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Ausschreibung: Deutschland  Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens  Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen - DEU-Hildesheim
Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Dokument Nr...: 738438-2024 (ID: 2024120301512644061)
Veröffentlicht: 03.12.2024
*
  DEU-Hildesheim: Deutschland  Dienstleistungen des Gesundheits- und
Sozialwesens  Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben in Niedersachsen
   2024/S 235/2024 738438
   Deutschland  Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens  Integrationsfachdienst
   (IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen
   OJ S 235/2024 03/12/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
	    E-Mail: kerstin.schnehage@lzn.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in
	    Niedersachsen
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
            IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
            das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
            ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
            Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
            einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	    Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
            Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
            auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
            Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
            Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	    damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
            ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	    berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
            Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
            SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
            organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
            und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	    wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
            Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
            Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	    Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	    jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	    Kennung des Verfahrens: 421ef083-61d2-473c-855e-6a2de49f8f8c
	      Interne Kennung: 0083-DLG/2024-03.236
	      Verfahrensart: Offenes Verfahren
	      Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000
            Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     2.1.3. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 75 000 000,00 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRR9D
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 26
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
            §§ 123 bis 126 GWB
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
              nach §§ 123 bis 126 GWB
              Betrugsbekämpfung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw.
              fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
              nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
              §§ 123 bis 126 GWB
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	      123 bis 126 GWB
              Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	      GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Los 1 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt
            Braunschweig, Stadt Salzgitter, Landkreis Goslar (incl. Stadt Goslar), Landkreis Wolfenbüttel
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
            IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
            das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
            ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
            Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
            einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	    Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
            Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
            auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
              Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
              Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
              Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	      damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
              ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	      berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
              Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
              SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
              organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
              und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	      wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
              Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
              Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	      Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	      jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: Los 1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
            erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
            durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	    um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	      Vorbehaltene Teilnahme:
              Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	      und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	      abzielen, vorbehalten.
              Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
              Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
              Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
            sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	    jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
             Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
            der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
            Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	    von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
            verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
            Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
              des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
              Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	      Digitalisierung
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0002
            Titel: Los 2 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Celle
	    (incl. Stadt Celle), Landkreis Heidekreis
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
            IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
            das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
            ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
            Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
            einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	    Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
            Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
            auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
            Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
            Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	    damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
            ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	    berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
            Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
            SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
            organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
            und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	    wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
            Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
            Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	    Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	    jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: Los 2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
              Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	      vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
              Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
              Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
              dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
              in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
              gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
              regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
            erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
            durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	    um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	      (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
              sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	      jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
               Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
              der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
              auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	      Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	      /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
            Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	     Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	      steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	      /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
              nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
              Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	      Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	      von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
              verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
              Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
              des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0003
            Titel: Los 3 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis
	    Cloppenburg, Landkreis Vechta
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
            IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
            das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
            ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
            Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
            einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	    Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
            Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
            auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
            Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
            Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	    damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
            ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	    berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
            Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
              SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
              organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
              und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	      wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
              Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
              Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	      Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	      jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: Los 3
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
            erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
            durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	    um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
              Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
            sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	    jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
             Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
            der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
            Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	     Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
            Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	    von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
            verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
            Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
            des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
            die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	    Vertragsstrafen vor.
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	    Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
            Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0004
            Titel: Los 4 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis
	    Diepholz, Landkreis Verden
              Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
              Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
              Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
              IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
              das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	      schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
              ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
              Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
              einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	      Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
              Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
              auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
              Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
              Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
              Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	      damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
              ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	      berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
              Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
              SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
              organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
              und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	      wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
              Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
              Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	      Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	      jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: Los 4
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
              Maximale Verlängerungen: 1
              Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	      hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
              erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
              durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	      um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
              gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
              Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
            sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	    jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
             Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
            der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
            Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	     Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
              Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	      Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	      von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
              verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
              Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
              des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0005
            Titel: Los 5 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt Emden,
	    Landkreis Aurich, Landkreis Leer
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
            IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
            das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
            ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
            Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
            einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	    Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
            Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
            auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
            Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
            Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	    damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
            ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	    berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
            Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
            SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
            organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
            und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	    wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
            Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
            Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	    Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	    jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: Los 5
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Dienstleistungen
	      Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
            erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
            durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	    um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
            sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	    jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
             Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
            der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
            Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	     Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
            Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	    von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
            verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
            Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
            des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
            die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	    Vertragsstrafen vor.
