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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hannover - Deutschland Bewachungsdienste Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover -Vergabe von Bewachungsdienstleistungen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026051900504656949 / 340995-2026
Veröffentlicht :
19.05.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
30.09.2027
Angebotsabgabe bis :
22.06.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
79713000 - Bewachungsdienste
79714000 - Überwachungsdienste
DEU-Hannover: Deutschland Bewachungsdienste Zweckverband
Abfallwirtschaft Region Hannover -Vergabe von Bewachungsdienstleistungen

2026/S 95/2026 340995

Deutschland Bewachungsdienste Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover - Vergabe
von Bewachungsdienstleistungen
OJ S 95/2026 19/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: aha Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
E-Mail: vergabe@kanzlei-dagefoerde.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover - Vergabe von
Bewachungsdienstleistungen
Beschreibung: Erbringung von Bewachungsdienstleistungen für drei Abfalldeponien des
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover.
Kennung des Verfahrens: d5991fba-3f39-41c1-b40c-e13279e6ae35
Interne Kennung: 32-25-02
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79714000 Überwachungsdienste

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Hannover
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLM4M4#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer
Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen

abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Es ist darüber hinaus eine Eigenerklärung zur Zahlung
des Mindestlohns nach § 4 Abs. 1 NTVergG vorzulegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c
des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Betrug: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b
bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: wenn 1. das Unternehmen
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und
dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: wenn 1.
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung
nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: wenn das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: wenn das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: wenn das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Zahlungsunfähigkeit: wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: wenn Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: wenn über
das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: wenn das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: wenn
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: wenn ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: wenn eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: wenn das
Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies
zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: wenn das
Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten,
durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig
oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover - Vergabe von
Bewachungsdienstleistungen
Beschreibung: Ziel der Ausschreibung ist der Schutz der aha-Anlagentechnik auf den
Deponiestandorten, der durch ein Bewachungsunternehmen außerhalb der Geschäftszeiten
sichergestellt werden muss. Der aha betreibt auf seinen Abfalldeponien kritische

Infrastrukturen. Er ist dem Sektor Siedlungsabfallentsorgung zuzuordnen (§ 9 BSI-Kritis-V i.V.
m. Anhang 8 zur BSI-Kritis-V). KRITIS-Betreiber und Einrichtungen versorgen die
Allgemeinheit mit einer kritischen Dienstleistung; hier mit Dienstleistungen zur Entsorgung von
Siedlungsabfällen. Zu Bewachen sind die Abfalldeponien des Zweckverband Abfallwirtschaft
Region Hannover. Die Bewachungsleistungen sind während der regulären Einsatzzeiten
außerhalb der Öffnungszeiten der Deponien zu erbringen. Die regulären Einsatzzeiten der
Deponie Burgdorf sind: - erforderliches Bewachungspersonal: 1 Einsatzkraft - Werktage
(Montag bis Donnerstag): 16:15 bis 7:15 Uhr - Freitag von 16:15 bis Samstag 9:15 Uhr -
Samstag 13:45 bis Montag 7:15 Uhr durchgehend - Feiertagsregelung 0:00 bis 24:00 Uhr Die
regulären Einsatzzeiten der Deponie Kohlenfeld sind: - erforderliches Bewachungspersonal: 1
Einsatzkraft - Werktage (Montag bis Donnerstag): 16:15 bis 7:15 Uhr - Freitag von 16:15 bis
Samstag 9:15 Uhr - Samstag 13:45 bis Montag 7:15 Uhr durchgehend - Feiertagsregelung 0:
00 bis 24:00 Uhr Die regulären Einsatzzeiten der Deponie Hannover-Lahe sind: -
erforderliches Bewachungspersonal: 2 Einsatzkräfte - Werktage (Montag bis Donnerstag): 16:
15 bis 7:15 Uhr - Freitag von 16:15 bis Samstag 9:15 Uhr - Samstag 13:45 bis Montag 7:15
Uhr durchgehend - Feiertagsregelung 0:00 bis 24:00 Uhr Bewachungsziel ist Folgendes: -
Zutritt zum Gelände nur durch Berechtigte, - Gewährleistung der Unversehrtheit und des
Verschlusses der Gebäude, der Umfriedung und der Fahrzeuge, - Abwendung von Gefahren
vom Objekt, - Schaden am und auf dem Gelände frühzeitig erkennen, melden und eventuell
Schadensausmaß minimieren, - Verhinderung von Diebstahl- und Vandalismusschaden auf
dem Gelände und an den Gebäuden. Bei besonderen Anlässen sind auch außerhalb der
regulären Einsatzzeiten Bewachungsleistungen auf gesonderte Anforderung des
Auftraggebers zu erbringen (z.B. während der Personalversammlung). Die zum Einsatz
kommenden Einsatzkräfte müssen mindestens eine Unterrichtung gem. § 34a GewO erhalten
haben und müssen zwingend im Bewacherregister eingetragen sein. Die weiteren
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: 32-25-02

