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Ausschreibung: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Leistungen im freigestellten Schülerverkehr im Kreis Segeberg - DEU-Bad
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 257037-2024 (ID: 2024043001322744606)
Veröffentlicht: 30.04.2024
*
  DEU-Bad: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Leistungen im
freigestellten Schülerverkehr im Kreis Segeberg
   2024/S 85/2024 257037
   Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Leistungen im freigestellten Schülerverkehr im
   Kreis Segeberg
   OJ S 85/2024 30/04/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der Landrat
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Leistungen im freigestellten Schülerverkehr im Kreis Segeberg
            Beschreibung: Gegenstand des offenen Verfahrens sind die Leistungen der öffentlichen
            Personenbeförderung im freigestellten Schülerxinnenverkehr zu den Förderschulen in
            Norderstedt, Kaltenkirchen und Bad Segeberg- Aktuell werden 293 Schülerxinnen zu diesen
            Schulen befördert. Die Leistung wird nach den Schulen differenziert in drei Lose aufgeteilt,
            wobei Gesamtangebote zulässig sind. Die Vertragsdauer beträgt 5 Jahre (Beginn Schuljahr
            2024/2025 bis Ende Schuljahr 2028/2029) mit einer einmaligen Verlängerungsoption um
	    weitere zwei Jahre bis Ende Schuljahr 2030/2031).
	    Kennung des Verfahrens: c8c8cbbc-2ff6-447c-946c-0efb5ae7dd3c
	    Interne Kennung: SE30.00.20240007
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Kreis Segeberg
	    Stadt: Bad Segeberg
	    Postleitzahl: 23795
	    Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QY1KBY1XFE Das Vergabegesetz
            Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf
            hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten, ihren unmittelbar für die
            Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende,
            Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an
	      Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 Euro (brutto) zu
	      zahlen. Ein beauftragtes Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von
              sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird. Unberührt
	      bleiben gesetzlich (z.B. nach dem MiLoG -  Bundesmindestlohn ), tarif- oder arbeitsvertraglich
              geschuldete höhere Entgelte.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
     2.1.6. Ausschlussgründe:
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
            Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
            fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
              §§ 123 bis 126 GWB
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	      123 bis 126 GWB
              Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	      GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0002
	    Titel: Janusz-Korczak-Schule, Kaltenkirchen
            Beschreibung: Leistungen des freigestellten Schülerverkehrs zur Janusz-Korczak-Schule, Von-
            Bodelschwingh-Straße 1, 24568 Kaltenkirchen, im Zeitraum vom 02.09.2024 bis zum Ende
            des Schuljahres 2028/2029. Das Los umfasst derzeit ca. 74 zu befördernde Schülerinnen und
            Schüler.
	    Interne Kennung: 1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Kreis Segeberg
	    Stadt: Bad Segeberg
	    Postleitzahl: 23795
	    Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: Der Auftraggeber hat eine einseitige Option zur Verlängerung des
	    Leistungserbringungszeitraums um zwei Jahre bis zum Ablauf des Schuljahres 2030/2031.
            Die Wahrnehmung der Option ist spätestens 6 Monate vor dem regulären Ende des
            Betriebszeitraums schriftlich gegenüber dem/der Auftragnehmerxin zu erklären.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
	      Beschreibung: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde
	      am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-
	      Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes
              Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-
              Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist
              es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der
              Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3,
	      Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und
	      14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und
	      h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i,
	      Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f
	      bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder
              Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder
              Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland
              niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b)
              juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %
	      unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen
              gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
	      Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b
	      genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
              entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der
              Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden
              (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit
              Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
              Beschreibung: Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder
	      Handelsregister als Auszug aus dem elektronischen Register (nicht vor dem 02.01.2024
	      datiert) einzureichen. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, reicht eine
              formlose Erklärung,, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
	      vertretungsberechtigten Personen sind. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine
              von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer
              Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder
              aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages
              bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
              gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder der
	      Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
              Unter Verwendung der Anlage 1-Vordruck 5 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass zum
              Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
              Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
              einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder
              vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe
              rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
	      festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
              und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
              Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige
              Gerichts- noch durch ei-ne bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3.
