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Ausschreibung: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Esslingen (Linienbündel ES06) - DEU-Esslingen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 778056-2024 (ID: 2024121901191984971)
Veröffentlicht: 19.12.2024
*
  DEU-Esslingen: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Leistungen
der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Esslingen (Linienbündel
ES06)
   2024/S 247/2024 778056
   Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung
   im Landkreis Esslingen (Linienbündel ES06)
   OJ S 247/2024 19/12/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Esslingen, SG 463 - Nahverkehr / Infrastrukturplanung
	    E-Mail: oepnv@lra-es.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Esslingen (Linienbündel
	    ES06)
            Beschreibung: Im Linienbündel ES06 treten zwei Fahrplanzustände auf. Der erste
            Fahrplanzustand beschreibt den Zeitraum von der Inbetriebnahme des Linienbündels ES06
            bis zur Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes Stuttgart 21 (vsl. zum
	    Fahrplanwechsel im Dezember 2026). Im Zuge der Stuttgart 21 Inbetriebnahme soll die S-
	    Bahnlinie S1 Montag-Freitag im 15min-Takt bis Wendlingen fahren. Ab diesem Zeitpunkt ist
	    das Neukonzept (Fahrplanzustand 2) zu erbringen. Der Fahrplanzustand 2 beschreibt die
	    Linien ab Inbetriebnahme von Stuttgart 21 (vsl. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026) bis
            zum Ende des Vergabezeitraums. Der genaue Umsetzungszeitpunkt ist abhängig von der
            tatsächlichen Inbetriebnahme von Stuttgart 21 und der damit verbundenen Takterweiterung
            auf der Linie S1. Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen
            Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf den Linien: Linie 151 Wendlingen(N) ZOB -
            Köngen - Wendlingen (N); Linie 152 Wendlingen (N) ZOB - Köngen - Wendlingen (N) (vsl.
            zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026); Linie 153 Wendlingen (N) ZOB - Köngen - ZOB
	    (vsl. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026); Linie 154 Wendlingen (N) ZOB - Weinhalde -
	    ZOB; Linie 155 Wendlingen (N) ZOB - Unterboihingen - ZOB; Linie 155A Wendlingen (N)
            Schulzentrum - Sporthalle im Speck - Schulzentrum; Linie 184 Nürtingen - Zizishausen-
            Unterensingen- Wendlingen; Linie 196 Nürtingen - Oberboihingen - Wendlingen; N15
            Wendlingen (N) - Köngen - Unterensingen - Nürtingen - Oberboihingen - Wendlingen (N); On-
	    Demand- Verkehr  Wendlingen und Oberboihingen . In Summe belaufen sich die zu
	    vergebenden Verkehrsdienste bis zur Inbetriebnahme Stuttgart 21 (vsl. Fahrplanwechsel im
	    Dezember 2026) nach derzeitigem Planungsstand auf rund 418.969 Fahrplankilometer pro
	    Jahr. Im Zeitraum von der Inbetriebnahme Stuttgart 21 (vsl. Fahrplanwechsel im Dezember
	    2026) bis 31.12.2033 belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem
	    Planungsstand auf rund 491.396 Fahrplankilometer pro Jahr. Es ist zu beachten, dass die
            Fahrpläne im Rahmen der Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastruktur-Projektes Stuttgart 21
	    (vsl. Fahrplanwechsel im Dezember 2026) angepasst werden. Das Linien- und
            Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus
            dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und
	    Ankunftszeiten der Bahnen anzupassen.
