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Titel :
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DEU-Stuttgart - Deutschland Arzneimittel Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025110300423959025 / 724803-2025
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Veröffentlicht :
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03.11.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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16.12.2025
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Angebotsabgabe bis :
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16.12.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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33600000 - Arzneimittel
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DEU-Stuttgart: Deutschland Arzneimittel Abschluss von Rabattverträgen
gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt
2025/S 211/2025 724803
Deutschland Arzneimittel Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für
Arzneimittel im generischen Markt
OJ S 211/2025 03/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Bremen/Bremerhaven
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im
generischen Markt
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen
gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 01.10.2026 bis 30.09.2028 (AOK EXK 3).
Kennung des Verfahrens: 750ef488-eef4-4f30-b1a2-9d285ea8d57e
Interne Kennung: AOK EXK 3
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein deutschlandweites Verfahren. Die weiteren
NUTS-Codes lauten: DE1, DE2, DE3, DE4, DE5, DE6, DE7, DE8, DE9, DEA, DEB, DEC,
DED, DEE, DEF und DEG.
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YH05PBG#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es gilt das nationale Beschaffungsrecht
der Bundesrepublik Deutschland.
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Nach Maßgabe der Bestimmungen des GWB
und der VgV, insbesondere §§ 123-126 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Nach Maßgabe der Bestimmungen des GWB und der VgV, insbesondere §§ 123-126 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Nach Maßgabe der Bestimmungen des GWB und
der VgV, insbesondere §§ 123-126 GWB.
Betrug: Nach Maßgabe der Bestimmungen des GWB und der VgV, insbesondere §§ 123-126
GWB.
Korruption: Nach Maßgabe der Bestimmungen des GWB und der VgV, insbesondere §§ 123-
126 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Nach Maßgabe der Bestimmungen
des GWB und der VgV, insbesondere §§ 123-126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Nach Maßgabe der
Bestimmungen des GWB und der VgV, insbesondere §§ 123-126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Nach
Maßgabe der Bestimmungen des GWB und der VgV, insbesondere §§ 123-126 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Nach Maßgabe der Bestimmungen des
GWB und der VgV, insbesondere §§ 123-126 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Nach Maßgabe der Bestimmungen des GWB
und der VgV, insbesondere §§ 123-126 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Nach Maßgabe der Bestimmungen des
GWB und der VgV, insbesondere §§ 123-126 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Nach Maßgabe der Bestimmungen des GWB und der VgV,
insbesondere §§ 123-126 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Nach Maßgabe der
Bestimmungen des GWB und der VgV, insbesondere §§ 123-126 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Nach Maßgabe der Bestimmungen des GWB und der
VgV, insbesondere §§ 123-126 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Nach
Maßgabe der Bestimmungen des GWB und der VgV, insbesondere §§ 123-126 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Nach Maßgabe der Bestimmungen des GWB
und der VgV, insbesondere §§ 123-126 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Nach
Maßgabe der Bestimmungen des GWB und der VgV, insbesondere §§ 123-126 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Nach Maßgabe der
Bestimmungen des GWB und der VgV, insbesondere §§ 123-126 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Nach
Maßgabe der Bestimmungen des GWB und der VgV, insbesondere §§ 123-126 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Nach
Maßgabe der Bestimmungen des GWB und der VgV, insbesondere §§ 123-126 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Nach Maßgabe der Bestimmungen des GWB und der VgV, insbesondere §§ 123-126 GWB.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Aciclovir
Beschreibung: Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. drei Fachlose. Jeder
Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert
benannt werden. Für jedes Fachlos werden drei Vertragsregionen gemäß näherer
Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Für jedes Fachlos wird pro Vertragsregion
ein Rabattvertrag mit einem Rabattvertragspartner geschlossen (regionale Exklusivität); die
Zuschlagserteilung erfolgt also pro Fachlos und Vertragsregion. Die Bieter entscheiden selbst,
für welche/s Fachlos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für
mehrere oder alle Fachlose abgegeben werden. Je angebotenem Fachlos gilt das Angebot
des Bieters für jede der drei Vertragsregionen. Eine Beschränkung des Angebots auf eine
oder zwei Vertragsregionen ist nicht zulässig. Auch wenn relevante Angebotsunterlagen oder
Eignungsnachweise nur für eine Vertragsregion fehlen, kann dies zum Ausschluss des
gesamten Angebotes für alle Vertragsregionen führen. Das Angebot jedes Bieters wird pro
Fachlos in der Regel nur in einer Vertragsregion bezuschlagt (Zuschlagslimitierung; zu
Ausnahmen s. sogleich). Liegen den Auftraggeberinnen in einem Fachlos weniger als drei
wertungsfähige Angebote vor, wird die Versorgung in der/den nach Anwendung der
Zuschlagslimitierung nicht besetzten Vertragsregion/en den Bietern, auch soweit sie bereits
den Zuschlag auf eine Vertragsregion erhalten haben, in der Reihenfolge der
Wirtschaftlichkeitsbewertung erteilt (Ersatzzuschlag). Die Zuschlagslimitierung wird insoweit
eingeschränkt. Für einen Ersatzzuschlag kommen lediglich Bieter in Betracht, die im
Angebotsformblatt angegeben haben, die Versorgung im jeweiligen Fachlos auch für mehr als
eine Vertragsregionen sicherstellen und übernehmen zu können. Je Fachlos und
Vertragsregion gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die
Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit
endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Vertragsregion-Kombination angesetzte
Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer
Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ( pU-Optionsrecht )
verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Interne Kennung: 1
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein deutschlandweites Verfahren. Die weiteren
