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Ausschreibung: Deutschland  Elektronisches Sicherheitsschloss  Rahmenvereinbarung Zutrittskontrollsystem - DEU-Kusel
Automatische Zugangskontrolle
Zugangskontrollsystem
Schlösser, Schlüssel und Scharniere
Türschlösser
Elektronisches Sicherheitsschloss
Dokument Nr...: 256030-2024 (ID: 2024043001215143670)
Veröffentlicht: 30.04.2024
*
  DEU-Kusel: Deutschland  Elektronisches Sicherheitsschloss 
Rahmenvereinbarung Zutrittskontrollsystem
   2024/S 85/2024 256030
   Deutschland  Elektronisches Sicherheitsschloss  Rahmenvereinbarung Zutrittskontrollsystem
   OJ S 85/2024 30/04/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Rahmenvereinbarung Zutrittskontrollsystem
            Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage eines
            Zutrittskontrollsystems für die Standorte in Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
	    Kennung des Verfahrens: 9a9dae0e-c5f0-471e-967e-50b3bc746bf5
	    Interne Kennung: AOK24046-383
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 44521120 Elektronisches Sicherheitsschloss
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 44521110 Türschlösser, 44520000
            Schlösser, Schlüssel und Scharniere, 30144400 Automatische Zugangskontrolle, 42961100
	    Zugangskontrollsystem
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30
	    Stadt: Eisenberg
	    Postleitzahl: 67304
	    Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Einen derzeitigen Stand der geschätzten Standorte (insgesamt 47
            Stück, davon 41 in Rheinland-Pfalz und 6 im Saarland) mit Ortsangaben sind dem beigefügten
	    Standortverzeichnis (siehe Anlage  AOK24046-383 Anlage 7 Standortverzeichnis ) zu
	    entnehmen.
     2.1.3. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 208 784,00 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXHA3T 1) Allgemeiner Hinweis
	    Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit
              Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt
              5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des
              Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur
              Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und
	      Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich
	      gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur
              technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu
              beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt
              5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von
              jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für
              Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist
              jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der
              schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die
              Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die
	      geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur
              technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den
	      Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung
              zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit
              zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar
	      sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und
              Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten
	      Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche
	      Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand
	      des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu
              vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen.
	      Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die
              erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende
              Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären
              lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die
              Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens
	      nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt
	      werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es
	      wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des
	      Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als
              Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des
	      Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
	      vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht
              oder höher ist.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe:
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
              nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
              nach §§ 123 bis 126 GWB
              Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
              fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
              §§ 123 bis 126 GWB
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	      123 bis 126 GWB
              Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	      GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Rahmenvereinbarung Zutrittskontrollsystem
            Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage eines
            Zutrittskontrollsystems für die Standorte in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Der konkrete
            Umfang der Leistung sowie der Zeitpunkt des jeweiligen Abrufs lassen sich nicht abschließend
	    festlegen. Zur Zeit handelt es sich um 47 Standorte in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Die
	    Leistungen - zur Projektumsetzung nach Erteilung des Einzelauftrages durch die
	    Auftraggeberin - umfassen insbesondere: - Planung der Zutrittskontrolle auf Basis von
            Planunterlagen und Objektbegehung unter Berücksichtigung eines zukünftigen Zonierungs-
	    und Sicherheitskonzeptes der Auftraggeberin - Beratung zur Umsetzung einer Zutrittskontrolle
              innerhalb von Mieträumlichkeiten zur Gewährleistung eines möglichst geringen Eingriffs in die
	      Bausubstanz - Lieferung und Montage der Komponenten - Inbetriebnahme und
              Dokumentation der Anlagenkomponenten - Schulung der Nutzer - Störungssupport und
              Wartung o Aufgrund der Gewährleistung ist eine Wartung anzubieten und im Angebot zu
	      bepreisen
	      Interne Kennung: AOK24046-383
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 44521120 Elektronisches Sicherheitsschloss
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 44521110 Türschlösser, 44520000
            Schlösser, Schlüssel und Scharniere, 30144400 Automatische Zugangskontrolle, 42961100
	    Zugangskontrollsystem
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Optional müssen folgende Systemerweiterungen mit angeboten
            werden: - Raumbuchungssprogramm - Schrankschließsystem - Druckmanagement -
	    Bezahlsystem
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30
	    Stadt: Eisenberg
	    Postleitzahl: 67304
	    Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Einen derzeitigen Stand der geschätzten Standorte (insgesamt 47
            Stück, davon 41 in Rheinland-Pfalz und 6 im Saarland) mit Ortsangaben sind dem beigefügten