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79714000 Überwachungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag wird zunächst für eine Laufzeit von 12 Monaten
geschlossen. Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate,
sofern der Vertrag nicht innerhalb einer ordentlichen Kündigungsfrist Frist von vier Monaten
vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit durch den AG gekündigt wird. Eine Verlängerung über
den 24. Vertragsmonat hinaus setzt voraus, dass der AN dem AG spätestens zu Beginn des
25 Vertragsmonat eine gültige Zertifizierung gemäß DIN 77200-2 (oder vergleichbar) schriftlich
nachweist. Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 60 Monaten. Nach dessen Ablauf ist
auch eine weitere stillschweigende Verlängerung nicht mehr möglich.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Hannover
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag wird zunächst für eine Laufzeit von 12
Monaten geschlossen. Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12
Monate, sofern der Vertrag nicht innerhalb einer ordentlichen Kündigungsfrist Frist von vier
Monaten vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit durch den AG gekündigt wird. Eine Verlängerung
über den 24. Vertragsmonat hinaus setzt voraus, dass der AN dem AG spätestens zu Beginn
des 25 Vertragsmonat eine gültige Zertifizierung gemäß DIN 77200-2 (oder vergleichbar)
schriftlich nachweist. Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 60 Monaten. Nach dessen
Ablauf ist auch eine weitere stillschweigende Verlängerung nicht mehr möglich.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Alle zum Einsatz kommenden Einsatzkräfte müssen vor ihrem
Einsatz durch den Auftraggeber eingewiesen werden. In dieser Einweisung wird der
Auftraggeber auf die besonderen Gefahrenpotenziale der jeweiligen Liegenschaft hinweisen.
Die Einsatzkräfte dürfen ihren Dienst erst nach Abschluss der Einweisung und Unterzeichnung
des Protokolls aufnehmen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nur entsprechend
eingewiesenes Personal eingesetzt wird.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Eintragung im Handelsregister. Bei
Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erlaubnis zur Ausübung eines Bewachungsgewerbes
nach § 34a Abs. 1 GewO. Es ist eine aktuell gültige, ausgestellte gewerberechtliche Erlaubnis
gemäß § 34a Abs. 1 GewO vorzulegen. Das Fortbestehen der aktuellen Gültigkeit kann durch
eine entsprechende Eigenerklärung des Bieters oder eine behördliche Bestätigung
nachgewiesen werden.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gültige Zertifizierung nach DIN 77200-1 oder
vergleichbar. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den
Jahren 2023 bis 2025 insgesamt aus Überwachungsdienstleistungen. Der Auftraggeber behält

sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z.
B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder
Steuerberaters.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand
vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch
Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare
Referenzen werden nicht berücksichtigt. Es ist mindestens eine vergleichbare
Referenzleistungen anzugeben. Es gelten nur folgende Referenzen als vergleichbar.
Vergleichbar sind Leistungen, bei denen alle nachfolgenden Merkmale vorliegen: -
Bewachung einer im Anhang 1 (Sektor Energie), 2 (Sektor Wasser) oder 8 (Sektor
Siedlungsabfälle) zur BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV aufgeführten Anlage. - Die Leistung
wurde in einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht. - Die Art
der Bewachungsleistungen umfasst mindestens den Objektschutz (Regelmäßige
Kontrollgänge, Zugangskontrollen, Überwachung von Gebäuden, Zufahrten und Anlagen),
Interventionsdienst (Reaktion auf Alarme und Störungen, Zusammenarbeit mit Behörden) und
die Brandschutzüberwachung (Prävention und Meldung von Brandgefahren (z. B. durch
Selbstentzündung von Abfällen). - Die Referenzleistung muss seit dem 01.01.2021 erbracht
worden sein.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Personalstand im
Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gegliedert nach Mitarbeitern insgesamt und
im Bewacherregister registrierten Wachpersonen. Es sind durchschnittlich mindestens 25im
Bewacherregister registrierte Wachpersonen erforderlich.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum vorgesehenen Objektleiter und
stellv. Objektleiter unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in
Jahren. Für die als Objektleiter und stellv. Objektleiter vorgesehenen Personen ist ein
Nachweis der erfolgreichen Ablegung der Sachkundeprüfung gem. § 34a Absatz 1 Satz 3
Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 GewO i.V.m. § 11 BewachV oder eines vergleichbaren
Nachweises vorzulegen. Der Objektleiter und stellv. Objektleiter besitzen mindestens eine
zweijährige Berufserfahrung.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an
Nachunternehmer übertragen werden sollen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis einer branchenüblichen Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung gem. § 14 BewachV oder rechtsverbindliche Erklärung der
Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren Bei einer
Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Nachweis bzw. eine Erklärung von jedem Mitglied
vorzulegen. Mindestversicherungssumme: - Personenschäden: 1.000.000 EUR -
Sachschäden: 250.000 EUR - für das Abhandenkommen bewach-ter Sachen 15.000 EUR -
Vermögensschäden: 12.500 EUR Eine evtl. Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung
muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Notruf- und Serviceleitstelle: Nachweis das der
Auftragnehmer eine Notruf- und Serviceleitstelle eingerichtet hat oder eine rechtsverbindliche
Erklärung des Zertifizierers, dass der Auftragnehmer bereit und in der Lage ist, eine solche
Notruf- und Servicestelle rechtzeitig zum Leistungsbeginn einzurichten. Mindestanforderung:
Die Notruf- und Serviceleitstelle muss mindestens nach Klasse A der Richtlinie VDS für
Notruf- und Serviceleitstellen oder einer gleichwertigen Zertifizierung zertifiziert sein.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLM4M4
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLM4M4

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLM4M4
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen
nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über
aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung,
Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich
um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote
anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf
Nachforderung fehlender Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 22/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Auftragsberatungsstelle Niedersachsen c/o IHK Hannover
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung
in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet
ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag
ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: aha
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: aha Zweckverband Abfallwirtschaft
Region Hannover

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: aha Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 60c
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@kanzlei-dagefoerde.de
Telefon: +49 51159097560
Internetadresse: http://www.aha-region.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Podbielskistraße 344
Stadt: Hannover

Postleitzahl: 30655
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@kanzlei-dagefoerde.de
Telefon: 49 (0) 511 590975-60
Internetadresse: https://www.kanzlei-dagefoerde.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Registrierungsnummer: 00000
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Auftragsberatungsstelle Niedersachsen c/o IHK Hannover
Registrierungsnummer: 0000000
Postanschrift: Schiffgraben 49
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: hillmer@hannover.ihk.de
Telefon: +49 5113107-272
Fax: +49 5113107-430
Internetadresse: https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/oeffentliche-auftraege.html
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:

TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2b27e70e-4bc2-4d41-a1fb-30487c3efc9c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/05/2026 12:45:38 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 95/2026
Datum der Veröffentlichung: 19/05/2026

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLM4M4
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLM4M4/documents
https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/oeffentliche-auftraege.html
https://www.kanzlei-dagefoerde.de/
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
http://www.aha-region.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202605/ausschreibung-340995-2026-DEU.txt

 
 
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