              der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder
	      arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor
              Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht
              zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
              ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
	      eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
              Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der
              Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
              sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
              vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
              Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
              ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine
              schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter
	      in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen
              Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
	      Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein
              Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
              letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
	      Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
              fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung,
              zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
              wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
              Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausend-fünfhundert Euro
              belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
              Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
              Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
              Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
              von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
              einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter
              keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
              Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
	      seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
	      Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
              Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
              Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
              des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
              Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
              LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. Falls eine
              oder mehrere Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB grundsätzlich erfüllt sind, hat
              das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe
	      darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung
              der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis-
              und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB),
	      warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Angabe von Referenzen zu in den letzten drei
              Jahren durchgeführten Leistungen ähnlicher Art. Interessierte Bieterunternehmen haben in
              Anlage 1 - Vordruck 4 folgende Tätigkeitsfelder, jeweils mit Angaben zu Ausführungsort
              (Staat, Landkreis/Stadt oder Vergleichbares), Ausführungszeitraum und jährlich erbrachte
              Besetzt-km-Leistung, anzugeben: - Der Bieter ist im Bereich der Beförderung von Kindern mit
              Behinderungen tätig . - Der Bieter betreibt Linienverkehre nach § 42 PBefG oder
              Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber, Betriebsführer oder Auftragnehmer. - Der Bieter
              ist im Reise-/Gelegenheitsverkehr nach §§ 47, 49 PBefG oder Vergleichbarem tätig.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
	    /CXS0Y6QY1KBY1XFE/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QY1KBY1XFE
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QY1KBY1XFE
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 06/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 32 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise
            für die vorgenannten Eigenerklärungen und Angaben zu fordern bzw. einzuholen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 06/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§
	    55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
	    Auftragsbedingungen:
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und
	      sich aus dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein- ergebenden speziellen
              Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Vertragsbestandteile. Die Bieter (bei
	      Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben) sowie deren Nachunternehmer und Verleiher
              von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben
              insbesondere die gemäß § 4 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
              Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
              gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
              dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
              der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
              aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
              Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
              Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
              oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
              Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
              wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
              der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
              bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
              GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
	      Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
              öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
	      Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
              Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
              Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,
	    Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis
	    Segeberg - Der Landrat
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Segeberg - Der Landrat
       5.1. Los: LOT-0003
	    Titel: Schule am Hasenstieg, Norderstedt
            Beschreibung: Leistungen des freigestellten Schülerverkehrs zur Schule am Hasenstieg,
	    Hasenstieg 13, 22844 Norderstedt, im Zeitraum vom 02.09.2024 bis zum Ende des
            Schuljahres 2028/2029. Das Los umfasst derzeit ca. 100 zu befördernde Schülerinnen und
            Schüler.
	    Interne Kennung: 2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Kreis Segeberg
	    Stadt: Bad Segeberg
	    Postleitzahl: 23795
	    Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: Der Auftraggeber hat eine einseitige Option zur Verlängerung des
	    Leistungserbringungszeitraums um zwei Jahre bis zum Ablauf des Schuljahres 2030/2031.
            Die Wahrnehmung der Option ist spätestens 6 Monate vor dem regulären Ende des
            Betriebszeitraums schriftlich gegenüber dem/der Auftragnehmerxin zu erklären.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Sonstiges
	    Bezeichnung: Sonstiges
	    Beschreibung: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde
	    am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-
	    Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes
            Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-
            Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist
            es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der
            Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3,
	    Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und
	    14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und
	    h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i,
	    Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f
	    bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder
            Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder
            Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland
            niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b)
            juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %
	      unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen
              gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
	      Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b
	      genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
              entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der
              Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden
              (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit
              Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
              Beschreibung: Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder
	      Handelsregister als Auszug aus dem elektronischen Register (nicht vor dem 02.01.2024
	      datiert) einzureichen. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, reicht eine
              formlose Erklärung,, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
	      vertretungsberechtigten Personen sind. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine
              von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer
              Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder
              aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages
              bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
              gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder der
	      Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
              Unter Verwendung der Anlage 1-Vordruck 5 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass zum
              Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
              Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
              einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder
              vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe
              rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
	      festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
              und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
              Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige
              Gerichts- noch durch ei-ne bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3.
