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	      Ort: Zentrale Vergabestelle
	      Auftragsbedingungen:
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	      aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
              Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
              Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
              nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
              Tempelhof-Schöneberg von Berlin
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	      Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0027
	    Titel: G40
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 27
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 88
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 458 962,65 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 88946
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
              Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
              (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	      einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
              bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
              Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
              gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
              kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
              aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
              Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	      Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
              Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
              Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
              (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	      zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
              ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
              Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
              Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	      BieterBewerbergemeinschaft  (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
              (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	      ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	      Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	      ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
              /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	      Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
               Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
              Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	      Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	      unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	      Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	      erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
              um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
              losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
              BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
              Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
              Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	      Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
              Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
              jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
              ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	      erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
              nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
              Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
              seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	      erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	      jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
              angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
              durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
              Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
              ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
              verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
              entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
              und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	    aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
            spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
            Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
            Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
              nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0028
	    Titel: K12 Friedenauer Gemeinschafts-S
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 28
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 371
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 917 449,55 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 371599
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
            Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
            Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	    BieterBewerbergemeinschaft	(Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
            (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	    ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	    Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	    ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
              /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	      Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
               Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	    erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
            nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
            Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
            seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	      erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	      jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
              angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
              durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
              Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
              ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
              verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
              entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
              und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	    aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
            spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
            Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
            Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
            Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
            stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
            nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
            Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
            ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	    Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
            Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	    aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
            der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
            endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
            Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0029
	    Titel: S01 Prignitz-S
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 29
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 71
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 453 647,36 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 71666
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
            Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
            Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	    BieterBewerbergemeinschaft	(Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
            (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	    ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	    Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	    ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
            /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	    Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
             Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	    erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
            nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
            Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
            seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	    erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	    jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
            angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
            durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
            Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
            ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
            verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
            entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
            und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
            soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
            ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
            vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
            anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
            losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
            § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
            unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	    Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
            Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
            Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
            und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	    losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	    Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	      aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
              Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
              Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
              nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0030
	    Titel: S03 Steinwald-S
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 30
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
              Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	      Menge: 104
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 537 368,85 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 104141
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
              Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
              Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	      BieterBewerbergemeinschaft  (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
              (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	      ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	      Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	      ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
              /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	      Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
               Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	      erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
              nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
              Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
              seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	      erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	      jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
              angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
              durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
              Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
              ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
              verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
              entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
              und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	      /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	      URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	    aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
            spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
            Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
            Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
            Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
            stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
            nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
            Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
            ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	    Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
            Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	    aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0031
	    Titel: S04 Marianne-Cohn-Schule
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 31
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 79
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 504 184,50 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
              Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	      eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
              Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 79650
	      Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
            Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
            Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	    BieterBewerbergemeinschaft	(Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
            (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	    ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	    Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	    ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
            /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	    Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
             Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	    erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
            nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
            Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
            seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	    erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	    jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
            angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
            durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
            Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
            ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
            verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
            entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
            und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
            soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
            ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
            vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
            anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
            losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
            § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	      Ort: Zentrale Vergabestelle
	      Auftragsbedingungen:
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	      aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
              Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
              Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
              nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0032
            Titel: G15 Fläming-GS
              Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
              eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
              ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
              sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	      Festpreis.