NUTS-Codes lauten: DE1, DE2, DE3, DE4, DE5, DE6, DE7, DE8, DE9, DEA, DEB, DEC,
DED, DEE, DEF und DEG.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Auftraggeberinnen sind berechtigt, die Laufzeit
der Rabattverträge zur Vermeidung einer rabattvertragslosen Zeit zweimal um jeweils sechs
Monate zu verlängern ( AOK-Optionsrechte ), wenn die AOK im Zeitpunkt der Abgabe der
jeweiligen Optionsausübungserklärung aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens oder einer
andauernden Prüfung der EU-Kommission nach Art. 27 ff. der Verordnung (EU) 2022/2560
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt
verzerrende drittstaatliche Subventionen (sog. Foreign Subsidies Regulation ) rechtlich daran
gehindert ist, durch Zuschlagserteilung auf ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend
den Abschluss von Vereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den sich an die Laufzeit
des jeweiligen Rabattvertrags anschließenden Zeitraum eine entsprechende Vereinbarung für
das vertragsgegenständliche Fachlos zu schließen. Auf das pU-Optionsrecht bei absehbarer
Überschreitung der Höchstmenge während der Regelvertragslaufzeit oder der verlängerten
Vertragslaufzeit wird hingewiesen. Ist ein Rabattvertrag aufgrund Ausübung des pU-
Optionsrechts über die Höchstmenge hinaus fortgeführt worden, stehen die AOK-
Optionsrechte den Auftraggeberinnen nur zu, sofern der pharmazeutische Unternehmer einer
weiteren Verlängerung des jeweiligen Rabattvertrags zugestimmt hat.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Zuschlagskriterien: Alle Kriterien sind nur in den
Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die für den Zuschlag nach Erreichen der vierten
Wertungsstufe maßgebliche Wirtschaftlichkeitsbewertung wird je Fachlos und Vertragsregion
nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums der Wirtschaftlichkeit des Rabatt-ApU nach näherer
Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorgenommen (vgl. hierzu u.a. Abschnitt A.IV.3 der
Bewerbungsbedingungen). Auf die Erläuterungen zur geltenden Zuschlagslimitierung wird
erneut hingewiesen. 2. Einzelne Angebotsbestandteile sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Angebote
insgesamt (mitsamt der einzelnen qualifiziert elektronisch signierten Angebotsbestandteile)
werden über das Cosinex-Bietertool und die Vergabeplattform DTVP übermittelt. Insoweit
bedarf es bei Übermittlung der Angebote keiner erneuten qualifizierten elektronischen
Signatur, sondern es genügt die Textform.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: a) Mit dem Angebot haben die Bieter aa) eine in den Teilen I bis IV und VI
ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bietergemeinschaften
haben für jedes Mitglied eine separate entsprechend ausgefüllte EEE vorzulegen. bb) im Falle
der Inanspruchnahme von Drittunternehmen gemäß Abschnitt A.III.11 der
Bewerbungsbedingungen und unabhängig von weiteren Nachweisen neben der/den EEE(en)
gemäß lit. a) aa) dieser Ziffer jeweils eine separate EEE mit den einschlägigen Informationen
(siehe Teil II Abschnitt A und B des Standardformulars für die EEE nach Anhang 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission) für jedes einzelne der in Anspruch
genommenen Drittunternehmen einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem
Bieter verbundene Unternehmen i. S. d. Konzernrechts Drittunternehmen sein können. cc)
eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014, vorzulegen. Bietergemeinschaften reichen die
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen einfach durch das
stellvertretende Bietergemeinschaftsmitglied ein. Mit Abgabe der Eigenerklärung wird bei
Bietergemeinschaften zugleich bestätigt, dass der Inhalt der Eigenerklärung auch auf jedes
Bietergemeinschaftsmitglied zutrifft. b) Die Auftraggeberinnen können die Bieter
/Bietergemeinschaften jederzeit auffordern, sämtliche oder einen Teil der Eignungsnachweise
zum Beleg der Eignung beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
Verfahrens erforderlich ist (§ 50 Abs. 2 Satz 1 VgV). Vor der Zuschlagserteilung sind auf
Aufforderung der Auftraggeberinnen (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend die nachfolgenden
Eignungsnachweise - nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.III. der
Bewerbungsbedingungen - vorzulegen: aa) einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister
(nicht älter als vom 1. November 2025); ausländische Bieter haben einen entsprechenden
Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen. bb) für alle Arzneimittel,
für die die Bieter Rabatte anbieten, jeweils einen Auszug aus der Arzneimittel-
Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem
des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI); dabei
müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen
Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage dieses Zulassungsnachweises, aller
angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: (1) Name/Bezeichnung des Arzneimittels, (2)
Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum
Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne
der §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG und Angabe des Grundes dieser
Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen
werden muss, (3) Darreichungsform, (4) Wirkstoff sowie (5) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche
Situation von den erforderlichen Informationen der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB)
der AmAnDa-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit
weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-
Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank alle erforderlichen Informationen
vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen
durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides,
Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem
Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank glaubhaft
zu machen. Pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V ist dasjenige
Unternehmen, das den einheitlichen Abgabepreis gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1
Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG für das/die angebotsgegenständlichen Rabattarzneimittel
festlegt und hierdurch sowie durch den Antrag auf Zuteilung einer Pharmazentralnummer
gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH ( IFA GmbH ) zum Ausdruck
bringt, dass das/die angebotsgegenständliche/n Rabattarzneimittel unter dem Namen dieses
pharmazeutischen Unternehmers in den Verkehr gebracht wird/werden. Nur ein Unternehmen,
welches diese Voraussetzungen erfüllt, ist als pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a
Abs. 8 SGB V anzusehen und kommt als Vertragspartner der Auftraggeberinnen in Betracht.