              der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder
	      arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor
              Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht
              zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
              ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
	      eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
              Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der
              Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
              sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
              vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
              Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
              ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine
              schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter
	      in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen
              Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
	      Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein
              Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
              letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
	      Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
              fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung,
              zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
              wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
              Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausend-fünfhundert Euro
              belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
              Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
              Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
              Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
              von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
              einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter
              keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
              Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
	      seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
	      Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
              Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
              Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
              des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
              Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
              LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. Falls eine
              oder mehrere Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB grundsätzlich erfüllt sind, hat
              das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe
	      darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung
              der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis-
              und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB),
	      warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Angabe von Referenzen zu in den letzten drei
              Jahren durchgeführten Leistungen ähnlicher Art. Interessierte Bieterunternehmen haben in
              Anlage 1 - Vordruck 4 folgende Tätigkeitsfelder, jeweils mit Angaben zu Ausführungsort
              (Staat, Landkreis/Stadt oder Vergleichbares), Ausführungszeitraum und jährlich erbrachte
              Besetzt-km-Leistung, anzugeben: - Der Bieter ist im Bereich der Beförderung von Kindern mit
              Behinderungen tätig . - Der Bieter betreibt Linienverkehre nach § 42 PBefG oder
              Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber, Betriebsführer oder Auftragnehmer. - Der Bieter
              ist im Reise-/Gelegenheitsverkehr nach §§ 47, 49 PBefG oder Vergleichbarem tätig.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
	    /CXS0Y6QY1KBY1XFE/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QY1KBY1XFE
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QY1KBY1XFE
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 06/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 32 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise
            für die vorgenannten Eigenerklärungen und Angaben zu fordern bzw. einzuholen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 06/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§
	    55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
	    Auftragsbedingungen:
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und
	    sich aus dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein- ergebenden speziellen
            Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Vertragsbestandteile. Die Bieter (bei
	    Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben) sowie deren Nachunternehmer und Verleiher
            von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben
            insbesondere die gemäß § 4 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
            Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
            gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
            dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
            der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
            aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
            Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
            Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
            oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
            Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
            wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
            der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
              bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
              GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
	      Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
              öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
	      Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
              Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
              Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,
	    Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis
	    Segeberg - Der Landrat
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Segeberg - Der Landrat
       5.1. Los: LOT-0004
	    Titel: Trave-Schule, Bad Segeberg
            Beschreibung: Leistungen des freigestellten Schülerverkehrs zur Trave-Schule,
            Burgfeldstraße 104, 23795 Bad Segeberg, im Zeitraum vom 02.09.2024 bis zum Ende des
            Schuljahres 2028/2029. Das Los umfasst derzeit ca. 119 zu befördernde Schülerinnen und
            Schüler.
	    Interne Kennung: 3
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Kreis Segeberg
	    Stadt: Bad Segeberg
	    Postleitzahl: 23795
	    Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: Der Auftraggeber hat eine einseitige Option zur Verlängerung des
	    Leistungserbringungszeitraums um zwei Jahre bis zum Ablauf des Schuljahres 2030/2031.
            Die Wahrnehmung der Option ist spätestens 6 Monate vor dem regulären Ende des
            Betriebszeitraums schriftlich gegenüber dem/der Auftragnehmerxin zu erklären.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
              Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Sonstiges
	    Bezeichnung: Sonstiges
	    Beschreibung: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde
	    am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-
	    Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes
            Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-
            Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist
            es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der
            Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3,
	    Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und
	    14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und
	    h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i,
	    Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f
	    bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder
            Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder
            Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland
            niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b)
            juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %
	    unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen
            gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
	    Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b
	    genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
            entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der
            Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden
            (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit
            Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
              Beschreibung: Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder
	      Handelsregister als Auszug aus dem elektronischen Register (nicht vor dem 02.01.2024
	      datiert) einzureichen. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, reicht eine
              formlose Erklärung,, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
	      vertretungsberechtigten Personen sind. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine
              von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer
              Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder
              aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages
              bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
              gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder der
	      Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
              Unter Verwendung der Anlage 1-Vordruck 5 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass zum
              Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
              Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
              einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder
              vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe
              rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
	      festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
              und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
              Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige
              Gerichts- noch durch ei-ne bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3.