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	    Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
            Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
            Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
            Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
            gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
            erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
            gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	    zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0006
            Titel: Los 6 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für Menschen mit Schwerbehinderung
            im Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis
            Göttingen (incl. Stadt Göttingen und Altkreis Osterode), Landkreis Northeim
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
            IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
            das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
            ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
            Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
            einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	      Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
              Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
              auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
              Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
              Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
              Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	      damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
              ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	      berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
              Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
              SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
              organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
              und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	      wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
              Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
              Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	      Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	      jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: Los 6
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
            erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
            durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	    um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
            sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	    jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
             Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
            der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
            Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	    von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
            verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
            Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
            des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
              Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	      Digitalisierung
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0007
            Titel: Los 7 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Teile der Region
	    Hannover (Landeshauptstadt Hannover und Gemeinden Burgdorf, Burgwedel, Hemmingen,
	    Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Pattensen, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark )
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
            IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
            das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
            ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
            Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
            einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	    Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
            Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
            auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
            Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
            Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	    damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
            ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	    berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
            Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
            SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
            organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
            und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	    wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
            Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
            Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	    Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	    jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: Los 7
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	      vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
              Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
              Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
              dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
              in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
              gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
              regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
            erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
            durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	    um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
              sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	      jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
               Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
              der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
              auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	      Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	      /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
            Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	     Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	      steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	      /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
              nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
              Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	      Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	      von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
              verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
              Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
              des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0008
            Titel: Los 8 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis
	    Hildesheim (incl. Stadt Hildesheim), Landkreis Holzminden, Landkreis Peine
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
            IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
            das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
            ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
            Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
            einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	    Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
            Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
            auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
            Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
            Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	    damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
            ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	    berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
            Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
            SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
              organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
              und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	      wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
              Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
              Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	      Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	      jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: Los 8
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
            erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
            durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	    um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
            sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	    jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
             Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
            der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
            Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	     Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
            Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	    von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
            verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
            Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
            des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
            die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	    Vertragsstrafen vor.
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	    Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
            Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
            Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0009
            Titel: Los 9 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis
            Harburg, Landkreis Lüchow-Dannenberg, Landkreis Lüneburg (incl. Stadt Lüneburg),
	    Landkreis Uelzen
              Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
              Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
              Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
              IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
              das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	      schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
              ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
              Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
              einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	      Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
              Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
              auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
              Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
              Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
              Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	      damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
              ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	      berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
              Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
              SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
              organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
              und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	      wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
              Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
              Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	      Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	      jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: Los 9
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
              Maximale Verlängerungen: 1
              Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	      hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
              erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
              durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	      um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
              gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
              Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
            sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	    jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
             Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
            der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
            Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	     Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
              Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	      Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	      von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
              verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
              Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
              des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0010
            Titel: Los 10 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis
	    Emsland (incl. Stadt Lingen (Ems)), Landkreis Grafschaft Bentheim
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
            IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
            das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
            ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
            Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
            einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	    Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
            Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
            auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
            Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
            Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	    damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
            ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	    berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
            Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
            SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
            organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
            und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	    wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
            Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
            Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	    Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	    jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: Los 10
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Dienstleistungen
	      Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
            erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
            durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	    um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
            sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	    jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
             Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
            der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
            Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	     Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
            Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	    von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
            verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
            Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
            des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
            die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	    Vertragsstrafen vor.
