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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Anklam - Deutschland Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude Umbau und Sanierung der Nikolaikirche Anklam zur Integration des Lilienthal Flight Museum (LFM)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025050201093003814 / 285062-2025
Veröffentlicht :
02.05.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
05.06.2025
Angebotsabgabe bis :
05.06.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45212300 - Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude
45262100 - Gerüstarbeiten
92522200 - Maßnahmen zur Erhaltung von historischen Gebäuden
DEU-Anklam: Deutschland Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude
Umbau und Sanierung der Nikolaikirche Anklam zur Integration des Lilienthal
Flight Museum (LFM)

2025/S 85/2025 285062

Deutschland Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude Umbau und Sanierung der
Nikolaikirche Anklam zur Integration des Lilienthal Flight Museum (LFM)
OJ S 85/2025 02/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Hansestadt Anklam
E-Mail: stadtverwaltung@anklam.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Umbau und Sanierung der Nikolaikirche Anklam zur Integration des Lilienthal Flight
Museum (LFM)
Beschreibung: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um Sanierungsmaßnahmen der
denkmalgeschützten Nikolaikirche in Anklam. Die Stadt Anklam beabsichtigt die Umnutzung,
Umstrukturierung und Instandsetzung der Nikolaikirche Anklam. Ziel des Vorhabens ist es,
parallel zur Wiederherstellung der städtebaulichen Fassung des zentralen Marktplatzes, das
Kirchengebäude einer dauerhaften Nutzung als Lilienthal Flight Museum (LFM) zuzuführen
und den Turmhelm in seiner ursprünglichen Höhe von ca. 103 m in Anlehnung an seine
bauzeitliche Form wiederaufzurichten.
Kennung des Verfahrens: b5b1fb23-556c-4757-be90-7bb9d2a7777a
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45212300 Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92522200 Maßnahmen zur Erhaltung von historischen Gebäuden
, 45262100 Gerüstarbeiten

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Nikolaikirchstraße
Stadt: Anklam
Postleitzahl: 17389
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Zahlungsunfähigkeit
vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Regelungen der §§
123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Konkurs: Es gelten die Regelungen der §§ 123
ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit beachtet. Korruption: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB
und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Vergleichsverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff.
GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die
Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vereinbarungen mit
anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Regelungen
der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Geldwäsche oder
Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB
/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
beachtet. Betrugsbekämpfung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff.
VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
beachtet. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Regelungen
der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Regelungen
der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verwaltung der
Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff.
GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der
Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen
über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff.
VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
beachtet. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten
die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Direkte oder
indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Regelungen
der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den
fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die
Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen
sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff.
VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
beachtet. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff.
GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die

Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Entrichtung von
Steuern: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den
fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es
gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Gerüstbau Dach
Beschreibung: In das bestehende Hauptdach der Kirche sollen im Firstbereich RWA-Anlagen
eingebaut werden. Dafür muss die Dachdeckung im Firstbereich zurückgebaut, die RWA-
Anlagen eingebaut und die Deckung wieder geschlossen werden. Gegenstand dieser
Ausschreibung sind die Gerüstbauarbeiten für die Dachdeckerarbeiten des Hauptdachs. Dazu
gehört die Anlieferung und der Aufbau der nachgenannten Gerüste sowie die Vorhaltung und
der spätere Rückbau. Die Gerüste für die im Plan dargestellten Pultdächer Nod und Süd
werden durch andere Gewerke abgedeckt.
Interne Kennung: 51102-1023-34

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45212300 Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92522200 Maßnahmen zur Erhaltung von historischen Gebäuden
, 45262100 Gerüstarbeiten

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Nikolaikirchstraße
Stadt: Anklam
Postleitzahl: 17389
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Als Eigenerklärung sind vorzulegen: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft; Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur

Sozialversicherung; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt; Angabe, ob ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/ die
Eröffnung beantragt/ mangels Masse abgelehnt wurde bzw. ob ein Insolvenzplan rechtskräftig
bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet; Eintragung im Berufs-
oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Präqualifikationsnachweis: Der Eignungsnachweis bei präqualifizierten Unternehmen erfolgt
anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten
Erklärungen und Nachweisen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt
(zunächst) anhand der Eigenerklärung zur Eignung sowie der ggf. geforderten
auftragsspezifischen Einzelnachweisen oder durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE). Beim Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen
Unternehmen nicht präqualifiziert, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch
für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im
Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen nach
Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine deutschsprachige Übersetzung beizufügen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Als Eigenerklärung sind vorzulegen: Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenen
Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Als Eigenerklärung sind vorzulegen: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3
Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen;
Angabe vergleichbarer Referenzen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E96489734

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E96489734
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Zusätzliche Informationen: elektronische Angebotsöffnung Der Öffnungstermin ist nicht
öffentlich. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer
leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134
Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres
Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform
zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB

darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch
über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die
Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2
Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ministerium
für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Hansestadt Anklam
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002737
Postanschrift: Markt 3
Stadt: Anklam
Postleitzahl: 17389
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: stadtverwaltung@anklam.de
Telefon: 0397183520
Internetadresse: https://www.anklam.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon: 03855885160
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83

Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 391a9eaf-1c9c-4785-87a0-977b7f3cb820 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2025 15:00:22 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 85/2025
Datum der Veröffentlichung: 02/05/2025

Referenzen:
https://www.anklam.de
https://www.subreport.de/E96489734
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-285062-2025-DEU.txt

 
 
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