	      Kennung des Verfahrens: 746759ab-36c5-43e5-b67a-8fcd6b5a9bcb
	      Verfahrensart: Offenes Verfahren
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Nachweis über das
            Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
            Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren
            Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
            Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten
	    strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten
            fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in
            diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
	    wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur
            Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
            nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
            durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
            Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher
            Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
            in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen
            hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
            Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet
            wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
            sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
	    vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
            Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
	    Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren
            Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
            Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren
            vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung
	    begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine
	    Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
            abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
	    bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
            Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
            einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
            Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor
            Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
	    Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd
              mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
              wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
              Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
              belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
              Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
              Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
              Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
              von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
              einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter
              keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
              Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
	      seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
	      Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
              Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
              Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
              des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
              Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
              LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist; 15. Der
              Bieter erklärt, dem Verbot der Auftragsvergabe an Personen/Organisationen und
              Einrichtungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
	      zu entsprechen. Er unterzeichnet hierzu den Vordruck 7.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Esslingen (Linienbündel
	    ES06)
            Beschreibung: Im Linienbündel ES06 treten zwei Fahrplanzustände auf. Der erste
            Fahrplanzustand beschreibt den Zeitraum von der Inbetriebnahme des Linienbündels ES06
            bis zur Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes Stuttgart 21 (vsl. zum
	    Fahrplanwechsel im Dezember 2026). Im Zuge der Stuttgart 21 Inbetriebnahme soll die S-
	    Bahnlinie S1 Montag-Freitag im 15min-Takt bis Wendlingen fahren. Ab diesem Zeitpunkt ist
	    das Neukonzept (Fahrplanzustand 2) zu erbringen. Der Fahrplanzustand 2 beschreibt die
	    Linien ab Inbetriebnahme von Stuttgart 21 (vsl. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026) bis
            zum Ende des Vergabezeitraums. Der genaue Umsetzungszeitpunkt ist abhängig von der
            tatsächlichen Inbetriebnahme von Stuttgart 21 und der damit verbundenen Takterweiterung
            auf der Linie S1. Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen
            Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf den Linien: Linie 151 Wendlingen(N) ZOB -
            Köngen - Wendlingen (N); Linie 152 Wendlingen (N) ZOB - Köngen - Wendlingen (N) (vsl.
            zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026); Linie 153 Wendlingen (N) ZOB - Köngen - ZOB
	    (vsl. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026); Linie 154 Wendlingen (N) ZOB - Weinhalde -
	    ZOB; Linie 155 Wendlingen (N) ZOB - Unterboihingen - ZOB; Linie 155A Wendlingen (N)
            Schulzentrum - Sporthalle im Speck - Schulzentrum; Linie 184 Nürtingen - Zizishausen-
            Unterensingen- Wendlingen; Linie 196 Nürtingen - Oberboihingen - Wendlingen; N15
            Wendlingen (N) - Köngen - Unterensingen - Nürtingen - Oberboihingen - Wendlingen (N); On-
	    Demand- Verkehr  Wendlingen und Oberboihingen . In Summe belaufen sich die zu
	    vergebenden Verkehrsdienste bis zur Inbetriebnahme Stuttgart 21 (vsl. Fahrplanwechsel im
	    Dezember 2026) nach derzeitigem Planungsstand auf rund 418.969 Fahrplankilometer pro
	      Jahr. Im Zeitraum von der Inbetriebnahme Stuttgart 21 (vsl. Fahrplanwechsel im Dezember
	      2026) bis 31.12.2033 belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem
	      Planungsstand auf rund 491.396 Fahrplankilometer pro Jahr. Es ist zu beachten, dass die
              Fahrpläne im Rahmen der Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastruktur-Projektes Stuttgart 21
	      (vsl. Fahrplanwechsel im Dezember 2026) angepasst werden. Das Linien- und
              Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus
              dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und
	      Ankunftszeiten der Bahnen anzupassen.