Die Berechtigung des pharmazeutischen Unternehmers ist wie in den vorstehenden Absätzen
beschrieben nachzuweisen. cc) Bescheinigung einer Krankenkasse, aus der hervorgeht, dass
die Bieter ihre Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den
einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllen; dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.
November 2025 sein; ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch
entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, beizubringen. c) Hinweis Bietergemeinschaften: Unter a) und b)
genannte Eignungsnachweise sind - soweit nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt - von
jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dabei sind die unter b) bb) genannten
Nachweise jeweils auf die Preisvergleichsgruppe(n) von Arzneimitteln zu beziehen, die dem
jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft
zugeordnet ist/sind. Die Zulässigkeit der Eingehung der Bietergemeinschaft ist nach Maßgabe
der Vergabeunterlagen zu substantiieren und glaubhaft zu machen. Bietergemeinschaften
müssen eine Rechtsform wählen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung deren Mitglieder
für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gelten die folgenden Eignungskriterien und -nachweise nach näherer
Maßgabe der Bewerbungsbedingungen: a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und
fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel vorzulegen.
b) Die Bieter müssen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung
abgeben, wonach sie im Auftragsfall gem. § 7 Abs. (4) des Rabattvertrags ab dem Zeitpunkt
des Gewährleistungsbeginns eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung der
Rabattarzneimittel in einem Umfang sicherstellen, der den voraussichtlich innerhalb eines
Zeitraums von sechs Monaten ab Vertragsschluss durchschnittlich abzugebenden Mengen der
rabattierten Arzneimittel entspricht ( 6-Monats-Vorrat ). Als versorgungsnah gilt eine
Bevorratung in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen
Wirtschaftsraumes. Der 6-Monats-Vorrat ermittelt sich für jedes Rabattarzneimittel auf
Grundlage von 70 % der auf 24 Monate hochgerechneten Verordnungsmenge, die für
diejenige Preisvergleichsgruppe, zu der das jeweilige Rabattarzneimittel gehört, in Abschnitt
IIa der Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen für die jeweilige Vertragsregion angegeben
ist. Dabei gehen die AOKs von einer 70 %-igen Umsetzungsquote des Rabattvertrags aus.
Der 6-Monats-Vorrat darf innerhalb der letzten sechs Monate vor Ende der (ggf. verlängerten)
Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung einer bedarfsgerechten, angemessenen und
kontinuierlichen Belieferung nach § 52b Abs. 1 und 2 S. 1 AMG schrittweise reduziert werden.
Dabei muss der 6-Monats-Vorrat je Rabattarzneimittel zusätzlich zu den Mengen zur
Verfügung stehen, die die Bieter aufgrund anderweitiger Verpflichtungen vorzuhalten bzw.
anzubieten verpflichtet sind. Es wird klargestellt, dass der 6-Monats-Vorrat die insgesamt
nachzuweisende Wirkstoffmenge für die Vertragslaufzeit nach der Eigenerklärung zum
Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten nicht erhöhen. c) Im Fall des
Einsatzes von Drittunternehmen (insbesondere beim Einsatz von Auftragsherstellern i. S. d. §
9 AMWHV) haben die Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zugleich
nachzuweisen, dass ihnen im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen,
indem sie jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten
Drittunternehmen(s) vorlegen (§ 47 Abs. 1 VgV). Unter Abschnitt A.III.11.1 der
Bewerbungsbedingungen ist die konkrete Definition etwaiger Drittunternehmen im Sinne
dieser Ausschreibung zu finden. Die Verpflichtungserklärung wird den Bietern als
zweisprachiges Dokument (Deutsch/Englisch) zur Verfügung gestellt. Der Einstufung als
Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung steht es nicht entgegen, wenn das
Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. d. Konzernrechts ist ( andere
Unternehmen i. S. d. § 47 Abs. 1 VgV). Die Verpflichtungserklärung(en) des/der
Drittunternehmen(s) muss/müssen vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung der
Auftraggeberinnen vorgelegt werden.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH05PBG
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH05PBG
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH05PBG
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 229 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende
Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten
insoweit die allgemeinen Hinweise zur Nachforderung von Unterlagen und zum Ausschluss
von Angeboten in den Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/12/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als
Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs.