              der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder
	      arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor
              Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht
              zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
              ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
	      eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
              Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der
              Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
              sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
              vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
              Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
              ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine
              schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter
	      in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen
              Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
	      Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein
              Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
              letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
	      Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
              fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung,
              zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
              wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
              Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausend-fünfhundert Euro
              belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
              Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
              Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
              Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
              von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
              einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter
              keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
              Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
	      seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
	      Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
              Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
              Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
              des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
              Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
              LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. Falls eine
              oder mehrere Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB grundsätzlich erfüllt sind, hat
              das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe
	      darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung
              der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis-
              und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB),
	      warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Angabe von Referenzen zu in den letzten drei
              Jahren durchgeführten Leistungen ähnlicher Art. Interessierte Bieterunternehmen haben in
              Anlage 1 - Vordruck 4 folgende Tätigkeitsfelder, jeweils mit Angaben zu Ausführungsort
              (Staat, Landkreis/Stadt oder Vergleichbares), Ausführungszeitraum und jährlich erbrachte
              Besetzt-km-Leistung, anzugeben: - Der Bieter ist im Bereich der Beförderung von Kindern mit
              Behinderungen tätig . - Der Bieter betreibt Linienverkehre nach § 42 PBefG oder
              Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber, Betriebsführer oder Auftragnehmer. - Der Bieter
              ist im Reise-/Gelegenheitsverkehr nach §§ 47, 49 PBefG oder Vergleichbarem tätig.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
	    /CXS0Y6QY1KBY1XFE/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QY1KBY1XFE
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QY1KBY1XFE
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 06/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 32 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise
            für die vorgenannten Eigenerklärungen und Angaben zu fordern bzw. einzuholen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 06/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§
	      55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
	      Auftragsbedingungen:
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und
	      sich aus dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein- ergebenden speziellen
              Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Vertragsbestandteile. Die Bieter (bei
	      Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben) sowie deren Nachunternehmer und Verleiher
              von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben
              insbesondere die gemäß § 4 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
              Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
              gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
              dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
              der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
              aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
              Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
              Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
              oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
              Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
              wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
              der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
              bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
              GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
	      Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
              öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
	      Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
              Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
              Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,
	    Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis
	    Segeberg - Der Landrat
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Segeberg - Der Landrat
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der Landrat
	    Registrierungsnummer: 010600000
            Postanschrift: Hamburger Straße 30
	    Stadt: Bad Segeberg
	    Postleitzahl: 23795
	    Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
	    E-Mail: vergabestelle@segeberg.de
	    Telefon: +49 4551951-9618
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der Landrat
	    Registrierungsnummer: 010600000
            Postanschrift: Hamburger Straße 30
	    Stadt: Bad Segeberg
	    Postleitzahl: 23795
	    Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
	    E-Mail: vergabestelle@segeberg.de
	    Telefon: +49 4551951-9618
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,
	    Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
	    Registrierungsnummer: keine Angabe
            Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
	    Stadt: Kiel
	    Postleitzahl: 24105
	    Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
	    Telefon: +49 431988-4542
	    Fax: +49 431988-4702
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0004
	    Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der Landrat
	    Registrierungsnummer: 010600000
            Postanschrift: Hamburger Straße 30
	    Stadt: Bad Segeberg
	    Postleitzahl: 23795
	    Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
	      Land: Deutschland
	      Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
	      E-Mail: vergabestelle@segeberg.de
	      Telefon: +49 4551951-9618
	      Rollen dieser Organisation:
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0005
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 6be4df1f-f1a2-47df-ac39-2fbb4d3207b9-
	      01
              Hauptgrund für die Änderung: Korrektur  Beschaffer
	      Beschreibung: Versehentlich wurde im Zuge der Bewerberinformation Nr. 7 eine veraltete
              Version einer Anlage verwendet. Die falsche Anlage wurde durch die überarbeitete Version
	      ersetzt.
      10.1. Änderung
            Beschreibung der Änderungen: Die Datei  20240425 Korrektur Anlage 2 Übersicht
            Schülerlisten alle Schulen  wurde durch die überarbeitete Datei  20240426 Korrektur Anlage 2
            Übersicht Schülerlisten alle Schulen  in den Vergabeunterlagen ersetzt.
            Änderung der Auftragsunterlagen am: 26/04/2024
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0ebea83e-ab2b-483f-aac5-46f837a6994c - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/04/2024 06:49:08 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 85/2024
            Datum der Veröffentlichung: 30/04/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QY1KBY1XFE
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QY1KBY1XFE/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-257037-2024-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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