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	    Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
            Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
            Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
            Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
            gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
            erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
            gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	    zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0011
            Titel: Los 11 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt
	    Delmenhorst, Stadt Oldenburg, Landkreis Ammerland, Landkreis Oldenburg, Landkreis
	    Wesermarsch
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
            IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
            das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
            ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
            Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
              einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	      Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
              Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
              auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
              Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
              Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
              Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	      damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
              ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	      berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
              Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
              SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
              organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
              und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	      wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
              Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
              Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	      Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	      jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: Los 11
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
            erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
            durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	    um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
            sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	    jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
             Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
            der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
            Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	    von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
            verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
            Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
              des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
              Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	      Digitalisierung
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0012
            Titel: Los 12 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt
            Osnabrück, Landkreis Osnabrück
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
            IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
            das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
            ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
            Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
            einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	    Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
            Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
            auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
            Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
            Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	    damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
            ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	    berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
            Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
            SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
            organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
            und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	    wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
            Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
            Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	    Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	    jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: Los 12
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
              Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	      vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
              Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
              Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
              dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
              in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
              gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
              regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
            erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
            durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	    um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	      (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
              sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	      jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
               Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
              der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
              auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	      Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	      /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
            Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	     Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	      steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	      /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
              nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
              Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	      Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	      von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
              verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
              Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
              des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0013
            Titel: Los 13 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis
	    Cuxhaven (incl. Stadt Cuxhaven), Landkreis Osterholz
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
            IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
            das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
            ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
            Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
            einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	    Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
            Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
            auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
            Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
            Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	    damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
            ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	    berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
            Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
              SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
              organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
              und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	      wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
              Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
              Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	      Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	      jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: Los 13
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
            erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
            durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	    um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
              Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
            sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	    jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
             Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
            der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
            Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	     Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
            Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	    von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
            verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
            Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
            des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
            die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	    Vertragsstrafen vor.
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	    Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
            Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0014
            Titel: Los 14 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis
            Rotenburg (Wümme), Landkreis Stade
              Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
              Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
              Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
              IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
              das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	      schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
              ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
              Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
              einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	      Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
              Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
              auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
              Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
              Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
              Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	      damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
              ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	      berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
              Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
              SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
              organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
              und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	      wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
              Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
              Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	      Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	      jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: Los 14
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
              Maximale Verlängerungen: 1
              Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	      hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
              erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
              durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	      um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
              gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
              Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
            sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	    jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
             Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
            der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
            Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	     Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
              Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	      Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	      von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
              verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
              Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
              des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0015
            Titel: Los 15 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt
	    Wilhelmshaven, Landkreis Friesland, Landkreis Wittmund
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
            IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
            das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
            ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
            Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
            einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	    Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
            Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
            auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
            Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
            Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	    damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
            ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	    berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
            Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
            SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
            organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
            und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	    wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
            Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
            Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	    Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	    jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: Los 15
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Dienstleistungen
	      Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
            erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
            durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	    um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
            sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	    jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
             Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
            der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
            Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	     Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
            Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	    von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
            verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
            Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
            des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
            die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	    Vertragsstrafen vor.
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	    Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
            Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
            Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
            Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
            gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
            erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
            gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	    zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0016
            Titel: Los 16 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt
	    Wolfsburg, Landkreis Gifhorn, Landkreis Helmstedt
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
            IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
            das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
            ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
            Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
            einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	      Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
              Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
              auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
              Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
              Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
              Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	      damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
              ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	      berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
              Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
              SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
              organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
              und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	      wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
              Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
              Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	      Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	      jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: Los 16
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
            erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
            durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	    um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
            sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	    jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
             Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
            der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
            Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	    von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
            verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
            Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
            des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
              Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	      Digitalisierung
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0017
            Titel: Los 17 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis
	    Hameln-Pyrmont (incl. Stadt Hameln), Landkreis Nienburg, Landkreis Schaumburg, Teile der
	    Region Hannover (Gemeinden Barsinghausen, Garbsen, Gehrden, Neustadt, Ronnenberg,
	    Seelze, Wennigsen, Wunstorf)
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
            IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
            das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
            ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
            Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
            einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	    Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
            Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
            auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
            Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
            Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	    damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
            ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	    berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
            Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
            SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
            organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
            und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	    wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
            Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
            Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	    Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	    jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: Los 17
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
              Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	      vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
              Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
              Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
              dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
              in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
              gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
              regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
            erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
            durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	    um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	      (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
              sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	      jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
               Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
              der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
              auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	      Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	      /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
            Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	     Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	      steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	      /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
              nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
              Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	      Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	      von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
              verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
              Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
              des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0018
            Titel: Los 18 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches
            Zuständigkeitsgebiet: Stadt Braunschweig, Stadt Salzgitter, Stadt Wolfsburg, Landkreis Celle
	    (incl. Stadt Celle), Landkreis Gifhorn, Landkreis Goslar (incl. Stadt Goslar), Landkreis
            Helmstedt, Landkreis Peine, Landkreis Wolfenbüttel
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
            IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
            das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
            ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
            Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
            einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	    Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
            Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
            auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
            Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
            Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	    damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
            ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	      berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
              Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
              SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
              organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
              und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	      wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
              Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
              Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	      Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	      jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: Los 18
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
            erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
            durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	    um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
              Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
            sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	    jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
             Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
            der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
            Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	     Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
            Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	    von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
            verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
            Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
            des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
            die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	    Vertragsstrafen vor.