8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen
Unternehmern, jew. bezogen auf den ausgeschriebenen Wirkstoff, in Betracht. Auf die
Regelungen zur vertragsregionenübergreifenden Komplementärversorgung für den Fall eines
absehbaren Versorgungsmangels in einer Vertragsregion nach näherer Maßgabe von § 9 des
Rabattvertrags (s.a. Abschnitt C.II.15. der Bewerbungsbedingungen) wird hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 9
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a.
die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in
der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche
Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von
Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Baden-Württemberg
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Donepezil
Beschreibung: Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. drei Fachlose. Jeder
Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert
benannt werden. Für jedes Fachlos werden drei Vertragsregionen gemäß näherer
Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Für jedes Fachlos wird pro Vertragsregion
ein Rabattvertrag mit einem Rabattvertragspartner geschlossen (regionale Exklusivität); die
Zuschlagserteilung erfolgt also pro Fachlos und Vertragsregion. Die Bieter entscheiden selbst,
für welche/s Fachlos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für
mehrere oder alle Fachlose abgegeben werden. Je angebotenem Fachlos gilt das Angebot
des Bieters für jede der drei Vertragsregionen. Eine Beschränkung des Angebots auf eine
oder zwei Vertragsregionen ist nicht zulässig. Auch wenn relevante Angebotsunterlagen oder
Eignungsnachweise nur für eine Vertragsregion fehlen, kann dies zum Ausschluss des
gesamten Angebotes für alle Vertragsregionen führen. Das Angebot jedes Bieters wird pro
Fachlos in der Regel nur in einer Vertragsregion bezuschlagt (Zuschlagslimitierung; zu
Ausnahmen s. sogleich). Liegen den Auftraggeberinnen in einem Fachlos weniger als drei
wertungsfähige Angebote vor, wird die Versorgung in der/den nach Anwendung der
Zuschlagslimitierung nicht besetzten Vertragsregion/en den Bietern, auch soweit sie bereits
den Zuschlag auf eine Vertragsregion erhalten haben, in der Reihenfolge der
Wirtschaftlichkeitsbewertung erteilt (Ersatzzuschlag). Die Zuschlagslimitierung wird insoweit
eingeschränkt. Für einen Ersatzzuschlag kommen lediglich Bieter in Betracht, die im
Angebotsformblatt angegeben haben, die Versorgung im jeweiligen Fachlos auch für mehr als
eine Vertragsregionen sicherstellen und übernehmen zu können. Je Fachlos und
Vertragsregion gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die
Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit
endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Vertragsregion-Kombination angesetzte
Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer
Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ( pU-Optionsrecht )
verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Interne Kennung: 2
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein deutschlandweites Verfahren. Die weiteren
NUTS-Codes lauten: DE1, DE2, DE3, DE4, DE5, DE6, DE7, DE8, DE9, DEA, DEB, DEC,
DED, DEE, DEF und DEG.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Auftraggeberinnen sind berechtigt, die Laufzeit
der Rabattverträge zur Vermeidung einer rabattvertragslosen Zeit zweimal um jeweils sechs
Monate zu verlängern ( AOK-Optionsrechte ), wenn die AOK im Zeitpunkt der Abgabe der
jeweiligen Optionsausübungserklärung aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens oder einer
andauernden Prüfung der EU-Kommission nach Art. 27 ff. der Verordnung (EU) 2022/2560
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt
verzerrende drittstaatliche Subventionen (sog. Foreign Subsidies Regulation ) rechtlich daran
gehindert ist, durch Zuschlagserteilung auf ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend
den Abschluss von Vereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den sich an die Laufzeit
des jeweiligen Rabattvertrags anschließenden Zeitraum eine entsprechende Vereinbarung für
das vertragsgegenständliche Fachlos zu schließen. Auf das pU-Optionsrecht bei absehbarer
Überschreitung der Höchstmenge während der Regelvertragslaufzeit oder der verlängerten
Vertragslaufzeit wird hingewiesen. Ist ein Rabattvertrag aufgrund Ausübung des pU-
Optionsrechts über die Höchstmenge hinaus fortgeführt worden, stehen die AOK-
Optionsrechte den Auftraggeberinnen nur zu, sofern der pharmazeutische Unternehmer einer
weiteren Verlängerung des jeweiligen Rabattvertrags zugestimmt hat.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Zuschlagskriterien: Alle Kriterien sind nur in den
Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die für den Zuschlag nach Erreichen der vierten
Wertungsstufe maßgebliche Wirtschaftlichkeitsbewertung wird je Fachlos und Vertragsregion
nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums der Wirtschaftlichkeit des Rabatt-ApU nach näherer
Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorgenommen (vgl. hierzu u.a. Abschnitt A.IV.3 der
Bewerbungsbedingungen). Auf die Erläuterungen zur geltenden Zuschlagslimitierung wird
erneut hingewiesen. 2. Einzelne Angebotsbestandteile sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Angebote
insgesamt (mitsamt der einzelnen qualifiziert elektronisch signierten Angebotsbestandteile)
werden über das Cosinex-Bietertool und die Vergabeplattform DTVP übermittelt. Insoweit
bedarf es bei Übermittlung der Angebote keiner erneuten qualifizierten elektronischen
Signatur, sondern es genügt die Textform.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: a) Mit dem Angebot haben die Bieter aa) eine in den Teilen I bis IV und VI
ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bietergemeinschaften
haben für jedes Mitglied eine separate entsprechend ausgefüllte EEE vorzulegen. bb) im Falle
der Inanspruchnahme von Drittunternehmen gemäß Abschnitt A.III.11 der
Bewerbungsbedingungen und unabhängig von weiteren Nachweisen neben der/den EEE(en)
gemäß lit. a) aa) dieser Ziffer jeweils eine separate EEE mit den einschlägigen Informationen
(siehe Teil II Abschnitt A und B des Standardformulars für die EEE nach Anhang 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission) für jedes einzelne der in Anspruch