	    Standortverzeichnis (siehe Anlage  AOK24046-383 Anlage 7 Standortverzeichnis ) zu
	    entnehmen.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 31/07/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn
            die Auftraggeberin nicht 3 Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung schriftlich kündigt. Die
            Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.07.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Zusätzliche Informationen: Die Anlage  Leistungsbeschreibung IT - Anlage 2B  der
            Vergabeunterlagen enthält vertrauliche und sicherheitsrelevante Informationen des IT-
	    Dienstleisters ITS-Care der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Sie ist daher auf gesondertes
            Verlangen unter Beifügung der ausgefüllten und unterschriebenen Anlage 7.1
             Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung  (über den Kommunikationsbereich dieses
	      Verfahrens auf der Vergabeplattform DTVP) bei der Vergabestelle der AOK Rheinland-Pfalz
	      /Saarland anzufordern
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	    Bezeichnung: Referenzen
            Beschreibung: Eigenerklärung über 2 Leistungen (Referenzen), die in den letzten drei Jahren
	    erbracht wurden und die in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
	    sind. Als vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung wird eine Referenz gewertet, wenn die
            durchgeführten Projekte eine vollständige Ausstattung bzw. Erweiterung von bestehenden
            Anlagen und Inbetriebnahme von Zutrittskontrollsystemen in Büro- Verwaltungsimmobilien mit
            einer Bürofläche von mindestens 1000 m² enthält. Jede Referenz muss neben dem
            Zutrittskontrollsystem mindestens über eine  Systemerweiterung  (z.B. Zeiterfassung,
            Raumbuchung, Druckmanagement etc.) verfügen. Inklusive Angabe des Namens des
	    Ansprechpartners und Telefonnummer (Anlage 13 der Vergabeunterlagen)
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Der
            günstigste Gesamtnettopreis erhält die volle Punktzahl. Alle weiteren Angebote werden
            rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis der Preise zueinander gestellt und mit Punkten
            entsprechend anteilmäßig bewertet (bis 2 Nachkommastellen).
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35
	      Kriterium:
              Art: Qualität
              Bezeichnung: Qualität
	      Beschreibung: Bewertung eines Gesamtkonzeptes, das die Abwicklung eines Einzelauftrages
              im Hinblick auf die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erläutert. Das Konzept soll einen
	      Gesamteindruck des angebotenen Systems und der Vorgehensweise durch den Bieter
              vermitteln. Die nachfolgend aufgeführten Punkte dienen der Orientierung und sollen im
              Konzept Erwähnung finden. 1. Sicherheit 2. Benutzerfreundlichkeit und Skalierbarkeit 3.
              Zuverlässigkeit und Ausfallsicherheit
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 65
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXHA3T
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXHA3T
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	      Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXHA3T
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 04/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 04/06/2024 12:01:00 (UTC+2)
              Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der
	      Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland -
              Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
	      Auftragsbedingungen:
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung
	      zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin,
              dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem
              Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf
              Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der
	      Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 6a bzw. 6b der Vergabeunterlagen).
	      Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die
              Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG)
	      des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn
              dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung, dass kein
              Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 8 der Vergabeunterlagen).
              Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage 10 der
	      Vergabeunterlagen).
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht  (1) Öffentliche Auftraggeber
              haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
              Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
              vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
	      Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
              Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
	      Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit
              gerechtfertigt ist...  § 135 GWB Unwirksamkeit  (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
              unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat...  § 160 GWB
              Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
              ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
              oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
	      Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
	      Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
              entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
              Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer  (1) Die
	      Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
              geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
              betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
              unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
	      erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
	    Registrierungsnummer: DE271900642
	    Postanschrift: Vogelsang 3
	    Stadt: Kusel
	    Postleitzahl: 66869
	    Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Vergabestelle
	    E-Mail: vergabestelle@rps.aok.de
	    Telefon: +49 63814208307
	    Fax: +49 635140393833
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
	    Registrierungsnummer: t:04131153308
	    Postanschrift: Villemomblerstr. 76
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 55123
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: +49 22894990
	    Fax: +49 2289499163
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b7f5a535-4e13-46a5-bf46-88a66e285b80 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/04/2024 14:16:13 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 85/2024
            Datum der Veröffentlichung: 30/04/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXHA3T
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXHA3T/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-256030-2024-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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