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Ausschreibung: KITA Steina Baustelleneinrichtung - DEU-Steina
Baustelleneinrichtung
Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Dokument Nr...: 256156-2024 (ID: 2024043001221543717)
Veröffentlicht: 30.04.2024
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  DEU-Steina: Deutschland  Baustelleneinrichtung  LOS 1: KITA Steina
Baustelleneinrichtung
   2024/S 85/2024 256156
   Deutschland  Baustelleneinrichtung  LOS 1: KITA Steina Baustelleneinrichtung
   OJ S 85/2024 30/04/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz - Steina
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: LOS 1: KITA Steina Baustelleneinrichtung
	    Beschreibung: LOS 1: KITA Steina Baustelleneinrichtung
	    Kennung des Verfahrens: 018f0ff1-ed3a-49e8-a6c4-3823daae1740
	    Interne Kennung: s46112000061001
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
            Zentrale Elemente des Verfahrens: Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45113000 Baustelleneinrichtung
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Am Kroneplatz 14
	    Stadt: Gemeinde Steina
	    Postleitzahl: 01920
	    Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
	    Land: Deutschland
     2.1.3. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 210 000,00 EUR
            Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 8 600 000,00 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
            vob-a - Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A
            Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
     2.1.6. Ausschlussgründe:
            Korruption: Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach
	    die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen
	    bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug,
            Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel
            usw.). Zwingend auszuschließen sind danach auch Unternehmen, wenn wegen solcher
            Straftaten gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach 3 OWiG festgesetzt wurde. Einer
            solchen Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße in diesem Sinne steht die
            Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften
	    anderer Staaten gleich. Von einem Ausschluss des Bieters in einem solchen Fall kann nur
            ausnahmsweise abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen
	    Interesses geboten ist.
            Vergleichsverfahren: § 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können
            unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	    Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
            ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
            nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
            hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
            Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
            Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
            Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das
            Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
            begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
            ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende
            Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
	    Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
            Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
            5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
            Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
            der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
            weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine
	    Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
	    des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
            andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen
            eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
            Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
            vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
            hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
            schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
            Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht
            hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
            beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
            Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
            irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
            Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
            übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §
            19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
            Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
            Betrugsbekämpfung: § 125 Selbstreinigung (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
            Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der
              Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen dem öffentlichen
              Auftraggeber oder nach § 8 des Wettbewerbsregistergesetzes dem Bundeskartellamt
              nachgewiesen hat, dass es 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten
	      verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs
              verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten
	      und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive
              Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend
              geklärt hat und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen
              hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. § 123
              Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt. (2) Bei der Bewertung der von dem Unternehmen ergriffenen
              Selbstreinigungsmaßnahmen sind die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat
              oder des Fehlverhaltens zu berücksichtigen. Die Entscheidung, dass die
              Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend bewertet werden, ist
              gegenüber dem Unternehmen zu begründen.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Kita Steina Baustelleneinrichtung
            Beschreibung: Baustelleneinrichtung Das Grundstück Am Kroneplatz 14 in 01920 Steina,
            Gemarkung Obersteina, Flurstück 288/1 befindet sich im Bereich des Dorfzentrums, in
            nördlicher Richtung unmittelbar angrenzend an den Siedlungsraum. Westlich des Geländes
            befindet sich in einer Entfernung von ca. 100 Metern die Weißbachquelle sowie in ca. 200 m
            Entfernung der Kirchberg (362m). Das Gelände steigt nach Westen zum direkt angrenzenden,
            erhaltenswerten Gehölzstreifen und zum Sportplatz hin stetig an. In östlicher Richtung grenzt
            die ehemalige Festwiese und ein zukünftiges Wohngebiet an. Am nördlichen Randbereich des
            Grundstücks verläuft eine stillgelegte Mittelspannungsleitung, welche durch den
            Energieversorger rückgebaut wird. Das Gebäude befindet sich auf ansteigendem Gelände,
            eine Böschung zum Sportplatz ist in westlicher Richtung am Rande des Geländes vorhanden.
            Allerdings tangiert diese nicht das unmittelbare Baufeld des Gebäudes. Die erforderlichen
            Außenanlagenarbeiten für das Gebäude beginnen im April 2026 . In der Vergangenheit wurde
            das Grundstück als Festwiese für Veranstaltungen der Gemeinde Steina genutzt, es handelt
            sich um eine unbefestigte Wiesenfläche. Bei archäologischen Funden ist sofort die Bauleitung
            bzw. das Landesamt für Archäologie Sachsen zu kontaktieren.
	    Interne Kennung: LOT-0001
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45200000
	    Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
	    Menge: 0
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: AM Kroneplatz 14
	    Stadt: Steina
	    Postleitzahl: 01920
	    Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	      Datum des Beginns: 05/08/2024
	      Enddatum der Laufzeit: 18/12/2026
	      Laufzeit: 124 Wochen
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 210 000,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
            Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote
	    ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/018f0ff1-ed3a-
	    49e8-a6c4-3823daae1740/zustellweg-auswaehlen
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/018f0ff1-ed3a-49e8-a6c4-
	    3823daae1740/zustellweg-auswaehlen
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Anfragen müssen schriftlich erfolgen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/05/2024 13:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
	      Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz - Steina
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz - Steina
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt:
	    Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz - Steina
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz - Steina
	    Registrierungsnummer: 213/149/01557
            Postanschrift: Hauptstraße 64
	    Stadt: Steina
	    Postleitzahl: 01920
	    Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Herr Philipp Branczeisz
	    E-Mail: p.branczeisz@wep-gruppe.de
	    Telefon: +49 (0) 173 167 69 63
	    Internetadresse: https://www.steina-sachsen.de/startseite.html
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
            Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
            Dienstleistungen vergibt/abschließt
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 018f0ff8-e544-4b24-bdd3-aec794a0c37b - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/04/2024 14:30:04 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 85/2024
            Datum der Veröffentlichung: 30/04/2024
Referenzen:
https://www.steina-sachsen.de/startseite.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-256156-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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