genommenen Drittunternehmen einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem
Bieter verbundene Unternehmen i. S. d. Konzernrechts Drittunternehmen sein können. cc)
eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014, vorzulegen. Bietergemeinschaften reichen die
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen einfach durch das
stellvertretende Bietergemeinschaftsmitglied ein. Mit Abgabe der Eigenerklärung wird bei
Bietergemeinschaften zugleich bestätigt, dass der Inhalt der Eigenerklärung auch auf jedes
Bietergemeinschaftsmitglied zutrifft. b) Die Auftraggeberinnen können die Bieter
/Bietergemeinschaften jederzeit auffordern, sämtliche oder einen Teil der Eignungsnachweise
zum Beleg der Eignung beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
Verfahrens erforderlich ist (§ 50 Abs. 2 Satz 1 VgV). Vor der Zuschlagserteilung sind auf
Aufforderung der Auftraggeberinnen (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend die nachfolgenden
Eignungsnachweise - nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.III. der
Bewerbungsbedingungen - vorzulegen: aa) einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister
(nicht älter als vom 1. November 2025); ausländische Bieter haben einen entsprechenden
Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen. bb) für alle Arzneimittel,
für die die Bieter Rabatte anbieten, jeweils einen Auszug aus der Arzneimittel-
Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem
des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI); dabei
müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen
Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage dieses Zulassungsnachweises, aller
angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: (1) Name/Bezeichnung des Arzneimittels, (2)
Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum
Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne
der §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG und Angabe des Grundes dieser
Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen
werden muss, (3) Darreichungsform, (4) Wirkstoff sowie (5) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche
Situation von den erforderlichen Informationen der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB)
der AmAnDa-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit
weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-
Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank alle erforderlichen Informationen
vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen
durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides,
Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem
Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank glaubhaft
zu machen. Pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V ist dasjenige
Unternehmen, das den einheitlichen Abgabepreis gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1
Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG für das/die angebotsgegenständlichen Rabattarzneimittel
festlegt und hierdurch sowie durch den Antrag auf Zuteilung einer Pharmazentralnummer
gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH ( IFA GmbH ) zum Ausdruck
bringt, dass das/die angebotsgegenständliche/n Rabattarzneimittel unter dem Namen dieses
pharmazeutischen Unternehmers in den Verkehr gebracht wird/werden. Nur ein Unternehmen,
welches diese Voraussetzungen erfüllt, ist als pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a
Abs. 8 SGB V anzusehen und kommt als Vertragspartner der Auftraggeberinnen in Betracht.
Die Berechtigung des pharmazeutischen Unternehmers ist wie in den vorstehenden Absätzen
beschrieben nachzuweisen. cc) Bescheinigung einer Krankenkasse, aus der hervorgeht, dass
die Bieter ihre Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den
einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllen; dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.
November 2025 sein; ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch
entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, beizubringen. c) Hinweis Bietergemeinschaften: Unter a) und b)
genannte Eignungsnachweise sind - soweit nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt - von
jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dabei sind die unter b) bb) genannten
Nachweise jeweils auf die Preisvergleichsgruppe(n) von Arzneimitteln zu beziehen, die dem
jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft
zugeordnet ist/sind. Die Zulässigkeit der Eingehung der Bietergemeinschaft ist nach Maßgabe
der Vergabeunterlagen zu substantiieren und glaubhaft zu machen. Bietergemeinschaften
müssen eine Rechtsform wählen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung deren Mitglieder
für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gelten die folgenden Eignungskriterien und -nachweise nach näherer
Maßgabe der Bewerbungsbedingungen: a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und
fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel vorzulegen.
b) Die Bieter müssen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung
abgeben, wonach sie im Auftragsfall gem. § 7 Abs. (4) des Rabattvertrags ab dem Zeitpunkt
des Gewährleistungsbeginns eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung der
Rabattarzneimittel in einem Umfang sicherstellen, der den voraussichtlich innerhalb eines
Zeitraums von sechs Monaten ab Vertragsschluss durchschnittlich abzugebenden Mengen der
rabattierten Arzneimittel entspricht ( 6-Monats-Vorrat ). Als versorgungsnah gilt eine
Bevorratung in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen
Wirtschaftsraumes. Der 6-Monats-Vorrat ermittelt sich für jedes Rabattarzneimittel auf
Grundlage von 70 % der auf 24 Monate hochgerechneten Verordnungsmenge, die für
diejenige Preisvergleichsgruppe, zu der das jeweilige Rabattarzneimittel gehört, in Abschnitt
IIa der Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen für die jeweilige Vertragsregion angegeben
ist. Dabei gehen die AOKs von einer 70 %-igen Umsetzungsquote des Rabattvertrags aus.
Der 6-Monats-Vorrat darf innerhalb der letzten sechs Monate vor Ende der (ggf. verlängerten)
Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung einer bedarfsgerechten, angemessenen und
kontinuierlichen Belieferung nach § 52b Abs. 1 und 2 S. 1 AMG schrittweise reduziert werden.