	      Interne Kennung: 32
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 87
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 449 210,25 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 87056
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
              aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
              Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	      Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
              Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
              Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
              (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	      zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
              ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
              Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
              Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	      BieterBewerbergemeinschaft  (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
              (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	      ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	      Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	      ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
              /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	      Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
               Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
              BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
              Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
              Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	      Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
              Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
              jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
              ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	      erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
              nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
              Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
              seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	      erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	      jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
              angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
              durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
              Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
              ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
              verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
              entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
              und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	    aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
            spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
            Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
            Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
            Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
            stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
            nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
            Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
            ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	    Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
            Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0033
            Titel: Y02 Rückert Gymnasium und K03 Gustav-Heinemann-S
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 33
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 176
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 023 604,44 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 176199
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
            Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
            Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	    BieterBewerbergemeinschaft	(Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
            (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	    ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	    Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	    ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
            /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	    Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
             Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	    erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
            nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
            Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
            seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	    erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	    jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
            angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
            durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
            Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
            ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
            verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
            entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
            und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	      Ort: Zentrale Vergabestelle
	      Auftragsbedingungen:
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	      aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
              Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
              Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
              nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
              Tempelhof-Schöneberg von Berlin
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	      Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0034
	    Titel: G25 Mascha-Kaleko-GS und Y07 Eckener-Gymnasium
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 34
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 345
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 783 702,35 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 345679
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
              Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
              (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	      einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
              bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
              Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
              gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
              kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
              aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
              Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	      Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
              Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
              Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
              (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	      zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
              ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
              Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
              Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	      BieterBewerbergemeinschaft  (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
              (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	      ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	      Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	      ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
              /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	      Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
               Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
              Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	      Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	      unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	      Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	      erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
              um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
              losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
              BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
              Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
              Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	      Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
              Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
              jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
              ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	      erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
              nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
              Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
              seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
              Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	      erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	      jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
              angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
              durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
              Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
              ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
              verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
              entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
              und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	    aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
            spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
            Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
            Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
              nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
       5.1. Los: LOT-0035
	    Titel: G34 Marienfelder GS H1 und H2
            Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
            eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
            ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
            sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
	    Festpreis.
	    Interne Kennung: 35
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
	    Menge: 651
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 04/11/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 359 198,70 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in  Menge (BT25Lot)
	    eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
            Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 651008
	    Portionen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
            von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
            Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
            deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte  Erklärung zur
            Eignung  und die  Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
            (Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
	    einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
            bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
            Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
            gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
            kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
            aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
            Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
	    Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
            Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
            Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
            (Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die  Eigenerklärung
	    zur Bietereignung  und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
            ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
            Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
            Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der  Erklärung der
	    BieterBewerbergemeinschaft	(Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
            (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
	    ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
	    Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
	    ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
              /Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
	      Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
               Unteraufträge Eignungsleihe  (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
              Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
              letzten 3 Jahre (siehe  Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
              Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
              Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
              vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
              Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
	      oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
              erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
	      jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
              nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
              Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
              jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
              Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
              erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
              Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
              erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
              Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
              Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
              einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
              Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
              Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
              Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
              Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
              beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
              durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
	      Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
              freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
              Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
              durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
              muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
	      Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
	      dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
              der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
              Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
              sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
	      liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
	      nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
	      Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
	      die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
              Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
	      informiert der Auftraggeber.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
	      zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
              mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
              Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
              Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
              5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00  beträgt, verfügen. Er hat bei
	      Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
              nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
	      Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
              und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
              besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
	      vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
	    Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
	    unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
	    Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
	    erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
            um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
            losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
            BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
            Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
            Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
	    Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
            Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
            jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
            ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
	    erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
            nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
            Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
            seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
            Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
	      erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
	      jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
              angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
              durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
              Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
              ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
              verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
              entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
              und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
              soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
              ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
              vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
              anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
              losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
              § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
              unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
	      Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
              Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
              Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
              und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
	      losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
	      Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
	      mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
	      gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
              anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
              Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
              sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
	      Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
	      Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
	      Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
              dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
              Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
	      Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
              Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
              Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
              Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
              anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
              zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
              Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
	      allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
	      entscheidet das Los.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Zentrale Vergabestelle
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	    aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
            spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
            Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
            Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
            Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
            stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
            nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
            Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
            ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	    Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
            Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	    aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
            Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
            Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
            jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
            der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
            endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
            Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
            Tempelhof-Schöneberg von Berlin
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer des Landes Berlin
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
	    Registrierungsnummer: 024:11-03090277-07
	    Abteilung: Zentrale Vergabestelle
	    Postanschrift: John-F.-Kennedy-Platz
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
	    E-Mail: vergabestelle@ba-ts.berlin.de
	    Telefon: +4930902776242
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
	    Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
            Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
	    Telefon: +493090138316
	    Fax: +493090137613
	    Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
	    Schlichtungsstelle
       8.1. ORG-0003
              Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	      Beschaffungsamts des BMI)
	      Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	      Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 10a9ec6d-b682-487d-bf61-636cbe33d0d8 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/04/2024 11:42:00 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 85/2024
            Datum der Veröffentlichung: 30/04/2024
Referenzen:
https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-255858-2024-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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