	      Interne Kennung: E35747823
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: -
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2033
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Beschreibung: Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des
            Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen
            auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Anstatt von sauberen Fahrzeugen
            können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. In
	    Fahrplanzustand 1 bis zur Inbetriebnahme Stuttgart 21 (vsl. Fahrplanwechsel im Dezember
            2026) beträgt die (Mindest-)Fahrzeugflotte 7 Fahrzeuge. In Fahrplanzustand 2 ab der
            Inbetriebnahme Stuttgart 21 (vsl. Fahrplanwechsel im Dezember 2026) erhöht sich die
            (Mindest-)Fahrzeugflotte auf 8 Fahrzeuge. Für die Einhaltung der Mindestziele nach § 6 des
            SaubFahrzeugBeschG wird die Durchschnittszahl der Mindest-)Fahrzeugflotte über die
            Vertragslaufzeit gebildet. Darüber hinaus wird ein zusätzliches emissionsfreies Fahrzeug
            vorgeschrieben, welches über die Mindestziele nach § 6 des SaubFahrzeugBeschG
	    hinausgeht. Damit gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 8
            Fahrzeugen im Durchschnitt über die Vertragslaufzeit folgende Mindestvorgaben: Einsatz von
            mindestens 3 emissionsfreien Fahrzeugen gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des
            SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 112.500
            Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von mindestens 2 sauberen
            Fahrzeuge gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen
	    diese Fahrzeuge mindestens 100.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
            Sollte die Gesamtzahl der eingesetzten Fahrzeuge höher liegen als die angenommene
            Mindest-Fahrzeugflottengröße, erhöht sich die Anzahl der emissionsfreien bzw. sauberen
	    Fahrzeuge entsprechend. Dabei werden Reservefahrzeuge bei den Mindestziel-Vorgaben
              nicht berücksichtigt. Soweit sich bei der Berechnung der benötigten Fahrzeuge Dezimalzahlen
	      ergeben, ist auf eine ganze Zahl aufzurunden.
              Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
              Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	      CVD))
              Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
              festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über
            wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
	    laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
            ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
	    und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
            durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
            unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
            gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
	    dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
            dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom
	      Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch
              und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen
              Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-
	      Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die
              Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
              geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden
              und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
	      beachtet.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
              Beschreibung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
              wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
              die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
              Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich
              zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche
              Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen,
              ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen
              erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die
	      Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
              oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen,
              überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
              Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien
              erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden
              Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten  Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
              und  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  sowie der geforderte Auszug aus dem
              Handelsregister sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
              Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende
              oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
              Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
	      Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
              müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
              erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
              sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister für jedes sowie die entsprechenden
              Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen)
              für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
	      Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
	      Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
              Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
              erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
              Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
              Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
              Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
              Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6
              Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
              Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
              Handelsregister (nicht älter als drei Monate vor dem Ende der Angebotsfrist datiert)
              beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle
              Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins
              Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung,
              weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
              vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem
              elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den
	      Handelsregistern abrufbar sind.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium 1: der Angebotspreis (inkl. Zubestellszenario) zu 70%.
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Beschreibung: Zuschlagskriterium 2: vom Bieter angebotene Mehrleistungen zu 5%,
	      Zuschlagskriterium 3: die vom Bieter angebotene Mindesteigenerbringungsquote zu 10%,
	      Zuschlagskriterium 4: die vom Bieter angebotene bessere Fahrzeugumwelteigenschaften zu
              15%. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E35747823
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E35747823
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 17/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 17/01/2025 10:15:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
            Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
            der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter Ziff.
            8.1. ORG-0002) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist,
            wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge
            nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Esslingen, SG 463 - Nahverkehr / Infrastrukturplanung
	    Registrierungsnummer: 08116019-A9718-44
            Postanschrift: Fleischmannstraße 4
	    Stadt: Esslingen a. N.
	    Postleitzahl: 73728
	    Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
	      Land: Deutschland
              Kontaktperson: Edgar Maihöfer
	      E-Mail: oepnv@lra-es.de
	      Telefon: +49 71139020
	      Fax: +49 711390258030
	      Internetadresse: https://www.landkreis-esslingen.de
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
	    Registrierungsnummer: DE811469974
	    Postanschrift: Durlacher Allee 100
	    Stadt: Karlsruhe
	    Postleitzahl: 76137
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
	    Telefon: +49 7219268730
	    Fax: +49 7219263985
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 616dc887-5ede-4ec2-98ea-
	      f166d071a6ca-01
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a1d18541-bc6e-4def-a251-38b7bbc33f0c - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/12/2024 08:59:44 (UTC+1)
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 247/2024
            Datum der Veröffentlichung: 19/12/2024
Referenzen:
https://www.landkreis-esslingen.de
https://www.subreport.de/E35747823
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-778056-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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