Dabei muss der 6-Monats-Vorrat je Rabattarzneimittel zusätzlich zu den Mengen zur
Verfügung stehen, die die Bieter aufgrund anderweitiger Verpflichtungen vorzuhalten bzw.
anzubieten verpflichtet sind. Es wird klargestellt, dass der 6-Monats-Vorrat die insgesamt
nachzuweisende Wirkstoffmenge für die Vertragslaufzeit nach der Eigenerklärung zum
Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten nicht erhöhen. c) Im Fall des
Einsatzes von Drittunternehmen (insbesondere beim Einsatz von Auftragsherstellern i. S. d. §
9 AMWHV) haben die Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zugleich
nachzuweisen, dass ihnen im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen,
indem sie jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten
Drittunternehmen(s) vorlegen (§ 47 Abs. 1 VgV). Unter Abschnitt A.III.11.1 der
Bewerbungsbedingungen ist die konkrete Definition etwaiger Drittunternehmen im Sinne
dieser Ausschreibung zu finden. Die Verpflichtungserklärung wird den Bietern als
zweisprachiges Dokument (Deutsch/Englisch) zur Verfügung gestellt. Der Einstufung als
Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung steht es nicht entgegen, wenn das
Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. d. Konzernrechts ist ( andere
Unternehmen i. S. d. § 47 Abs. 1 VgV). Die Verpflichtungserklärung(en) des/der
Drittunternehmen(s) muss/müssen vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung der
Auftraggeberinnen vorgelegt werden.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH05PBG
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH05PBG
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH05PBG
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 229 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende
Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten
insoweit die allgemeinen Hinweise zur Nachforderung von Unterlagen und zum Ausschluss
von Angeboten in den Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/12/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als
Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs.
8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen
Unternehmern, jew. bezogen auf den ausgeschriebenen Wirkstoff, in Betracht. Auf die
Regelungen zur vertragsregionenübergreifenden Komplementärversorgung für den Fall eines
absehbaren Versorgungsmangels in einer Vertragsregion nach näherer Maßgabe von § 9 des
Rabattvertrags (s.a. Abschnitt C.II.15. der Bewerbungsbedingungen) wird hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 9
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a.
die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in
der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche
Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von
Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Baden-Württemberg
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Tenofovir disoproxil+Emtricitabin
Beschreibung: Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. drei Fachlose. Jeder
Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert
benannt werden. Für jedes Fachlos werden drei Vertragsregionen gemäß näherer
Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Für jedes Fachlos wird pro Vertragsregion
ein Rabattvertrag mit einem Rabattvertragspartner geschlossen (regionale Exklusivität); die
Zuschlagserteilung erfolgt also pro Fachlos und Vertragsregion. Die Bieter entscheiden selbst,
für welche/s Fachlos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für
mehrere oder alle Fachlose abgegeben werden. Je angebotenem Fachlos gilt das Angebot
des Bieters für jede der drei Vertragsregionen. Eine Beschränkung des Angebots auf eine
oder zwei Vertragsregionen ist nicht zulässig. Auch wenn relevante Angebotsunterlagen oder
Eignungsnachweise nur für eine Vertragsregion fehlen, kann dies zum Ausschluss des
gesamten Angebotes für alle Vertragsregionen führen. Das Angebot jedes Bieters wird pro
Fachlos in der Regel nur in einer Vertragsregion bezuschlagt (Zuschlagslimitierung; zu
Ausnahmen s. sogleich). Liegen den Auftraggeberinnen in einem Fachlos weniger als drei
wertungsfähige Angebote vor, wird die Versorgung in der/den nach Anwendung der
Zuschlagslimitierung nicht besetzten Vertragsregion/en den Bietern, auch soweit sie bereits
den Zuschlag auf eine Vertragsregion erhalten haben, in der Reihenfolge der
Wirtschaftlichkeitsbewertung erteilt (Ersatzzuschlag). Die Zuschlagslimitierung wird insoweit
eingeschränkt. Für einen Ersatzzuschlag kommen lediglich Bieter in Betracht, die im
Angebotsformblatt angegeben haben, die Versorgung im jeweiligen Fachlos auch für mehr als
eine Vertragsregionen sicherstellen und übernehmen zu können. Je Fachlos und
Vertragsregion gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die
Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit
endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Vertragsregion-Kombination angesetzte
Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer
Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ( pU-Optionsrecht )
verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Interne Kennung: 3
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein deutschlandweites Verfahren. Die weiteren
NUTS-Codes lauten: DE1, DE2, DE3, DE4, DE5, DE6, DE7, DE8, DE9, DEA, DEB, DEC,
DED, DEE, DEF und DEG.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Auftraggeberinnen sind berechtigt, die Laufzeit
der Rabattverträge zur Vermeidung einer rabattvertragslosen Zeit zweimal um jeweils sechs
Monate zu verlängern ( AOK-Optionsrechte ), wenn die AOK im Zeitpunkt der Abgabe der
jeweiligen Optionsausübungserklärung aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens oder einer
andauernden Prüfung der EU-Kommission nach Art. 27 ff. der Verordnung (EU) 2022/2560
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt
verzerrende drittstaatliche Subventionen (sog. Foreign Subsidies Regulation ) rechtlich daran
gehindert ist, durch Zuschlagserteilung auf ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend
den Abschluss von Vereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den sich an die Laufzeit