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	    Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0019
            Titel: Los 19 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches
              Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Göttingen (incl. Stadt Göttingen und Altkreis Osterode),
	      Landkreis Northeim
              Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
              Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
              Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
              IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
              das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	      schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
              ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
              Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
              einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	      Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
              Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
              auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
              Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
              Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
              Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	      damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
              ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	      berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
              Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
              SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
              organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
              und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	      wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
              Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
              Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	      Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	      jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: Los 19
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	      Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
            erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
            durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	    um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
            sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	    jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
             Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
            der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
            Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	     Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
              Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	      Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	      von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
              verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
              Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
              des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0020
            Titel: Los 20 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches
            Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Harburg, Landkreis Lüchow-Dannenberg, Landkreis Lüneburg
            (incl. Stadt Lüneburg), Landkreis Heidekreis, Landkreis Uelzen
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
            IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
            das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
            ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
            Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
            einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	    Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
            Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
            auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
            Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
            Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	    damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
            ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	    berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
            Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
            SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
            organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
            und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	    wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
            Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
              Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	      Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	      jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: Los 20
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
            erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
            durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	    um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	      Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
              beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
              Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
              oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	      1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
              Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
            sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	    jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
             Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
            der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
            Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	     Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
              Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	      /CXQ6YYHRR9D/documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
            Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	    von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
            verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
            Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
            des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
            die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	    Vertragsstrafen vor.
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	    Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
            Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
            Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
            Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
            gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
            erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
            gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0021
            Titel: Los 21 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches
            Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Hameln-Pyrmont (incl. Stadt Hameln), Landkreis Hildesheim
	    (incl. Stadt Hildesheim), Landkreis Holzminden, Landkreis Nienburg, Landkreis Schaumburg,
	    Region Hannover (incl. Landeshauptstadt Hannover)
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
              IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
              das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	      schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
              ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
              Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
              einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	      Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
              Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
              auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
              Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
              Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
              Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	      damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
              ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	      berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
              Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
              SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
              organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
              und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	      wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
              Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
              Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	      Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	      jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: Los 21
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
              erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
              durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	      um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
              gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
              Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
            sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	    jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
             Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
            der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
            Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	     Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
              Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	      Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	      von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
              verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
              Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
              des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0022
            Titel: Los 22 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches
            Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Cuxhaven (incl. Stadt Cuxhaven), Landkreis Osterholz,
            Landkreis Rotenburg (Wümme), Landkreis Stade, Landkreis Verden
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
            IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
            das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
            ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
            Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
            einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	    Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
            Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
            auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
            Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
            Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	    damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
            ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	    berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
            Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
            SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
            organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
            und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	    wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
            Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
            Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	    Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	    jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: Los 22
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
            erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
            durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	    um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
              124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
              finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
              können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
               Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	      (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
              sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	      jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
               Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
              der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
              auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	      Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	      /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
            Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	     Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	      Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	      /CXQ6YYHRR9D
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	      steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	      /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
              nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
              Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	      Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	      von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
              verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
              Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
              des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0023
            Titel: Los 23 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches
            Zuständigkeitsgebiet: Stadt Delmenhorst, Stadt Oldenburg, Stadt Wilhelmshaven, Landkreis
	    Ammerland, Landkreis Diepholz, Landkreis Friesland, Landkreis Oldenburg, Landkreis
	    Wesermarsch
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
            IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
            das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
            ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
            Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
            einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	    Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
              Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
              auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
              Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
              Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
              Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	      damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
              ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	      berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
              Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
              SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
              organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
              und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	      wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
              Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
              Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	      Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	      jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: Los 23
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
            erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
            durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	    um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	      Vorbehaltene Teilnahme:
              Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	      und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	      abzielen, vorbehalten.
              Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
              Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
              Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
            sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	    jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
             Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
            der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
            Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	    von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
            verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
            Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
            des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
              Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	      Digitalisierung
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0024
            Titel: Los 24 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches
            Zuständigkeitsgebiet: Stadt Osnabrück, Landkreis Cloppenburg, Landkreis Emsland (incl.
            Stadt Lingen (Ems)), Landkreis Grafschaft Bentheim, Landkreis Osnabrück, Landkreis Vechta
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
            IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
            das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
            ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
            Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
            einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	    Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
            Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
            auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
            Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
            Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	    damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
            ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	    berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
            Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
            SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
            organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
            und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	    wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
            Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
            Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	    Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	    jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: Los 24
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	      vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
              Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
              Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
              dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
              in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
              gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
              regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
            erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
            durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	    um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
              sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	      jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
               Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
              der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
              auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	      Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	      /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
            Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	     Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	      steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	      /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
              nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
              Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	      Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	      von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
              verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
              Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
              des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0025
            Titel: Los 25 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches
            Zuständigkeitsgebiet: Stadt Emden, Landkreis Aurich, Landkreis Leer, Landkreis Wittmund
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
            Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
            IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
            das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
            ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
            Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
            einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	    Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
            Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
            auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
            Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
            Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	    damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
            ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	    berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
            Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
            SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
              organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
              und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	      wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
              Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
              Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	      Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	      jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: Los 25
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
            erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
            durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	    um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
            gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
            Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
            sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	    jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
             Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
            der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
            Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	     Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
            Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	    von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
            verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
            Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
            des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
            die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	    Vertragsstrafen vor.
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	    Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
            Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
            Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0026
            Titel: Los 26 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
            Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; Social Media Administration; ortsunabhängig
            Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
            Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
              Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
              IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
              das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
	      schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
              ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
              Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
              einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
	      Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
              Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
              auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
              Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
              Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
              Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
	      damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
              ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
	      berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
              Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
              SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
              organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
              und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
	      wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
              Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
              Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
	      Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
	      jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: Los 26
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
            Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
            Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
	    vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
            Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
            Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
            dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
            in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
            gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
            regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
              Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	      hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
              erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
              durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
	      um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
              gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
              Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
            Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
	    und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
	    abzielen, vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
            Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
            beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
            Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
            oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
	    1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
             Auflistung der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
	    (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
            sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
	    jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
             Erklärung der Bietergemeinschaft  vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
            der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
              füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
              vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
              anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
              Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
              Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
              Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
              werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung  Nachweis der
              Qualifikation des Unternehmens  ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
              Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
              für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
              den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
              (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
              Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
              der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
	      beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
              Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
              Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
              Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
              eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
              Berufserfahrung verfügen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
            Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	     Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Gesamtkonzept
              Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
	       Bewertungsmatrix  zu entnehmen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHRR9D
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
              Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	      Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	      von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
              verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
              Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
              des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
	    Registrierungsnummer: 2799
	    Postanschrift: Domhof 1
	    Stadt: Hildesheim
	    Postleitzahl: 31134
	    Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: kerstin.schnehage@lzn.de
	    Telefon: +49 511 89848102
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
            Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
            Dienstleistungen vergibt/abschließt
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
	    Registrierungsnummer: t:04131153308
	    Postanschrift: Auf der Hude 2
            Stadt: Lüneburg
	    Postleitzahl: 21339
            Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	    Telefon: +49 4131153308
	    Fax: +49 4131152943
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
              Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	      Verkehr, Bauen und Digitalisierung
	      Registrierungsnummer: t:04131153309
	      Postanschrift: Auf der Hude 2
              Stadt: Lüneburg
	      Postleitzahl: 21339
              Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	      Telefon: +49 4131153308
	      Fax: +49 4131152943
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f028ffaa-8df9-4ebd-a866-f3dda81ed33e - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/12/2024 13:54:56 (UTC+1)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 235/2024
            Datum der Veröffentlichung: 03/12/2024
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-738438-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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