des jeweiligen Rabattvertrags anschließenden Zeitraum eine entsprechende Vereinbarung für
das vertragsgegenständliche Fachlos zu schließen. Auf das pU-Optionsrecht bei absehbarer
Überschreitung der Höchstmenge während der Regelvertragslaufzeit oder der verlängerten
Vertragslaufzeit wird hingewiesen. Ist ein Rabattvertrag aufgrund Ausübung des pU-
Optionsrechts über die Höchstmenge hinaus fortgeführt worden, stehen die AOK-
Optionsrechte den Auftraggeberinnen nur zu, sofern der pharmazeutische Unternehmer einer
weiteren Verlängerung des jeweiligen Rabattvertrags zugestimmt hat.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Zuschlagskriterien: Alle Kriterien sind nur in den
Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die für den Zuschlag nach Erreichen der vierten
Wertungsstufe maßgebliche Wirtschaftlichkeitsbewertung wird je Fachlos und Vertragsregion
nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums der Wirtschaftlichkeit des Rabatt-ApU nach näherer
Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorgenommen (vgl. hierzu u.a. Abschnitt A.IV.3 der
Bewerbungsbedingungen). Auf die Erläuterungen zur geltenden Zuschlagslimitierung wird
erneut hingewiesen. 2. Einzelne Angebotsbestandteile sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Angebote
insgesamt (mitsamt der einzelnen qualifiziert elektronisch signierten Angebotsbestandteile)
werden über das Cosinex-Bietertool und die Vergabeplattform DTVP übermittelt. Insoweit
bedarf es bei Übermittlung der Angebote keiner erneuten qualifizierten elektronischen
Signatur, sondern es genügt die Textform.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: a) Mit dem Angebot haben die Bieter aa) eine in den Teilen I bis IV und VI
ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bietergemeinschaften
haben für jedes Mitglied eine separate entsprechend ausgefüllte EEE vorzulegen. bb) im Falle
der Inanspruchnahme von Drittunternehmen gemäß Abschnitt A.III.11 der
Bewerbungsbedingungen und unabhängig von weiteren Nachweisen neben der/den EEE(en)
gemäß lit. a) aa) dieser Ziffer jeweils eine separate EEE mit den einschlägigen Informationen
(siehe Teil II Abschnitt A und B des Standardformulars für die EEE nach Anhang 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission) für jedes einzelne der in Anspruch
genommenen Drittunternehmen einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem
Bieter verbundene Unternehmen i. S. d. Konzernrechts Drittunternehmen sein können. cc)
eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014, vorzulegen. Bietergemeinschaften reichen die
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen einfach durch das
stellvertretende Bietergemeinschaftsmitglied ein. Mit Abgabe der Eigenerklärung wird bei
Bietergemeinschaften zugleich bestätigt, dass der Inhalt der Eigenerklärung auch auf jedes
Bietergemeinschaftsmitglied zutrifft. b) Die Auftraggeberinnen können die Bieter
/Bietergemeinschaften jederzeit auffordern, sämtliche oder einen Teil der Eignungsnachweise
zum Beleg der Eignung beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
Verfahrens erforderlich ist (§ 50 Abs. 2 Satz 1 VgV). Vor der Zuschlagserteilung sind auf
Aufforderung der Auftraggeberinnen (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend die nachfolgenden
Eignungsnachweise - nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.III. der
Bewerbungsbedingungen - vorzulegen: aa) einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister
(nicht älter als vom 1. November 2025); ausländische Bieter haben einen entsprechenden
Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen. bb) für alle Arzneimittel,
für die die Bieter Rabatte anbieten, jeweils einen Auszug aus der Arzneimittel-
Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem
des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI); dabei
müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen
Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage dieses Zulassungsnachweises, aller
angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: (1) Name/Bezeichnung des Arzneimittels, (2)
Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum
Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne
der §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG und Angabe des Grundes dieser
Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen
werden muss, (3) Darreichungsform, (4) Wirkstoff sowie (5) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche
Situation von den erforderlichen Informationen der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB)
der AmAnDa-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit
weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-
Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank alle erforderlichen Informationen
vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen
durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides,
Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem
Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank glaubhaft
zu machen. Pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V ist dasjenige
Unternehmen, das den einheitlichen Abgabepreis gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1
Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG für das/die angebotsgegenständlichen Rabattarzneimittel
festlegt und hierdurch sowie durch den Antrag auf Zuteilung einer Pharmazentralnummer
gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH ( IFA GmbH ) zum Ausdruck
bringt, dass das/die angebotsgegenständliche/n Rabattarzneimittel unter dem Namen dieses
pharmazeutischen Unternehmers in den Verkehr gebracht wird/werden. Nur ein Unternehmen,
welches diese Voraussetzungen erfüllt, ist als pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a
Abs. 8 SGB V anzusehen und kommt als Vertragspartner der Auftraggeberinnen in Betracht.
Die Berechtigung des pharmazeutischen Unternehmers ist wie in den vorstehenden Absätzen
beschrieben nachzuweisen. cc) Bescheinigung einer Krankenkasse, aus der hervorgeht, dass
die Bieter ihre Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den
einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllen; dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.
November 2025 sein; ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch
entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, beizubringen. c) Hinweis Bietergemeinschaften: Unter a) und b)
genannte Eignungsnachweise sind - soweit nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt - von
jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dabei sind die unter b) bb) genannten
Nachweise jeweils auf die Preisvergleichsgruppe(n) von Arzneimitteln zu beziehen, die dem
jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft
zugeordnet ist/sind. Die Zulässigkeit der Eingehung der Bietergemeinschaft ist nach Maßgabe
der Vergabeunterlagen zu substantiieren und glaubhaft zu machen. Bietergemeinschaften
müssen eine Rechtsform wählen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung deren Mitglieder
für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gelten die folgenden Eignungskriterien und -nachweise nach näherer
Maßgabe der Bewerbungsbedingungen: a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und
fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel vorzulegen.
b) Die Bieter müssen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung
abgeben, wonach sie im Auftragsfall gem. § 7 Abs. (4) des Rabattvertrags ab dem Zeitpunkt
des Gewährleistungsbeginns eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung der
Rabattarzneimittel in einem Umfang sicherstellen, der den voraussichtlich innerhalb eines
Zeitraums von sechs Monaten ab Vertragsschluss durchschnittlich abzugebenden Mengen der
rabattierten Arzneimittel entspricht ( 6-Monats-Vorrat ). Als versorgungsnah gilt eine
Bevorratung in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen
Wirtschaftsraumes. Der 6-Monats-Vorrat ermittelt sich für jedes Rabattarzneimittel auf
Grundlage von 70 % der auf 24 Monate hochgerechneten Verordnungsmenge, die für
diejenige Preisvergleichsgruppe, zu der das jeweilige Rabattarzneimittel gehört, in Abschnitt
IIa der Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen für die jeweilige Vertragsregion angegeben
ist. Dabei gehen die AOKs von einer 70 %-igen Umsetzungsquote des Rabattvertrags aus.
Der 6-Monats-Vorrat darf innerhalb der letzten sechs Monate vor Ende der (ggf. verlängerten)
Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung einer bedarfsgerechten, angemessenen und
kontinuierlichen Belieferung nach § 52b Abs. 1 und 2 S. 1 AMG schrittweise reduziert werden.
Dabei muss der 6-Monats-Vorrat je Rabattarzneimittel zusätzlich zu den Mengen zur
Verfügung stehen, die die Bieter aufgrund anderweitiger Verpflichtungen vorzuhalten bzw.
anzubieten verpflichtet sind. Es wird klargestellt, dass der 6-Monats-Vorrat die insgesamt
nachzuweisende Wirkstoffmenge für die Vertragslaufzeit nach der Eigenerklärung zum
Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten nicht erhöhen. c) Im Fall des
Einsatzes von Drittunternehmen (insbesondere beim Einsatz von Auftragsherstellern i. S. d. §
9 AMWHV) haben die Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zugleich
nachzuweisen, dass ihnen im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen,
indem sie jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten
Drittunternehmen(s) vorlegen (§ 47 Abs. 1 VgV). Unter Abschnitt A.III.11.1 der
Bewerbungsbedingungen ist die konkrete Definition etwaiger Drittunternehmen im Sinne
dieser Ausschreibung zu finden. Die Verpflichtungserklärung wird den Bietern als
zweisprachiges Dokument (Deutsch/Englisch) zur Verfügung gestellt. Der Einstufung als
Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung steht es nicht entgegen, wenn das
Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. d. Konzernrechts ist ( andere
Unternehmen i. S. d. § 47 Abs. 1 VgV). Die Verpflichtungserklärung(en) des/der
Drittunternehmen(s) muss/müssen vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung der
Auftraggeberinnen vorgelegt werden.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH05PBG
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH05PBG
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH05PBG
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 229 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende
Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten
insoweit die allgemeinen Hinweise zur Nachforderung von Unterlagen und zum Ausschluss
von Angeboten in den Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/12/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als
Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs.
8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen
Unternehmern, jew. bezogen auf den ausgeschriebenen Wirkstoff, in Betracht. Auf die
Regelungen zur vertragsregionenübergreifenden Komplementärversorgung für den Fall eines
absehbaren Versorgungsmangels in einer Vertragsregion nach näherer Maßgabe von § 9 des
Rabattvertrags (s.a. Abschnitt C.II.15. der Bewerbungsbedingungen) wird hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 9
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a.
die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in
der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche
Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von
Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Baden-Württemberg
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE168368778
Postanschrift: Presselstr. 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frank Wienands
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Telefon: 071176161923
Internetadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE811695320
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Telefon: 071176161923
Internetadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Registrierungsnummer: DE114110216
Postanschrift: Basler Straße 2
Stadt: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Telefon: 071176161923
Internetadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Registrierungsnummer: DE256878834
Postanschrift: Sternplatz 7
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Telefon: 071176161923
Internetadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: AOK Bremen/Bremerhaven
Registrierungsnummer: DE114397726
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Straße 95
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Telefon: 071176161923
Internetadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Registrierungsnummer: DE192651227
Postanschrift: Hildesheimer Straße 273
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Telefon: 071176161923
Internetadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE258393558
Postanschrift: Lüneburger Straße 4
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Telefon: 071176161923
Internetadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE275390265
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Telefon: 071176161923
Internetadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE271900642
Postanschrift: Virchowstr. 30
Stadt: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Telefon: 071176161923
Internetadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE124159739
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Telefon: 071176161923
Internetadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE207055164
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
E-Mail: HVArzneimittel_AOKEXK3@bw.aok.de
Telefon: 071176161923
Internetadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0012
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t004922894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0013
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a5686e66-2c56-47aa-8a32-71fbde0919d1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/10/2025 09:02:48 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 211/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/11/2025
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH05PBG
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH05PBG/documents
http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202511/ausschreibung-724803-2025-DEU.txt
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